Schriftliche Anfrage der Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann und Hans Urban vom 07.05.2021 betreffend „Nachfragen zu den Waldflächen der Bayerischen Staatsforsten“
Anlagen
Tabelle zu Frage 4 Waldflächenverkäufe durch die BaySF für Straßen- und Schienenprojekt
Tabelle zu Frage 5b Staatswaldverkäufe durch die IMBY seit 2009
Tabelle zu Frage 7c Verkaufsabwicklung durch die IMBY
1.a) Wie definiert sich bewirtschaftete Staatswaldfläche im Unterschied zur unbewirtschafteten Staatswaldfläche?
Auf unbewirtschafteten Staatswaldflächen findet keine forstliche Bewirtschaftung zum Zwecke der Holzerzeugung und -entnahme statt.
1. b) Wie groß ist die unbewirtschaftete Staatswaldfläche in Bayern (geschätzt – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Staatswaldflächen werden auf Grundlage freiwilliger Selbstverpflichtungen oder gesetzlicher Vorgaben nicht bewirtschaftet. Ein Großteil der von den BaySF unbewirtschafteten Staatswaldflächen wurde mit Inkrafttreten der Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern“ am 02.12.2020 rechtsverbindlich als dauerhaft nutzungsfreie Naturwälder nach Art. 12a Abs. 2 BayWaldG ausgewiesen. Flächenangaben hierzu finden sich in der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Ritter vom 19.02.2021 (Drs. 18/14961).
2. Warum hat die Neukulturfläche im Zeitraum der Geschäftsjahre 2012 bis 2019 kontinuierlich abgenommen?
Die Abnahme der Neukulturflächen (=Pflanzung oder Saat) ist auf die deutliche Zunahme von Naturverjüngungen zurückzuführen. Durch die entsprechende waldbauliche Behandlung und Vorbereitung der Bestände sowie eine waldangepasste Bejagung von Schalenwild konnte der Umfang der Naturverjüngung sukzessive gesteigert werden. Insbesondere die Buche kann sich mittlerweile fast überall natürlich verjüngen, sodass Pflanzungen nur noch dort erforderlich sind, wo Samenbäume im Altbestand fehlen.
Im von Trockenheit und Borkenkäferkalamität geprägten Geschäftsjahr 2019 waren die Möglichkeiten zur Anlage von Neukulturen zudem eingeschränkt.
3.a) Welche konkreten Infrastrukturprojekte (Verkehr, Leitungsbau etc., insg. 71,11 ha) machten die Bannwaldrodungen seit 2009 nötig (bitte einzeln aufführen)?
Für die in nachstehender Tabelle aufgeführten von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gemeldeten Infrastrukturprojekte erfolgten im Zeitraum zwischen den Jahren 2009 und 2020 Rodungen von Staatswaldflächen (BaySF) im Bannwald.



Für alle in vorstehender Tabelle aufgeführten Bannwaldrodungen wurden angrenzend an vorhandenen Bannwald Ersatzaufforstungen mindestens im gleichen Umfang festgesetzt
3.b) Welche konkreten Projekte aus dem Bereich „Bau/Industrie“ (insg. 19,81 ha) machten die Bannwaldrodungen seit 2009 nötig (bitte einzeln aufführen)?
Für die in nachstehender Tabelle aufgeführten von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gemeldeten Bau- und Industrieprojekte erfolgten im Zeitraum zwischen den Jahren 2009 und 2020 Rodungen von Staatswaldflächen (BaySF) im Bannwald.

