Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban vom 20.12.2021 betreffend „Pflege von Straßenbegleitgrün“ und Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.01.2022
Ich frage die Staatsregierung:
1.a) Was hat sich infolge der Ergänzung des Artikels 30 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes um den Absatz 2 in Bayern bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns verändert?
1.b) Welche Maßnahmen wurden neu (anders als zuvor) angewendet?
1.c) An welchen Staatsstraßen wurden entsprechende Maßnahmen getroffen?
Die Fragen 1.a), 1.b) und 1.c) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das ökologische Pflegekonzept zur Aufwertung des Straßenbegleitgrüns durch Umstellung und Optimierung der Pflege entlang der rund 23.000 Kilometer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich der bayerischen Staatsbauverwaltung wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und unter Beachtung der Straßenverkehrssicherheit seit 2021 umgesetzt. Wesentliche Inhalte des Konzepts sind die Zonierung der Pflegeintensität in Intensiv- und Extensivbereiche unter Beachtung der Erfordernisse aus der Straßenverkehrssicherheit:
– Die Pflege des fahrbahnnahen Intensivbereichs erfolgt zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage weiterhin mittels mehrmaliger Mulchmahd.
– Die Pflege der fahrbahnfernen Extensivbereiche („Normalflächen“) erfolgt durch eine jährlich wechselnde, abschnittsweise Mulchmahd zur Schaffung von Brachestrukturen zur Lebensraum- und Strukturanreicherung.
– Flächen des Extensivbereichs mit einem hohen Potential zur ökologischen Aufwertung werden als „Auswahlflächen“ mit speziellen ökologischen Pflegekonzepten entwickelt und erhalten. Die Umsetzung dieser Pflege erfolgt i.d.R. durch Dritte (z. B. Landschaftspflegeverbände, Maschinenring, Landwirte).
Aufgrund der Vielzahl an Flächen ist eine Benennung der einzelnen Staatsstra-ßen, auf denen das ökologische Pflegekonzept bereits umgesetzt wird, mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich.
2.a) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, inwieweit Landkreise und Gemeinden der Empfehlung, bei Kreis- und Gemeindestraßen analog vorzugehen (sie mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern), entsprechen?
2.b) Wann ja, wie tun sie dies?
Die Fragen 2.a) und 2.b) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr „Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen in Bayern“ wurde an die Kommunen verschickt und zur Anwendung empfohlen. Explizit werden diese Empfehlungen auch in Kapitel 3.7 des „Praxis-Handbuchs für Bauhöfe“ des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher-schutz so kommuniziert. Es gibt keine Berichtspflichten über die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.
3. Wie viele Lärmschutzanlagen sind seither, wie im Gesetz vorgesehen, begrünt worden?
Lärmschutzwälle werden grundsätzlich begrünt. Bei Lärmschutzwänden erfolgt vor oder hinter den Wänden ebenfalls eine Bepflanzung, soweit dies möglich ist. An den seit 2019 errichteten Lärmschutzwänden an Bundes- und Staatsstraßen selbst sind keine Rankhilfen für eine Begrünung vorhanden, da es sich um Ingenieurbauwerke handelt, die nach DIN 1076 regelmäßig zu prüfen sind. Eine üppige Begrünung auf der Wand ist dabei hinderlich, da die Zugänglichkeit erschwert wird und Schäden gegebenenfalls nicht erkannt werden können.
4. Wie ist das Straßenbegleitgrün an den bayerischen Staatsstraßen pro-zentual verteilt in Wiesenflächen, Gehölze, Straßenbäume?
Es gibt diesbezüglich keine Bestandserfassung entlang der Staatsstraßen in Bayern.
5.a) Inwieweit wurde das Zwischenziel „Erhaltung und Erhöhung des Lebensraum- und Nahrungsangebots, insbesondere von Magergrünland, blütenreichen Pflanzenbeständen (Erhöhung des Blütenangebots und Verlängerung der Blühzeiten), Saumbiotopen” bereits erreicht?
5.b) Inwieweit wurde das Zwischenziel „Erhaltung und Erhöhung des Strukturreichtums” bereits erreicht?
5.c) Inwieweit wurde das Zwischenziel „Erhaltung und Entwicklung von vertikal und horizontal strukturierten, vitalen Gehölzen“ bereits erreicht?
Die Fragen 5.a), 5.b) und 5.c) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns soll den Biotopverbund und die Biodiversität fördern. Dieses übergeordnete Ziel beinhaltet verschiedene Teilziele, die jedes für sich durch die dauerhafte Umsetzung des ökologischen Pflegekonzeptes erreicht wird.
6.a) Inwieweit wurde dem Zwischenziel „Erhaltung von Bäumen, insbesondere Baumreihen und Alleen“ bereits entsprochen?
6.b) Inwieweit wurde dem Zwischenziel „Erhaltung und Förderung von geschützten/gefährdeten Tier- und Pflanzenarten“ bereits entsprochen?
6.c) Inwieweit wurde dem Zwischenziel „Minimierung der Tier- und Pflanzensamenverluste bei den Pflegegängen“ bereits entsprochen?
Die Fragen 6.a), 6.b) und 6.c) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ökologische Aufwertung des Straßenbegleitgrüns soll den Biotopverbund und die Biodiversität fördern. Dieses übergeordnete Ziel beinhaltet verschiedene Teilziele, die jedes für sich durch die dauerhafte Umsetzung des ökologischen Pflegekonzeptes erreicht wird.
7. Wie wird die Erreichung der (Zwischen-)Ziele evaluiert?
Mit der Umsetzung des ökologischen Pflegekonzepts wurde 2021 begonnen. Eine Überprüfung der ökologischen Aufwertung war daher bisher noch nicht sinnvoll und ist im weiteren Verlauf der dauerhaften Umsetzung vorgesehen.
8. Wie hat sich die Geräte-, Personal- und Mittelausstattung bei der Grünpflege des Straßenbegleitgrüns an Bundes- und Staatsstraßen seit 2018/19 konkret verändert?
Mit der praktischen Umsetzung der ökologischen Pflege wurde 2021 begonnen. Die Pflege des Intensivbereichs und der „Normalflächen“ des Extensivbereichs erfolgt weiterhin mit der bestehenden Geräte- und Personalausstattung des Straßenbetriebsdiensts mittels Mulchmahd. Die Pflege der „Auswahlflächen“ wird in der Regel an Dritte vergeben.