Anfrage: Klimahäuser für Bayern — Fünf-Punkte-Aktionsprogramm

Da ist selbst mir der Mund offen stehen geblieben, als ich die Antwort auf meine Anfrage an die Staatsregierung bekommen habe. Selbstbewusst angekündigt hat Staatsministerin Michaela Kaniber ein „Fünf-Punkte-Aktionsprogramm“ in ihrer Regierungserklärung im Mai — unsere Anfrage zeigt: Nichts als leere Worthülsen. Die SZ hat darüber berichtet.

Meine Forderung: „Der Freistaat soll Kommunen 30 Prozent zu den Grundstückskosten zuschießen, wenn sie sich verpflichten, dass darauf Holzhäuser gebaut werden. Da könnte man mit vergleichsweise wenig Geld viel bewegen. Wenn der Freistaat eine Million Euro pro Landkreis und Jahr ansetzt, würde das Volumen des Programms bei einer Laufzeit von fünf Jahren um die 350 Millionen Euro betragen. Das ist überschaubar, aber es brächte Schwung in den Holzbau.“

Zum Nachlesen hier nun die Anfrage mitsamt Antwort. Da kommt man schon ins Grübeln, was die Worte einer Ministerin in einer blumigen Regierungserklärung eigentlich wert sind.

Schriftliche Anfrage der Herren Abgeordneten Hans Urban, Jürgen Mistol und der Frau Abgeordneten Ursula Sowa vom 04.06.2021 betreffend „Klimahäuser für Bayern — Fünf-Punkte-Aktionsprogramm“

1.a) Wann startet das Fünf-Punkte-Aktionsprogramm „Klimahäuser für Bayern“?
Der Startschuss für das Aktionsprogramm „Klimahäuser für Bayern“ erfolgte mit der Regierungserklärung von Frau Staatsministerin Michaela Kaniber am 20.05.2021.
1.b) Mit Mitteln in welcher Höhe ist das Programm ausgestattet (Bitte Gesamtvolumen und Verteilung der Mittel auf die fünf Punkte aufzeigen)?
Das Gesamtvolumen und die Verteilung stehen erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen fest.
1.c) Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsprüfung im Hinblick auf Realisierbarkeit und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen?
Wir nehmen Bezug auf die Beantwortung der Frage 2.b) der schriftlichen Anfrage vom 30.04.2021, Drucksache 18/14620, betreffend „Holzbau in Bayern: Stand der Initiative des Bau- und Forstministeriums“. Es handelt sich um eine einzelfallbezogene interne Prüfung der vorgesehenen Maßnahmen. Dies erfolgt sowohl fachlich wie auch rechtlich für die einzelnen Projektteile laufend und entsprechend dem jeweiligen Entwicklungsstand.

2.a) Was bedeutet Im Zusammenhang mit Punkt 1 „Staat als Vorbild“, dass der Staat „überall, wo es geht“ (Zitat Regierungserklärung Kaniber) mit Holz- oder Holzhybridbauweise bauen soll?
2.b) Welche gesetzlichen Vorgaben greifen hier konkret (Bitte Startzeitpunkt nennen)?
2.c) Inwieweit sind hierbei die Kommunen miteingeschlossen?

Die Fragen 2.a) mit 2.c) werden gemeinsam beantwortet.
Frau Staatsministerin Michaela Kaniber hat in ihrer Regierungserklärung den Wunsch geäußert, dass der Staat als Bauherr beim Holzbau eine Vorbildfunktion einnimmt. „Überall wo es geht“ heißt überall, wo es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Gesetzliche Vorgaben sind hierfür nicht erforderlich. Der Wunsch richtet sich an den Staat als Bauherr.

3.a) Wie ist Punkt 2, das Förderprogramm für Holzbau, konkret ausgestaltet?
3.b) Wer hat Anspruch auf diese Förderung?
3.c) Förderungen in welcher Höhe sind vorgesehen?
4.a) Wie ist der Architektenwettbewerb plus Innovationsprämie (1 Million Euro) konkret ausgestaltet?
4.b) Welche Innovationen im Holzbau will die Staatsregierung hiermit insbesondere vorantreiben?

