Person

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HANS URBAN

Biobauer, Imker, Landtagsabgeordneter

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Auf dem Packlhof

Mein Ziel ist es, mich für ein umweltgerechtes Bayern einzusetzen, das unsere Lebensgrundlage schützt.

Im Kleinen versuche ich das jeden Tag auf meinem Bauernhof, dem Packlhof in Oberherrnhausen, den ich gemeinsam mit meiner Frau Katharina und unseren drei Söhnen nach den Kriterien des Öko-Landbaus bewirtschafte. Neben der Pinzgauer Mutterkuhherde in Erhaltungszucht halten wir Hühner nach dem Bruderhahnmodell. Das heißt, dass die männlichen Küken nicht getötet, sondern weiter gemästet werden und zu stolzen Landgockeln heranwachsen.

Ein weiteres Standbein meiner Familie bilden seit einigen Jahren unsere Bienen und die hofeigene Bioland-Imkerei. Das Futter für unsere Tiere, Kartoffeln und natürlich Blüten in ausreichender Menge für die Bienen bauen wir auf den Äckern und Wiesen rund um unseren Hof an. Die pflanzlichen Reste, die aus Tierhaltung und Futterbau anfallen, wandeln wir in unserer Biogasanlage zu Energie um. So ist der Kreislauf perfekt.[/vc_column_text][vc_single_image image=“7242″ img_size=“full“ add_caption=“yes“][/vc_column][vc_column width=“1/3″ css=“.vc_custom_1543841297477{background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}“][vc_column_text]

Kurzvita:
  • geboren 19. August 1978
  • Verheiratet, drei Kinder
  • Lehre zum Heizungsbauer
  • Landwirtschaftsmeister
  • Seit 2012
    Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen
  • Seit 2014
    im Gemeinderat von Eurasburg
  • Seit 2018
    Mitglied des Bayerischen Landtags
  • Seit 2020
    Mitglied im Kreistag von Bad Tölz-Wolfratshausen

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IM LANDTAG

Seit Oktober 2018 vertrete ich die Bürgerinnen und Bürger als Mitglied der Grünen-Fraktion und Sprecher für forst- und jagdpolitische Themen im Bayerischen Landtag. Ich bin Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 habe ich in meinem Stimmkreis Bad Tölz-Wolfratshausen / Garmisch-Partenkirchen 20,8 Prozent der Erststimmen erhalten und bin so auf der Liste meiner Partei von Platz 36 auf Rang 16 vorgerutscht, womit mir eines der 17 Mandate zufiel, das den Grünen im Regierungsbezirk Oberbayern zustand. Insgesamt konnte ich 22.028 Gesamtstimmen erzielen, darunter 3047 Zweitstimmen aus anderen Stimmkreisen. Danke für Ihre Stimme!

Mein persönliches Motto lautet: Tun, was richtig ist. Das will ich auch in der Politik so beibehalten. Ich bin kein bequemer Mensch, sondern ich sage gern, was ich denke. Ehrlichkeit, Geradlinigkeit und Glaubwürdigkeit, Dinge ohne Umschweife anzusprechen, „grod raus“ zu sagen, was Sache ist – das ist eine Haltung, mit der ich bisher gut gelebt habe und mit der ich auch Politik machen möchte.

Daneben will ich meine Erfahrungen als Landwirt und Waldbesitzer in die bayerische Landespolitik einbringen. Die Themen Land- und Forstwirtschaft, Heimat und Handwerk treiben mich nicht nur als Bürger, sondern auch als Politiker um.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1552663379256{padding-top: 90px !important;}“ el_id=“trans“][vc_column][vc_separator color=“green“][/vc_column][/vc_row][/vc_section][vc_section][vc_row css=“.vc_custom_1552663106719{margin-bottom: -30px !important;}“][vc_column width=“3/4″][vc_column_text css_animation=“fadeInUp“]

Transparenz

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN. Nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Realpolitik ist Transparenz wichtig, sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine eigenen Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht.

Entschädigung bzw. Diät

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 8.886 Euro (ab 01.07.2022). Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2 % aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 01.03. eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich 3.726 Euro (seit 01.07.2022). Diese Pauschale verwende ich für:

  • mein Landtagsbüro in München (Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Informationsveranstaltungen
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten.
  • ggf. Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Weitere Aufgaben und Einkünfte

Alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags haben nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine “MVG-LandtagsCard”, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

MitarbeiterInnen
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir im Jahr 2022 ein Budget von 143.253,07 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden. Ich bin Arbeitgeber meiner MitarbeiterInnen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 5 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für MitarbeiterInnen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge. Der Betrag wird laut Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt: “Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.”

Mit dem Jahresbudget bezahle ich

  • meine MitarbeiterInnen
  • Dienst- und Werksverträge z.B. für IT-Dienstleistungen oder Grafikarbeiten
  • PraktikantInnen.

Technische Ausstattung
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Drucker, etc.) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder Abgeordneten bis zu 12.500 Euro pro Legislaturperiode (5 Jahre) zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
 Für die Informations- und Kommunikationsausstattung meines Münchner Landtagsbüros, meines Regionalbüros in München (z.B. Computer, Drucker etc.) und meiner eigenen Arbeitsmittel (z.B. Laptop) habe ich bereits zu Beginn der Legislaturperiode mehr als die Hälfte dieser Pauschale ausgegeben.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der die ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
 Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1).

Für ehemalige MdLs, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die Altersgrenze bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis zum Geburtsjahr 1963 wird diese Grenze schrittweise auf die allgemein gültige Grenze des vollendeten 67. Lebensjahrs angehoben (Satz 2). Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. “Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.” (Satz 3). Für eine nach 1964 geborene Abgeordnete wie mich also frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Jahre, die das ehemalige Mitglied des Bayerischen Landtags im Deutschen Bundestag, im Europaparlament oder in einem anderen Landesparlament mandatiert war, können auf Antrag angerechnet werden (Artikel 14 BayAbgG).

Nebeneinkünfte

Zusammen mit meiner Frau bewirtschafte ich den Packlhof in Eurasburg nach ökologischen Richtlinien.