
Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde heute, 13. Oktober 2021, mein Antrag für mehr waldpädagogische Angebote in Bayern diskutiert. Menschen aller Altersklassen für den Wald und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sensibilisieren, zu begeistern, Verständnis und Akzeptanz zu schaffen ist gerade jetzt, vor dem Hintergrund des Klimawandels und den sichtbaren Folgen für unsere Wälder, wichtiger denn je.
Wir stellen in diesem Antrag nicht die Leistungen in den Mittelpunkt, die die Forstverwaltung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags erbringt: durch Schulklassenführungen an den elf Walderlebniszentren, den jährlichen Walderlebnistagen oder Führungen durch engagierte Förster*innen in ihren Revieren. Stichwort: Jedes Kind soll einmal in seiner Schulzeit mit der Forstverwaltung im Wald gewesen sein. Vielmehr geht es uns um das kostenlose, unbegleitete, selbsterklärende Angebot für alle in Form von Walderlebnispfaden oder Ähnlichem.
Dieses Angebot beschränkt sich bisher, bis auf wenige Ausnahmen, auf den Staatswald. Die wenigen Angebote von privaten oder kommunalen Trägern sind teilweise in schlechtem Zustand, was sicherlich auch damit zu tun hat, dass es für die Instandhaltung keine Förderung gibt.
Durch eine finanzielle Unterstützung könnte man eben Kommunen und größere Privatwaldbesitzende mit ins Bildungsboot holen und ein zusätzliches Angebot schaffen. So hätten wir eine Win-Win-Situation: mehr Verständnis der Bevölkerung und ein positives Image der Kommune.
Der Antrag wurde von den Fraktionen CSU, Freie Wähler, FDP und AfD abgelehnt; die SPD stimmte mit uns Grünen für den Antrag.
Der Antrag im Wortlaut:
Förderprogramm für waldpädagogische Anlagen im Privat- und Kommunalwald
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein neues Förderprogramm „Waldpädagogik“ für Privatwaldbesitzende und waldbesitzende Kommunen zu entwickeln und entsprechende finanzielle Mittel im Entwurf des Staatshaushaltes 2023 zu berücksichtigen.
Förderfähig sollen dabei sein:
─ der Neubau waldpädagogischer Anlagen, dazu gehören Waldlehrpfade, Barfußpfade etc.
─ der Ausbau von bestehenden Einrichtungen
─ die Grundinstandsetzung
─ Ausgaben für notwendige Gutachten und Planungskosten
Die Förderung soll mindestens 40 Prozent der Gesamtkosten betragen. Bei der überwiegenden Verwendung von Holz oder anderen nachhaltigen Materialien als Baustoff ist ein Anreizzuschlag zu gewähren.
Begründung:
Die Wichtigkeit von forstlicher Bildungsarbeit und waldpädagogischen Angeboten ist unbestritten. In den Staatswäldern gibt es neben den 11 Walderlebniszentren und dem Jugendwaldheim Lauenstein derzeit etwa 50 Walderlebnispfade (Quelle: Walderlebnis-pfade in Bayern – Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – StMELF). Zusätzlich gibt es seit 2017 17 Waldattraktionen (Quelle: Waldattraktionen Bayern – StMELF). Träger sind hier Kommunen, Waldbesitzervereinigungen und Jagdverbände. Fast alle Projekte liegen auch hier im Staatswald. Bezogen auf 808 000 ha Staatswaldfläche ein sehr geringes und vor allem bayernweit ungleichmäßig verteiltes Angebot. Einige private und kommunale Einrichtungen sind aufgrund mangelnder Pflege in einem schlechten Zustand. Positiv ist festzustellen, dass das Interesse der Bevölkerung an Waldthemen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Die Corona-pandemie hat so viele Menschen in die Wälder gezogen wie nie zuvor. Ein entsprechendes Förderprogramm ermöglicht es, Waldbesuchende auch außerhalb des Bayerischen Staatswaldes für das Ökosystem Wald und eine nachhaltige Forstwirtschaft zu sensibilisieren. Die Forstverwaltung kann dabei die Projekte unterstützend begleiten, sodass eine entsprechende inhaltliche Qualität sichergestellt ist. Die Kommunen werden durch das kostenlose Freizeit- und bzw. oder Bildungsangebot positiv wahrgenommen.