Für alle in vorstehender Tabelle aufgeführten Bannwaldrodungen wurden angrenzend an vorhandenen Bannwald Ersatzaufforstungen mindestens im gleichen Umfang festgesetzt.
4) Für welche konkreten Straßen- bzw. Schienenprojekte wurden seit 2009 Waldflächen verkauft (bitte einzeln aufführen und jeweils verkaufte Waldfläche in Hektar angeben)?
Es wird Bezug genommen auf die Drucksache 18/14819, Antwort zu Frage 1.b). Die einzelprojektweise Darstellung dieser Staatswaldverkäufe für Straßen- und Schienenbauvorhaben in den Geschäftsjahren 2009 bis 2020 ist in der anliegenden Tabelle Waldflächenverkäufe durch die BaySF für Straßen- und Schienenprojekte enthalten.
5.a)Wie verteilen sich die von der BaySF an die IMBY zur Wertermittlung und Verkaufsabwicklung abgegebenen Staatswaldflächen seit 2009 auf die Verkaufszwecke Gewerbe, Wohnbau und Industrie (bitte gesamt und jährlich aufschlüsseln)?
Es wird Bezug genommen auf die Drucksache 18/14821, Antwort zu Frage 3. Bei den in den nachfolgenden Tabellen zur Beantwortung der Fragen 5 a) und 5b) zusammengestellten Projekten handelt es sich um die von der IMBY seit 2009 tatsächlich veräußerten Flächen. Die Zahl der Projekte weicht von der Zusammenstellung in Drucksache 18/14821 aus folgenden Gründen ab:
• Die Tabelle enthält auch Projekte, deren Freigabe für einen Verkauf bereits vor dem Geschäftsjahr 2009 der BaySF bzw. die im in Drucksache 18/14821 ebenfalls nicht umfassten Geschäftsjahr 2021 erfolgte.
• Die Tabelle enthält außerdem Projekte, die bei der einzelfallweisen Auswertung der Vorgänge für Drucksache 18/14821 nicht erfasst wurden.
Die Unterscheidung in Gewerbe und Industrie ist zum Teil fließend, die hier getroffene Einordnung muss daher nicht zwingend mit den späteren bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten oder der baulichen Umsetzung durch die Erwerber übereinstimmen. Da es auch Flächenabgaben gab, die nicht den drei genannten Nutzungszwecken zuzuordnen sind, wurde eine vierte Kategorie „Sonstiges“ eingeführt. Darin sind u. a. auch Flächenabgaben für Gemeinbedarfsnutzungen der öffentlichen Hand enthalten.
Die Anzahl der Abgaben für die jeweiligen Nutzungskategorien können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

5.b) Welche konkreten Projekte In den Bereichen Gewerbe, Wohnbau und Industrie machten die Staatswaldverkäufe über die IMBY seit 2009 jeweils notwendig (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils verkaufte Waldfläche in Hektar angeben)?
Die konkreten Projekte können der als Anlage beigefügten Tabelle „Staatswaldverkäufe durch die IMBY seit 2009“ entnommen werden. Hinsichtlich der Erläuterungen zu der als Anlage 1 beigefügten Tabelle wird auf die Antwort zu Frage 5. a) verwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich bei den Flächenangaben i.d.R. um die bei der Abgabe in Rede stehenden oder im Kaufvertrag genannten Flächenangaben handelt. Da es sich oftmals um Teilflächenabgaben bzw. -verkäufe aus größeren Flurstücken handelt, kann die endgültige Fläche nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses, zum Teil Jahre später, abweichen. Diese Mehrungen oder Minderungen werden nachträglich in der für die Beantwortung zugrunde gelegten Statistik nicht dargestellt.
5.c) Welche Erlöse erzielte die IMBY jeweils mit den konkreten Verkäufen (bitte einzeln aufschlüsseln und den Projekten bzw. Waldverkäufen zuordnen)?
Bei einer einzelfallweisen Auflistung der Verkaufserlöse besteht die Möglichkeit, dass Rückschlüsse auf dem Vertrauensschutz unterliegende Daten der Vertragspartner (Kaufpreise) möglich sind. Es wird daher die Gesamtsumme der Erlöse aus allen in Antwort zu Frage 5.b) aufgelisteten Verkäufen genannt. Sie beträgt 46,3 Mio. €.
6.a) Wurden die Staatswaldflächen vor dem Verkauf seitens der Staatsregierung, einer nachgeordneten Behörde oder einer AöR des Freistaats einer Analyse bezüglich ökologischer Wertigkeit unterzogen?
6. b) Falls ja, mit jeweils welchem Ergebnis?
Die Fragen 6.a) und b) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Verkauf von Staatswaldflächen erfolgt nur dann, wenn die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für eine Umnutzung der Flächen vorliegen. Die Beurteilung der ökologischen Wertigkeit der überplanten Flächen ist integraler Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren. Hierzu müssen Vorhabensträger entsprechende Gutachten und Planunterlagen vorlegen und die beteiligten Behörden bringen korrespondierende Fachbeiträge ein. Einzelergebnisse können im vorgegebenen Zeitraum nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden.
7. a) Welche weiteren Staatswaldflächen sind bereits für einen Verkauf vorgesehen (bitte konkret angeben)?
Siehe Antwort zu Frage 5 in Drucksache 18/14821.
7. b) Bezüglich welcher weiteren Staatswaldflächen führt die Bayerische Staatsregierung, bzw. die BaySF derzeit Gespräche bezüglich eines möglichen Verkaufs (bitte konkret angeben)?
Siehe Antwort zu Frage 5 in Drucksache 18/14821.
7. c) Welche weiteren Staatswaldflächen befinden sich derzeit in der Wertermittlung, bzw. Verkaufsabwicklung durch die IMBY, bzw. wurden bereits von den BaySF an die IMBY weitergegeben (bitte konkret angeben)?
Die geplanten Verkäufe können der als Anlage beigefügten Tabelle „Verkaufsabwicklung durch die IMBY“ entnommen werden.