Nach Uniper-Verstaatlichung betreibt der Bund das Walchenseekraftwerk

Mit der am 21.9.2022 von der Bundesregierung beschlossenen Verstaatlichung des Energieversorgers Uniper wird der Bund auch zum größten Wasserkraftbetreiber in Bayern. Denn zum Uniper-Konzern gehören an die 100 Kraftwerke in Bayern entlang von Isar, Lech, Donau, Main und an mehreren Seen mit fast 1000 Megawatt Gesamtleistung. Darunter bekanntlich auch das Walchenseekraftwerk.

Zentrale Bereiche der Energieversorgung wieder in die öffentliche Hand zu überführen, ist selbstverständlich richtig, aber die Staatsregierung dürfte nicht glücklich darüber sein, dass nun ausgerechnet „Berlin“ die Hand auf der bayerischen Wasserkraft hat. Ministerpräsident Söder will sicher nicht, dass die von ihm vielgescholtene „Ampel“ über den Großteil der Wasserkraftanlagen im Freistaat bestimmen kann. Ich hoffe, dass die Übernahme den Ministerpräsidenten endlich dazu motiviert, die Unterlagen zur so genannten Heimfallregelung des Walchensee-Systems noch einmal anständig und ressortübergreifend prüfen zu lassen.“

Bisherige Prüfungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz beschränkten sich nur auf die wasserrechtlichen Bescheide, nicht aber auf andere Verträge. Daher ist die Aussage des Umweltministeriums (PM 17.2.22), am Walchenseekraftwerk mit der Überleitung der Isar am Krüner Wehr bestehe kein Heimfallanspruch zugunsten des Freistaates Bayern, nach meiner Einschätzung nicht korrekt. Sie schwächt aber die Position des Freistaats bei der rechtlichen Neuordnung des Walchsee-Systems erheblich und unnötig. Ich bin überzeugt davon, dass im Innen-, im Finanz- und/oder Wirtschaftsministerium weitere Unterlagen zur Heimfallregelung und möglichen damit verbundenen Entschädigungsbedingungen vorhanden sind.