Anfrage: Hegeschauen 2020 und 2021 und Trophäenmarkierung

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban vom 10.12.2021 betreffend „Hegeschauen 2020 und 2021 und Trophäenmarkierung“ und Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.01.0222

Anlage: Tabelle der durchgeführten Hegeschauen in den Jahren 2020 und 2021

1a) Wo wurden 2020 und 2021 öffentliche Hegeschauen gemäß §16 Abs. 4 AVBayJG durchgeführt?
Siehe Anlage 1.
1b) Wo wurden 2020 und 2021 keine Hegeschauen durchgeführt?
Siehe Anlage 1.
1c) Wurden aufgrund des Infektionsgeschehens (SarsCov-2) 2020 und 2021 auch digitale Hegeschauen abgehalten (die Fragen 1a) bis 1c) bitte in einer gemeinsamen Tabelle beantworten und nach Regierungsbezirken, Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)?
Siehe Anlage 1.

2a) Sofern aufgrund des Infektionsgeschehens (SarsCov-2) 2020 und 2021 digitale Hegeschauen veranstaltet wurden, wie viele digitale Hegeschauen wurden veranstaltet?
Im Jahr 2020 wurde keine Hegeschau in einem digitalen Format abgehalten. Im Jahr 2021 wurde eine Hegeschau in einem digitalen Format abgehalten.
2b) Wer waren die Organisatoren (Untere Jagdbehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerischer Jagdverband) der digitalen Hegeschauen?
Die Hegeschau im digitalen Format wurde von der unteren Jagdbehörde organisiert.
2c) Wie wurde die Teilnahme der Öffentlichkeit sichergestellt (z.B. öffentliche Ankündigung im Amtsblatt mit Zugangslink o. ä.)?
Es erfolgte ein Anschreiben an die Revierinhaber.

3a) An welchen Unteren Jagdbehörden wurde in den letzten zehn Jahren der vorgelegte Kopfschmuck markiert (bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)?
Bei folgenden unteren Jagdbehörden wurde in den letzten zehn Jahren der vorgelegte Kopfschmuck markiert:

3b) Wenn markiert wurde, warum wurde markiert?
Gründe für die Markierung sind:
• Die Markierung wurde eingeführt, nachdem eine mehrmalige Vorlage des gleichen Kopfschmuckes festgestellt wurde.
• Die Markierung wurde eingeführt, da der Verdacht bestand, dass eine mehrmalige Vorlage des gleichen Kopfschmuckes erfolgte.
• Es soll (präventiv) sichergestellt werden, dass keine mehrmalige Vorlage des gleichen Kopfschmuckes erfolgt.
• Es wurden Vorwürfe geäußert, dass einzelne Revierinhaber wiederholt den gleichen Kopfschmuck vorlegen würden.
• Die Vorlage des Kopfschmuckes wurde versäumt.
• Wunsch der unteren Jagdbehörde, der BJV-Kreisgruppe, des Jagdberaters oder des Jagdbeirates.
• Lang tradierte Praxis.

3c) Wenn markiert wurde, wie wurde markiert (durch Anbohren, Verwendung fluoreszierender Farbe etc.)
Die Markierung erfolgte durch Anbohren, unsichtbar mit fluoreszierender Farbe, sichtbar mit permanent Marker oder durch einen Stempel bzw. Markierung an der Schädelinnenseite.

4) In wie vielen Fällen konnte eine fälschliche Vorlage des Kopfschmucks nachgewiesen werden (bezogen auf 3.)?
Es konnte in insgesamt 165 Fällen eine fälschliche Vorlage des Kopfschmucks nachgewiesen werden.