Bericht zur Situation der Waldverjüngung vorgestellt

Auf unseren Antrag vom 7.12.2021, über die aktuelle Situation der Waldverjüngung in den bayerischen Staatswäldern zur berichten, wurde nun vor kurzem der Bericht der Staatsregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgestellt. Reinhard Neft, Vorstand der Bayerischen Staatsforsten, sowie Ministerialrat Franz Paulus vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellten sich im Anschluss auch den Fragen der Abgeordneten.

Nach intensivem Studium der Unterlagen im Vorfeld des Termins war mir die Beantwortung folgender Fragen besonders wichtig:

  1. Schadensschwerpunkte:
    Wie sieht der Erfolg bei den Verbissschadensschwerpunkten (v.a. in Unterfranken im Bereich des Spessarts und in der Bayerischen Rhön) aus?
  2. Gesetzliche Anpassung:
    Sollte der Gesetzgeber nicht für ganz Bayern geltende gesetzliche Anpassungen vornehmen oder wollen die BaySF weiterhin die Jagdzeitvorverlegung durch Einzelbeantragung bewerkstelligen? Wäre eine gesetzliche Regelung für ganz Bayern nicht als besser?
  3. Verpachtete Reviere:
    Laut Bericht nehmen die Schadensauffälligkeiten in verpachteten Revieren stärker zu als in Revieren, die in Eigenregie bewirtschaftet werden. Was will man angesichts dieser schlechteren Ergebnisse konkret tun? Wäre es nicht sinnvoll, die Jagd in Eigenregie wieder stärker in den Vordergrund zu rücken und die Verpachtung auslaufen zu lassen? Bis wann soll die „weitere Rücknahme von kritischen, bisher verpachteten Bereichen in die Regiejagd“ umgesetzt werden? Wie viele Reviere sind hiervon betroffen? Was bedeutet „Ausschöpfen aller jagdrechtlichen Möglichkeiten“ konkret? Welche Möglichkeiten sieht man aufgrund der in den letzten 30 Jahren gewonnenen Erkenntnisse? Wie ist hier das weitere Vorgehen?
  4. Ausbildung/Qualifikation der Jagenden:
    Um welche Anforderungen handelt es sich konkret, wenn von einer verstärkten „Berücksichtigung der jagdlichen Qualifikation bei der Besetzung von Forstrevieren und Forstbetrieben“ die Rede ist?
  5. Berufsjäger*innen:
    Wie will der Freistaat in Gebieten vorgehen, die von Berufsjägern verantwortet werden und trotzdem (wiederholt) schlechte Ergebnisse zeigen?

Herr Paulus und Herr Neft beantworteten unsere Fragen zwar ausführlich, im Ergebnis aber leider nicht immer zufriedenstellend. Bemühungen, die Situation zu verbessern, sind erkennbar, allerdings wurde zu wenig Konkretes, Handfestes genannt. Ob sich so zügig und langfristig die Verjüngungssituation in den roten Gebieten verbessern lässt, bleibt abzuwarten.

Folgend ein Auszug der Antworten:

Als Reaktion auf hohe Verbisszahlen würden die Jagdkonzepte umgestellt. Im Spessart werde die jagdliche personelle Kapazität gestärkt, indem für das Rotwildmanagement zwei zusätzliche Berufsjäger eingesetzt würden. Ferner werde das Monitoring intensiviert, um jahresweise unabhängige Ergebnisse über die Waldverjüngung zu gewinnen. Außerdem müsse man sich über die Jagdstrategien, Abschusshöhen und Jagdstrukturen – weibliches Wild – unterhalten. Darüber hinaus bedürfe es der Kooperation mit den privaten Jägern, weil hier das Rotwild eine große Rolle spiele und im Umfeld auch private und kommunale Jagdreviere lägen. Man wolle also dieses Problem gemeinschaftlich lösen. Oberstes Ziel sei es aber, auf diesem Gebiet besser zu werden.

Obwohl man in Verbissschwerpunktbereichen forstbetriebliche Jagdstrategien und -konzepte grundlegend überarbeiten und anpassen wolle, denke man derzeit jedoch nicht an eine allgemeine Jagdzeitvorverlegung, um die Intervalle mit den früheren Austriebzeiten der Bäume aufgrund des Klimawandels zu synchronisieren. Dafür seien die regionalen Vegetationsbedingungen zu unterschiedlich.

Die Verpachtungsquote sei von über 20 % auf derzeit 10 % gesunken. Die BaySF hätten im Vergleich zu anderen Staatsforstbetrieben den höchsten Regieanteil. Sie benötigten aber auch die 8.000 privaten Jägerinnen und Jäger, Försterinnen und Förster als professionelles Potenzial zur Unterstützung bei den Regiejagden und im Management. Über etwaige künftige Änderungen werde immer im Einzelfall entschieden. Bei Ablauf einer Pacht werde intensiv darüber diskutiert, ob die Pacht gut oder schlecht verlaufen sei bzw. ob sie zurückgenommen oder weitergeführt werde. Allerdings soll beim Auslaufen bzw. Verlängern von Pachtverträgen stärker auf den Zustand des Reviers bzw. die Verbisssituation geachtet werden.

Was die jagdliche Qualifikation angehe, werde die Aufgabe für Berufsjäger*innen und Förster*innen, die in jagdlich sensiblen Bereichen tätig seien, auf zwei Jahre befristet. Dann beurteile der Vorgesetzte die Qualifikation aufgrund des jagdlichen Engagements, der Organisation und Ergebnisse

Die 50 Berufsjäger*innen machen nach Auffassung von Reinhard Neft überwiegend einen „guten Job“.

Den Originalbericht finden Sie hier, sobald wir die Freigabe zur Veröffentlichung bekommen.

Ich bedanke mich bei den Herren Neft und Paulus für den Bericht und den guten Austausch. Mein ausdrücklicher Dank gilt aber allen Jäger*innen und Förster*innen der BaySF, die sich tagtäglich für den Wald jagdlich engagieren!