
Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.03.2022 und Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.03.2022:
Ich frage die Staatsregierung:
Wie hoch war der Anteil der Stilllegungsfläche an der Gesamtproduktionsfläche in Bayern im Jahr 2021, welchen Flächenanteil nahmen dabei Landschaftselemente (LE) ein und in welche Nutzungen teilt sich die restliche Stillegungsfläche auf?
Antwort:
Im Mehrfachantrag 2021 wurde im Flächen- und Nutzungsnachweis eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkultu-ren) im Umfang von insgesamt 3.155.919 ha angegeben. Der Anteil der Still-legungsfläche beträgt 63.445 ha (2,03 %).
Die Stilllegungsfläche teilt sich in folgende Nutzungen auf:

Die Landschaftselemente sind Teil der beihilfefähigen Fläche und werden bei Angabe der Nutzungsart nicht separat ausgewiesen. Sie sind daher im jeweiligen Nutzungscode der Stilllegungsfläche enthalten. Eine detaillierte Auswertung des Flächenanteil an Landschaftselementen ist nur durch grafische Verschneidungen möglich, die in der verfügbaren Zeit nicht möglich sind.
Die Gesamtfläche aller in der Feldstückskarte Bayern gespeicherten Landschaftselemente beträgt 11.797 ha, dies entspricht einem Anteil von lediglich 0,56 % an der insgesamt landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Anteil von Landschaftselementen an der Stilllegungsfläche bewegt sich im vergleichbaren Umfang.