Antrag: Bewässerung von Forstkulturen

Antrag des Abgeordneten Hans Urban und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur „Bewässerung von Forstkulturen“

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Ergebnisse der Evaluation des neuen Fördertatbestandes zur Bewässerung von Forstkulturen (2.3.1 Kulturpflege bzw. 4.1.3.1 Bewässerung WALDFÖPR 2020) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu
berichten. Dabei soll unter anderem eingegangen werden auf:
• Ziel der Förderung
• geografische Verteilung der Anträge
• Fördervolumen 2020 (Gesamt, Durchschnitt je Antrag)
• Informationen zu den Förderflächen (Flächengröße, Alter, Erstaufforstunng, Wiederaufforstung nach Schadereignis, Freiflächensituation, unter Schirm, verwendete
Baumarten)
• Erfolg bzw. Misserfolg der konkreten Maßnahmen (örtliche Schwierigkeiten wie Erschließung, Hanglage, Standort etc.)
• Informationen zu abgelehneten Anträgen (Anzahl und Ablehnungsbegründung)
• angewendete Bewässerungsverfahren
• verbrauchte durchschnittliche Wassermenge pro Pflanze bzw. Hektar
• Herkunft des verwendeten Wassers (Grundwasser, Uferfiltrat oder Oberflächenwasser)
• angewendetes Kontrollverfahren der ÄELF
• Grenzen der Bewässerung
• Fortführung der Förderung über 2020 hinaus (wenn ja, mit welchen Änderungen?)

Begründung:
Bewässerung der Kulturen, manuell oder (teil-)mechanisiert, eine Möglichkeit, den Anwuchserfolg zu erhöhen bzw. die Pfanzen bei langanhaltender Trockenheit vor dem Vertrocknen zu schützen. Eine technisch aufwendige und teure Notmaßnahme. Das Forstministerium hat daher in die aktuelle Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2020) erstmals den Fördertatbestand der Bewässerung integriert. Unter 2.3.1 heißt es: „Gefördert wird die Pflege von Kulturen, durch Regulierung der Konkurrenzvergetation, Mäusebekämpfung und Bewässerung.“ Und weiter unter 4.1.3.1:
„Gefördert wird die Bewässerung einer geförderten Kultur oder Saat während der ersten fünf Jahre und höchstens zweimal jährlich. Eine wiederholte Förderung der Bewässerung ist frühestens nach sechs Wochen möglich. Die Entscheidung über ein geeignetes Verfahren trifft die Bewilligungsbehörde.“ Seit April 2020 konnten Waldbesitzer*innen die Unterstützung beantragen, vorerst bis Jahresende 2020 begrenzt.

Da es sich um einen neuen Fördertatbestand von inhaltlich hoher Komplexität handelt, wurde die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) mit der wissenschaftlichen Begleitung betraut. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) wurden daher angewiesen, bis Ende 2020 Berichte zu den geförderten Bewässerungmaßnahmen zu erstellen, die die Erfahrungen der Waldbesitzenden und ÄELF-Mitarbeiter*innen mit dem neuen Fördertatbestand darlegen. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen dazu dienen, notwendige ergänzende Regelungen und mögliche Änderungen beim Kontrollverfahren festlegen zu können.

Die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, trockenheitsbedingte Ausfälle von Forstkulturen zu vermeiden. In der Folge können zeit- und kostenintensive Nachbesserungen vermieden werden.

Geografische Verteilung der Anträge
Die Anträge waren 2020 wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilt:
• Unterfranken: 18 Anträge
• Mittelfranken: 205 Anträge
• Oberfranken: 82 Anträge
• Oberpfalz: 132 Anträge
• Schwaben: 10 Anträge
• Niederbayern: 23 Anträge
• Oberbayern: 30 Anträge

Fördervolumen 2020 (Gesamt, Durchschnitt je Antrag)
Im vergangenen Jahr wurden in Bayern 500 Bewässerungsmaßnahmen mit insgesamt rund 480.000 € gefördert. Die durchschnittliche Fördersumme je Antrag liegt bei 953 €.

Informationen zu den Förderflächen (Flächengröße, Alter, Erstaufforstung, Wiederaufforstung nach Schadereignis, Freiflächensituation, unter Schirm, verwendete Baumarten)
Die durchschnittliche Maßnahmenfläche betrug 0,26 ha.
Das Alter der Kultur wird durch das AELF geprüft, da eine Förderung nur in den ersten fünf Jahren gewährt werden kann. Eine Erfassung hierzu erfolgt jedoch nicht, weshalb eine zentrale Auswertung nicht möglich ist.
Die übrigen Angaben (Überschirmung, Erst-/Wiederaufforstung, Baumart) sind für die Förderung unerheblich und werden daher nicht erfasst.

