Anfrage des Abgeordneten Hans Urban, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Plenum am 06.07.2021
Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit in Bayern von der Maskenpflicht mit ärztlichem Attest befreit sind, wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit in Bayern vom Unterricht abwesend sind (wegen Befreiung mit ärztlichem Attest, Beurlaubung bezüglich der Coronaregelungen (§ 20 Abs. 3 BaySchO), fehlendem negativen Testergebnis oder wegen nicht vorhandener Durchführung eines Selbsttests in der Schule, bitte aufschlüsseln nach Landkreis und Grund (Testergebnis, Quarantäne, Befreiung, Beurlaubung und fehlendem Test)) und ab wann die Staatsregierung Spucktests an den Schulen einzuführen plant?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Der Tabelle im Anhang kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen entnommen werden, die zum Stichtag 05.07.2021 mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht auf dem Schulgelände befreit waren oder sich aus einem der folgenden Gründe nicht im Präsenzunterricht befanden:
a) positiver Covid-19-Test
b) Quarantäneanordnung durch die Gesundheitsbehörden
c) Befreiung vom Präsenzunterricht mit ärztlichem Attest oder Beurlaubung gem. § 20 Abs. 3 BaySchO oder fehlender Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses oder fehlende Bereitschaft zur Durchführung eines Selbsttests.
Eine differenzierte Erhebung der verschiedenen unter c) genannten Abwesenheitsgründe erfolgt aufgrund des damit verbundenen Mehraufwands für die Schulen bzw. auf der fehlenden Trennschärfe nicht. Ersatzweise wird daher für c) eine Gesamtzahl genannt, die die dort genannten Einzelgründe umfasst.
In Kreisen, in denen aufgrund der Fallzahlen Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, unterbleiben jeweils die Angaben.
Alle angeführten Daten beruhen auf der tagesaktuellen Meldung von insgesamt 6.163 Schulen zum genannten Stichtag. Die zugehörige Erhebung dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den täglichen Unterrichtsbetrieb zu erfassen; eingehende Plausibilisierungen erfolgen daher – anders als bei der Amtlichen Schulstatistik – nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nichtstaatliche Schulen nicht zu einer Meldung an das Staatsministerium verpflichtet sind.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2021 beschlossen, dass Grundschulkinder sowie die Schülerinnen und Schüler der Grundschulstufen an Förderschulen ab Herbst 2021 auch mittels sog. PCR-Pool-Testungen getestet werden sollen. Ob dabei Spucktests oder andere Verfahren zum Einsatz kommen, ist derzeit noch nicht
entschieden.