Anfrage des Abgeordneten Hans Urban, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, zum Plenum vom 20.07.2021 bis 22.07.2021
Ich frage die Staatsregierung:
Wie ist die Anzahl der Planstellen im Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen im Schuljahr 2020/21 und 2021/22, aufgeteilt auf die Schularten und die Bezirke, wie viele dieser Planstellen sind im Schuljahr 2020/21 und 2021/22 mit nicht bodenständig qualifiziertem Personal besetzt
oder gar nicht besetzt (Zweitqualifikationen, Quereinsteiger*innen, …), aufgeteilt auf Schularten und Bezirke, welche Erfolgsperspektiven zeigen die etwaigen Maßnahmen der Staatsregierung zur Beseitigung des Mangels an Lehrkräften (z.B. Stundengewinn durch Stundenkürzungen im Ganztag, usw.)?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Im Staatshaushalt werden die Kapazitäten für die Grundschulen und die Mittelschulen in einem gemeinsamen Haushaltskapitel 05 12 (Öffentliche Grund- und Mittelschulen) ausgewiesen. Eine Trennung ist daher nicht möglich. Die Kapazitäten für die Förderschulen werden im Kap. 05 13 (Öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke) ausgewiesen.
Die Stellenpläne des jeweiligen Stammhaushalts sahen für die Haushaltsjahre 2020 bzw. 2021 zum 01.01.2020 im Kap. 05 12 (Öffentliche Grund- und Mittelschulen) einschließlich der Planstellen für Funktionsämter insgesamt 35.099,87 Planstellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen bzw. an Mittelschulen vor und zum 01.01.2021 insgesamt 35.724,37 Planstellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen bzw. an Mittelschulen.
Die Stellenpläne des jeweiligen Stammhaushalts sahen für die Haushaltsjahre 2020 bzw. 2021 zum 01.01.2020 im Kap. 05 13 (Öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke) einschließlich der Planstellen für Funktionsämter insgesamt 6.348 Planstellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik vor und zum 01.01.2021 insgesamt 6.763,50 Planstellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik.
Die Zuweisung dieser Stellen auf die Regierungsbezirke erfolgt derzeit im Rahmen der Personalplanung auf der Basis der Schülerzahlen. Einbezogen werden auch zweckgebundene Zusatzbudgets wie Budgets für Sprachförderung, Inklusion, den Erhalt kleiner Grundschulen, Unterstützung der Digitalen Bildung etc.
Für Bewerber mit dem Lehramt an Grund- oder Mittelschulen, für Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte besteht Volleinstellung.
Für die Zweitqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Mittelschulen sind für das Schuljahr 2021/2022 insgesamt 143 Bewerber in die Unterrichtsversorgung eingeplant, davon 78 im Beamtenverhältnis (Maßnahme für das Lehramt an Mittelschulen).
Da diese Bewerber derzeit in der bedarfsgerechten Einstellung erst zur Zuweisung in die Regierungsbezirke anstehen, ist eine Übermittlung der regionalen Verteilung dieser Bewerber derzeit noch nicht möglich.
Auch für Bewerber mit dem Lehramt für Sonderpädagogik besteht Volleinstellung.
Für Maßnahmen zur Zweitqualifizierung im Bereich der Sonderpädagogik endet der Bewerbungszeitraum für Teilnehmer am 30.07.2021. Aufgrund der vorliegenden Meldungen wird mit ca.130 neuen Teilnehmern gerechnet. Diese erhalten zunächst zu Schuljahresbeginn einen Arbeitsvertrag mit Berufung in das Beamtenverhältnis auf
Probe zum Halbjahr 2022.
Um zum kommenden Schuljahr alle bestehenden Bedarfe abdecken zu können, werden weitere Maßnahmen der Personalgewinnung umgesetzt.
Dazu gehört die Weiterführung der zum Schuljahr 2020/2021 eingeführten dienstrechtlichen Maßnahmen, aber auch die Substituierung von Lehrerstunden in Bereichen außerhalb des Kernunterrichts.
Die dadurch entstehenden Bedarfe werden durch Beschäftigungsmöglichkeiten von zusätzlichem Personal und den Einsatz externer Kräfte gedeckt. Dabei bleibt das Volumen der Unterrichtsstunden, die für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, an allen drei Schularten vollumfänglich auf dem bisherigen Niveau erhalten.
Die Gesamtversorgung wird zusätzlich zum Schuljahr 2019/2020 für Mittelschulen und Mittelschulstufen der Förderzentren bezüglich des neu eingeführten Unterrichtsfachs Informatik weiter ausgebaut, das zum Schuljahr 2021/2022 wie vorgesehen in die Jahrgangsstufe 9 aufwächst.
Darüber hinaus kommen weitere Bewerbergruppen für Aushilfstätigkeiten an allen Schularten in Frage. Zum Einsatz kommen für diesen Vertretungspool unter anderem auch fachlich vorgebildete Personen mit einer Lehramtsbefähigung oder einer ersten Lehramtsprüfung aus anderen Lehrämtern. Die temporäre Beschäftigung dieses Personenkreises
erfolgt auf Vertragsbasis, in der Regel mit Jahresverträgen.
Es ist davon auszugehen, dass mit den ergriffenen Maßnahmen auch im Schuljahr 2021/2022 die Unterrichtsversorgung an Grund- Mittel- und Förderschulen vollumfänglich sichergestellt werden kann.