Erfolg bzw. Misserfolg der konkreten Maßnahmen (örtliche Schwierigkeiten wie Erschließung, Hanglage, Standort etc.)
Die Bewässerung von Forstkulturen in Trockenzeiten ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Kulturen zu erhalten. Je nach Witterung und Standort sind mehrere Bewässerungsdurchgänge innerhalb eines Jahres notwendig, um die trockenheitsbedingten Ausfälle zu reduzieren.
Eine ausreichende Erschließung mit Forstwegen, Rückewegen und -gassen ist zweckmäßig, um das Wasser möglichst nahe an die zu bewässernde Kultur verbringen zu können.

Informationen zu abgelehnten Anträgen (Anzahl und Ablehnungsbegründung)
Im Rahmen der Beratung wird die Förderfähigkeit einer Maßnahme mit den Waldbesitzern im Vorfeld geklärt. Absehbar nicht förderfähige Anträge wer-den daher i. d. R. erst gar nicht gestellt, so dass es in der Praxis kaum zu formalen Ablehnungsbescheiden kommt. Dennoch abgelehnte Anträge werden nicht zentral erfasst. Eine Auswertung hierzu ist daher nicht möglich.

Angewendete Bewässerungsverfahren
Zur Anwendung kamen ausschließlich Verfahren, bei denen die Wassergabe gezielt an die Jungpflanze erfolgt. Eine flächige Bewässerung ist bei Forstkulturen nicht sinnvoll und deshalb nicht förderfähig, da die Bewässerung auch der Konkurrenzvegetation (Brombeere etc.) dienen würde und sich ferner ein unverhältnismäßig hoher Wasserbedarf ergeben würde.
Je nach örtlicher Gegebenheit und technischer Ausstattung kamen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung: Das Wasser wurde meist mit Tanks auf einem Anhänger oder mit einem Fasswagen an die Fläche (Forstweg oder Rückeweg/-gasse) verbracht. Die Ausbringung erfolgte:
• per Gießkanne
• mit Pumpe und Schlauch an jede einzelne Pflanze
• mit Schlauch per Schwerkraft an jede einzelne Pflanze
Vereinzelt kamen alternative Möglichkeiten, wie z. B. „Infusionsbeutel“, Flaschen mit Tropfspender etc. zur Anwendung. Hier ist die Beseitigung des Fremdmaterials nach Beendigung der Bewässerung verpflichtend.

Verbrauchte durchschnittliche Wassermenge pro Pflanze bzw. Hektar
Die angewendete Wassermenge je Bewässerungsdurchgang lag i. d. R. zwischen 2 und 10 Litern je Pflanze. Die Erfahrungen haben gezeigt: Je nach Standort und Witterungsverlauf können bereits relativ geringe Wassermengen (2 – 5 Liter je Pflanze) ausreichend sein, um das Überleben der Pflanze zu sichern. Der Wasserbedarf liegt dann zwischen 7 400 und 18 500 Liter je Hektar. Insgesamt liegt der Wasserverbrauch für die 2020 geförderten Forstkulturen damit etwa in der Größenordnung des Jahreswasserverbrauchs von wenigen dutzend Vier-Personen-Haushalten.
Da es sich bei der Bewässerung von Forstkulturen nicht um eine vorrangig wirtschaftliche Maßnahme handelt, sondern um den Erhalt im Zuge des Waldumbaus eingebrachter klimaverträglicher Baumarten, erscheint der be-messene Wasserverbrauch im öffentlichen Interesse gerechtfertigt.

Herkunft des verwendeten Wassers (Grundwasser, Uferfiltrat oder Oberflächenwasser)
Über die Herkunft des Wassers liegen keine Informationen vor. Die Antragsteller wurden auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wasserentnahme und die ggf. einzubeziehenden Stellen hingewiesen.

Angewendetes Kontrollverfahren der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF)
In den allermeisten Fällen wurde die Bewässerungsmaßnahme während der Durchführung vor Ort begutachtet. In wenigen Fällen erfolgte eine Überprüfung zeitnah nach der Bewässerung direkt vor Ort.

Grenzen der Bewässerung
Auch Bewässerungsmaßnahmen können eine schlechte Qualität der Pflanzen oder Pflanzung nicht ausgleichen. Ferner muss die Bewässerung rechtzeitig, vor Auftreten von Trockenschäden, erfolgen.

Fortführung der Förderung über 2020 hinaus (wenn ja, mit welchen Än-derungen?)
Die Erfahrungen mit der 2020 neu eingeführten Maßnahme wurden Ende 2020 evaluiert. Die oben angeführten Daten gehen auf die Erfahrungsberichte der Ämter und die Evaluierung zurück. Auf dieser Grundlage erfolgt die Fortführung der Förderung von Bewässerungsmaßnahmen mit folgenden Änderungen:
• Der Abstand zwischen zwei förderfähigen Bewässerungsmaßnahmen auf derselben Fläche wird verkürzt, da der bisherige zeitliche Abstand mit sechs Wochen in Trockenzeiten zu lang ist.
• Eine Bewässerung ist nur noch in den ersten beiden Jahren der Kultur förderfähig, da die meisten Trockenschäden in dieser Zeit auftreten.
• Der bereits bestehende Fokus auf wassersparende Bewässerungsmethoden wird weiter verstärkt. Als Anhalt gelten dabei 5 Liter je Pflanze.