Anfrage: Bodenschutzkalkung in Wäldern

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban vom 13. Dezember 2021 betreffend Bodenschutzkalkung in Wäldern
Anlage: Anlage 7764-1-15

1a) Warum hält die Staatsregierung die Kalkung bestimmter Waldbereiche in Bayern für sinnvoll und unterstützt diese Maßnahmen seit Jahren durch fi-nanzielle Mittel (aktuell: Fördertatbestand 2.3.4 nach WaldFÖPR 2020)?
Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung existieren auch in Bayern Waldregionen mit sehr nährstoffarmen, stark versauerten Standorten. Dort kann die Vitalität der Bäume aufgrund der Bodensäure und des Nährstoffmangels so eingeschränkt sein, dass zur Verbesserung der Bestandesstabilität und des dauerhaften Erhalts der Wälder eine Kalkung sinnvoll sein kann.
1b) Wer stellt die Notwendigkeit einer Kalkung auf bestimmten Waldflächen fest?
Die örtlich zuständigen Förster und Försterinnen der Bayerischen Forstverwaltung.
1c) Nach welchen Kriterien wird diese festgestellt?
Auf Grundlage der sogenannten „Kalkungskulisse Bayern“, welche von Experten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) auf Basis der bundesweiten Bodenzustandserhebung erstellt wurde erfolgt jeweils vor Ort eine Bewertung der Situation. Dabei wird abgeschätzt, ob die externe Zufuhr von Calcium und Magnesium (=Waldkalkung) die Ernährungssituation der Waldbäume verbessern bzw. existierende Mängel beseitigen könnte.

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