Antrag: Unbefristete Stellen für den Waldumbau sowie die Forstliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

Haushaltsplan 2022; hier: Unbefristete Stellen für den Waldumbau sowie die Forstliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
(Kap. 08 40 Tit. 422 01)

Drs. 18/19171
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 08 40 Tit. 422 01 wird der Ansatz um 3,1 Mio. Euro erhöht.
Mit den zusätzlichen Mittel werden
36 Stellen der BesGr A 10 (Forstoberinspektoren, Forstoberinspektorinnen),
6 Stellen der BesGr. A 11 (Forstamtmänner, Forstamtfrauen) und
6 Stellen der BesGr. A 9 (Regierungsinspektoren, Regierungsinspektorinnen)
neu ausgebracht.
Der Stellenplan wird entsprechend geändert.

Begründung:
Wälder sind in besonderem Maße von der Klimaerwärmung und den daraus resultierenden Ereignissen (Dürre, Stürme, Starkregen etc.) betroffen und sind gleichzeitig aber unser wichtigster Verbündeter im Kampf gegen die weitere Erderwämung. Sie sind daher unbedingt zu erhalten und müssen aktiv klimastabil gestaltet werden. Die Betreuung der Waldbesitzer*innen bei den Wiederaufforstungen der Schadflächen sowie die Planung und Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen des Waldumbaus (dies beinhaltet insbesondere auch die Umsetzung der Bergwaldoffensive) ist zeit- und personalintensiv ist. Neben Förster*innen auf der Fläche sind zur Abwicklung der hohen Zahl an Förderanträgen zusätzliche Sachbearbeiter*innen Förderung und Qualitätsbeauftragte Förderung an den ÄELF einzustellen. Der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung und Durchführung von Beratungs- und Informationsveranstaltungen sowie waldpädagogischen Angeboten ist teilweise immens und im Rahmen des normalen Dienstbetriebes nicht leistbar. Zusätzliches Personal, das sich überwiegend bzw. ausschließlich (je nach örtlicher Situation) diesem wichtigen Thema widmet und die „normalen“ Revierleiter*innen entlastet, ist dringend notwendig. Als Ergänzung zur Bildungsarbeit der staatlichen Revierleiter sind die waldpädagogischen Einrichtungen der Forstverwaltung von zentraler Bedeutung. Die bestehenden Einrichtungen sind aber seit Jahren personell weit unterausgestattet.
Auch wenn im Zuge der Umstrukturierung die Anzahl der ÄELF zum 01.07.2021 auf 32 reduziert wurde, ist der Bedarf im Bereich Forsten an zusätzlichen Stellen entsprechend dem vor der Reduzierung zu sehen (47 ÄELF), da sich Anzahl der Reviere und Aufgaben nicht verändert haben.