Die Fragen 3.a) mit 4.b) werden gemeinsam beantwortet.
Die konkrete Ausgestaltung des Förderprogramms und des Architektenwettbewerbs erfolgt in den nächsten Monaten. Daher sind zu den Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben möglich.

5.a) Welche Mittel und Maßnahmen sind unter Punkt 4 „Forschung stärken“ vorgesehen?
5.b) Welche Hochschulen betrifft diese Maßnahme?

Die Fragen 5.a) und 5.b) werden gemeinsam beantwortet.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel steht erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen fest. Dann kann abhängig von den Haushaltsmitteln aber auch von den durch die Hochschulen eingereichten Forschungsanträgen entschieden werden, welche Maßnahmen unterstützt werden.

6.a) Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung Punkt 5, die Stärkung von langfristigen und verlässlichen regionalen Lieferketten für Holz aus Bayern erreichen?
6.b) Welche Schritte wurden hierzu bereits unternommen?
7.a) Worum handelt es sich bei den beiden Pilotprojekten mit dem Cluster Forst und Holz (Allgäu und südöstliches Oberbayern)?

Die Fragen 6.a) mit 7.a) werden gemeinsam beantwortet.
Das StMELF hat Anfang Mai 2021 mit dem Cluster Forst und Holz in Bayern ein Pilotprojekt initiiert, um gemeinsam mit Waldbesitzern, Zimmerern und Sägern regionale Lieferketten für den Rohstoff Holz aufzubauen und zu stärken.
Das Projekt findet in den Projektregionen Allgäu und südöstliches Oberbayern statt, hat eine Laufzeit von Mai 2021 bis November 2021 und ist methodisch auch auf weitere bayerische Regionen übertragbar. Das Pilotprojekt ist so konzipiert, dass die wesentlichen Akteure der Wertschöpfungskette Forst & Holz bei allen Projektschritten partizipieren und Potentiale und Lösungsmöglichkeiten selbstständig erarbeiten.
Kooperationspartner im Projektvorhaben sind die Bayerischen Staatsforsten AöR, der Bayerische Waldbesitzerverband e.V., der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks, regionale forstliche Zusammenschlüsse und das Holzforum Allgäu e.V. Erste Gesprächsrunden mit den Kooperationspartnern zur Umsetzung der Projekte haben bereits stattgefunden.

7.b) Welche weiteren Maßnahmen und Ziele wurden in den beiden Arbeitsgruppen des Runden Tisches „Holzbau-Initiative“ erarbeitet, um das Potenzial der Holzverwendung In Bayern weiter auszubauen?
In der Regierungserklärung wurden bereits die Themen Vorbildfunktion des Staates, Förderprogramm, Architektenwettbewerb, Forschung und regionale Lieferketten angesprochen. Weitere Maßnahmen und Ziele wurden auch zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowie Aus- und Weiterbildung erarbeitet und sollen schrittweise zur Umsetzung kommen.

8.a) Wie ist die Holzbaufachberatung (vgl. Haushalt 2021, Erläuterung zu 08 05/89) ausgestaltet (Mittel, Start, Ablauf)?
8.b) Wie gestaltet sich deren Organisationsstruktur in Kooperation mit dem Cluster Forst und Holz?
8.c) Wie wird ein möglichst niederschwelliger Zugang für öffentliche, private und gewerbliche Bauinteressierte gewährleistet?

Die Fragen 8.a) mit 8.c) werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit erarbeitet der Cluster Forst und Holz in einem Projekt ein Konzept für die Organisation und die fachlichen Inhalte der Holzbaufachberatung. Hierbei wird die Zielsetzung eines möglichst niedrigschwelligen Zugangs (z. B. einfache formlose Erstkontaktaufnahme über Internet/Telefon) eine wichtige Rolle spielen. Nach Möglichkeit soll der Zugang für alle Bauinteressierten in gleicher Weise gewährleistet werden.