
Anfrage: Agroforstwirtschaft: Anwendung der GAPDZV in Bayern
Die Staatsregierung befindet sich aktuell in der Vorbereitung auf die zu erwartende Genehmigung der Strategiepläne durch die EU-Kommission im Sommer/Herbst 2021. In der aktuellen Fassung der Durchführungsverordnung zu den GAP-Direktzahlungen (GAPDZV) vom 24. Januar 2022 wird in §4 ein Agroforstsystem wie folgt definiert: „Ein Agroforstsystem auf Ackerland, in Dauerkulturen und Dauergrünland liegt vor, wenn auf […]