Anfrage vom 24.01.2022
Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele Stellen der Entgeltgruppe A10 werden an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bereich Forsten 2022 neu geschaffen (Forstoberinspektorinnen), stammen also nicht aus kostenneutraler Umwandlung (Vollzug Art. 6b HG), wie hoch sind hierfür die Ausgaben und welche Gründe liegen der Umwandlung von acht Beamtenstellen in Arbeitnehmerstellen zugrunde (Haushaltsplan 2022 Entwurf, Epl 08 Seite 277, Titel 422 01: 2 A14 in E14, 1 A13 in E13, 5 A11 in E11)?
Antwort:
– Anzahl der bei Kapitel 08 40 Titel 422 01 in Besoldungsgruppe A10 neu
ausgebrachten Planstellen (außerhalb des Vollzugs des Art. 6b HG): 0
Im Vollzug des Art. 6b HG bei Kapitel 08 40 Titel 422 01 in Besoldungsgruppe A10 jedoch neu gewonnene und ausgebrachte Planstellen: 10,5
– Die Ausgaben/Kosten, die im Vollzug des Art. 6b HG für diese 10,5
Planstellen angesetzt sind: 622.650,00 €
– Die Umwandlung der acht Beamtenplanstellen in Arbeitnehmerstellen ist
in Nr. 15.9.4 der Haushaltsaufstellungsrichtlinien (HaR) begründet. Dem nach sind Beamtenplanstellen, die über einen längeren Zeitraum (mindestens zwei Doppelhaushalte) mit Arbeitnehmern besetzt sind, zwingend in gleichwertige Arbeitnehmerstellen umzuwandeln. Alle acht Arbeitnehmerstellen sind mit einem ku-Vermerk („künftig umzuwandeln“) versehen, sodass sie bei Freiwerden wieder in eine Beamtenplanstelle umgewandelt werden.