Anfrage: Borkenkäfermanagement

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.05.2021 betreffend Borkenkäfermanagement

1.a) Wieviel Prozent der im Rahmen der Forstaufsicht im Laufe des Jahres 2020 von den ÄELF aufgenommenen Borkenkäferfälle, wurden entsprechend den Vorgaben der ÄELF/des StMELF waldschutzwirksam behandelt?
Hoheitliche Maßnahmen auf Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte. Zentral wird nur die Gesamtzahl aller Maßnahmen ohne Aufschlüsselung erfasst. Eine darüber hinaus gehende konkrete Erhebung der im Rahmen der Forstaufsicht beanstandeten „Borkenkäferfälle“ wäre mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.
1.b) Welche Mittel der Erfolgskontrolle wurden hierfür eingesetzt?
Die zuständigen Forstrevierleitungen überprüfen, ob die Waldbesitzer ihrer Verpflichtung zur waldschutzwirksamen Bekämpfung nachkommen.
1.c) Wie viele offene forstaufsichtliche Altfälle aus 2020 gibt es noch, bei denen noch keine Aufarbeitung erfolgt ist (bitte Anzahl, Schadensfläche in Ha und je Regierungsbezirk nennen)?
Siehe Antwort zu Frage 1a).

2.a) Werden die Förderunterlagen (Fördertatbestand „insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung“ nach WaldFÖPR 2020) systematisch von den ÄELF erfasst? (Örtlichkeit, befallene Fläche, Tatbestand, etc.)
Ja.
2.b) Sind die Förder- und Forstaufsichtsunterlagen systematische Grundlage für das weitere Borkenkäfermanagement (z. B. Auffinden von Altbefall aus dem Vorjahr; Auffinden von Neubefall nach dem 1. Schwärmflug (Bohrmehlsuche), Anschreiben betroffener Waldbesitzer)?
Ja.

3.a) Steht für das Borkenkäfermanagement 2021 (Suchen, Kontrolle, Bohrmehlsuche, Information der Waldbesitzer und Überprüfung des ordnungsgemäßen Vollzugs) ausreichend Personal an den ÄELF zur Verfügung?
Ja. Erhöhter Arbeitsanfall an örtlichen Käfer-Schwerpunkten, wie beispielsweise dem Frankenwald, wird über Abordnungen aus weniger betroffenen Regionen bzw. durch Einstellung befristeter Arbeitskräfte ausgeglichen. Für die Borkenkäfersuche, Bekämpfung und laufende Kontrolle sind gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern – WaldSchadInV (BayRS 7903-3-L) und den darauf aufbauenden Amtlichen Bekanntmachungen der Regierungen die Waldbesitzer selbst verantwortlich. Die Aufgabe der Bayerischen Forstverwaltung konzentriert sich auf Beratung und Überwachung.
3.b) Wie viele Personen wurden zusätzlich zur Unterstützung des Stammpersonals befristet für 2021 eingestellt (bitte nach AELF aufschlüsseln)?
2021 (Stand 27.05.2021) wurden 10 befristete Borkenkäferfachkräfte eingestellt. Damit kommen im Laufe des Jahres 2021 insgesamt 35 zusätzliche Fachkräfte zur Unterstützung des Stammpersonals zum Einsatz. Die Aufteilung auf die ÄELF erfolgte wie folgt:
• Amberg, Ansbach, Bayreuth, Erding, Landau, Pfarrkirchen, Regen und Roth – je 1
• Bad Neustadt a.d. Saale, Bamberg, Deggendorf, Karlstadt, Kempten und Münchberg – je 2
• Coburg – 3
• Passau – 4
• Kulmbach – 8

3.c) Wie viele ehrenamtliche Helfer werden 2021 für die Bohrmehlsuche eingesetzt (bitte nach AELF aufschlüsseln)?
Das lässt sich jetzt noch nicht sagen. Denn wie viele ehrenamtliche Helfer die ÄELF für die Bohrmehlsuche einsetzen, hängt stark von der örtlichen Käferentwicklung ab, die je nach Witterung sehr unterschiedlich verlaufen kann.

4.a) Wurden 2020 Hubschrauber/Flugzeuge zur Identifikation von Befallsherden eingesetzt?
Ja.
4.b) Wie viele Einsätze gab es 2020?
Einen Einsatz.
4.c) An welchen ÄELF fanden diese statt?
Im Bereich des AELF Münchberg.

5.a) Wurden 2020 weitere Mittel der Fernerkundung zur Identifikation von Befallsherden eingesetzt?
Ja.
5.b) Welche waren dies?
Hochauflösende Satellitendaten testweise im Rahmen eines Forschungsprojekts.
5.c) An welchen ÄELF wurden diese verwendet?
Im Bereich der ÄELF Weilheim und Cham.

6.a) Entwickelt die Staatsregierung neue Strategien, um künftig Neubefall flächendeckend rechtzeitig zu identifizieren und weiteren Massenvermehrungen vorzubeugen?
Ja, beispielsweise den gezielten Ausbau und Einsatz von Fernerkundungsmethoden.
6.b) Welche neuen Strategien entwickelt die Staatsregierung, um offene Forstaufsichts-Altfälle zu vermeiden?
Zur Unterstützung bei den Überwachungsaufgaben soll der Einsatz digitaler Technik (z.B. Borkenkäfer-App, Fernerkundung) ausgebaut werden. Unabhängig davon setzen wir weiterhin auf Beratung, Aufklärung, hoheitliche Maßnahmen und als Ultima Ratio den Einsatz von Zwangsmitteln. Denn diese Maßnahmen bieten geeignete Möglichkeiten, dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden.

7.a) Wie viele vom Borkenkäferbefall betroffene Waldbesitzer wurden 2020 beraten?
Diese Daten werden nicht systematisch erfasst. Insgesamt werden jährlich von der Fortverwaltung rund 90 000 – 100 000 Waldbesitzer beraten. Es ist davon auszugehen, dass 2020 ein erheblicher Anteil dieser Beratungen insbesondere bzw. auch zu Fragen des Borkenkäfers erfolgt ist.
7.b) Wie viele vom Borkenkäferbefall betroffene Waldbesitzer wurden über das Waldförderprogramm (Fördertatbestand „insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung“ nach WaldFÖPR 2020) 2020 gefördert?
Im Jahr 2020 wurden rund 10.800 Fördermaßnahmen der „insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung“ abgewickelt. Unter den Antragstellern waren auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, welche als Maßnahmenträger für ihre betroffenen Mitglieder agieren.
7.c) Wie viele vom Borkenkäferbefall betroffene Waldbesitzer wurden 2020 mit hoheitlichen Maßnahmen konfrontiert?
Siehe Antwort zu Frage 1a).