Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind meine beiden Berichtsanträge „Baumartenwahl im Klimawandel“ sowie „Bewässerung von Forstkulturen“ heute (17. März 2021) positiv verabschiedet worden. Die beiden Anträge lauten wie folgt:
Antrag 1: Baumartenwahl im Klimawandel
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Ausschuss für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten zu berichten, wie sich die Möglichkeiten zur Baumartenwahl für Aufforstungen und Waldumbaumaßnahmen verändern, sollte der tatsächliche klimawandelbedingte Temperaturanstieg aufgrund unzureichender Klimaschutzmaßnahmen deutlich höher ausfallen als bislang erwartet. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden,
– wie sich die Situation der Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Tanne, Buche, Eiche) bei einem Temperaturanstieg um 3,8°C (nach Prognose des Klima-Reports 2021 wahrscheinliches Szenario) entwickeln würde (Darstellung des Anbaurisikos in Kartenform auf Grundlage des Bayerischen Standortinformationssystems(BASIS)für das Jahr 2100);
– wie sich die Situation der Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Tanne, Buche, Eiche) bei einem Temperaturanstieg um 4,8 °C (nach Prognose des Klima-Reports 2021 mögliches Szenario) entwickeln würde (Darstellung des Anbaurisikos in Kartenform auf Grundlage des Bayerischen Standortinformationssystems für das Jahr 2100);
– welche anderen Baumarten unter den oben genannten Bedingungen ein hohes bzw. sehr hohes Anbaurisiko aufweisen würden;
– welche Baumarten noch bestandsbildend eingesetzt werden könnten;
– welche Baumarten von einer derartigen Temperaturerhöhung profitieren würden („Gewinner“ des Klimawandels);
– mit welchen zusätzlichen abiotischen und biotischen Schädigungen zu rechnen wäre;
– welche Folgen für die Forstwirtschaft und den Holzmarkt zu erwarten wären;
– wie Kooperationen und Informationsaustausch im Bereich von Saatgut und Pflanzenmaterial mit anderen Staaten ausgedehnt und entwickelt werden;
– welche weiteren Schlüsse und welchen Handlungsbedarf die Staatsregierung aus den alarmierenden Fakten des Klima-Reports 2021 zieht bzw. ableitet.
Begründung:
Im aktuellen Klima-Report des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heißt es im Kapitel 4.3 Wald und Forstwirtschaft: „Anpassung an den Klimawandel heißt für die Forstwirtschaft Bayerns, den Waldumbau hin zu klimawandeltoleranteren Waldökosystemen noch ambitionierter voranzutreiben. Die Wahl von an Wärme und Trockenheit besser angepassten Baumarten und Herkünften rückt dabei stark in den Fokus, genauso wie die rechtzeitige und schlagkräftige Bewältigung von Waldschutzrisiken. Dies ist nur für einen lokalen Temperaturanstieg von maximal 2°C pro 100 Jahren möglich und Erfolg versprechend. Daher hat die Wald- und Forstwirtschaft ein unmittelbares Interesse daran, dass das im Pariser Übereinkommen gesetzte Ziel, die globale Erwärmung auf „deutlich unter 2°C“ und möglichst unter 1,5°C zu begrenzen, möglichst schnell erreicht wird (Kap.1), wobei neuere IPCC-Aussagen zu besonderer Vorsicht mahnen (Kap.5). Gelingt dies der Weltgemeinschaft nicht, so könnte die Anpassungskapazität unserer Wald-Ökosysteme überstrapaziert werden, mit künftigen bayernweiten direkten und indirekten Schäden und Folgekosten in der Größenordnung von mehreren hundert Mio. Euro pro Jahr.“ Der Klima-Report mahnt jedoch auch kritisch an, dass, sollten die aktuellen Klimaschutzbemühungen und -maßnahmen nicht deutlich verstärkt werden, eine Erwärmung bis zum Jahr 2100 um 3,8 bis 4,8°C möglich sein könnte. Das bayerische Standortinformationssystem dient der Forstverwaltung als digitales Hilfsmittel zur Beratung der rund 700.000 Waldbesitzerinnenund -besitzerin Bayern. Dabei stellt es unter anderem das Anbaurisiko für 21 Baumarten für die Jahre 2050 bzw. 2100 dar. Für die Modellierung des Risikos wurde dabei unter anderem eine moderate Temperaturerhöhung von nur 1,8°C hinterlegt. Dies erscheint vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzbemühungen der Staatsregierung jedoch unrealistisch.
Antrag 2: Bewässerung von Forstkulturen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die Ergebnisse der Evaluation des neuen Fördertatbestandes zur Bewässerung von Forstkulturen (2.3.1 Kulturpflege bzw. 4.1.3.1 Bewässerung WALDFÖPR 2020) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu berichten. Dabei soll unter anderem eingegangen werden auf:
– Ziel der Förderung
– geografische Verteilung der Anträge
– Fördervolumen 2020 (Gesamt, Durchschnitt je Antrag)
– Informationen zu den Förderflächen (Flächengröße, Alter, Erstaufforstung, Wieder-aufforstung nach Schadereignis, Freiflächensituation, unter Schirm, verwendete Baumarten)
– Erfolg bzw. Misserfolg der konkreten Maßnahmen (örtliche Schwierigkeiten wie Erschließung, Hanglage, Standort etc.)
– Informationen zu abgelehnten Anträgen (Anzahl und Ablehnungsbegründung)
– angewendete Bewässerungsverfahren
– verbrauchte durchschnittliche Wassermenge pro Pflanze bzw. Hektar
– Herkunft des verwendeten Wassers (Grundwasser, Uferfiltrat oder Oberflächenwasser)
– angewendetes Kontrollverfahren der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten(ÄELF)
– Grenzen der Bewässerung
– Fortführung der Förderung über 2020 hinaus (wenn ja, mit welchen Änderungen?)
Begründung:
Die hohen Temperaturen und geringen Niederschläge der letzten Jahre stellen Waldbesitzende vor allem in den warm-trockenen Regionen Bayerns bei der Kulturbegründung und Kulturpflege vor große Herausforderungen. Einige Waldbesitzerinnen und -besitzer sahen bzw. sehen in der zusätzlichen Bewässerung der Kulturen, manuell oder (teil-)mechanisiert, eine Möglichkeit, den Anwuchserfolg zu erhöhen bzw. die Pflanzen bei langanhaltender Trockenheit vor dem Vertrocknen zu schützen. Eine tech-nisch aufwendige und teure Notmaßnahme. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenhat daher in die aktuelle Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALD-FÖPR 2020) erstmals den Fördertatbestand der Bewässerung integriert. Unter 2.3.1 heißt es: „Gefördert wird die Pflege von Kulturen, durch Regulierung der Konkurrenz-vegetation, Mäusebekämpfung und Bewässerung.“ Und weiter unter 4.1.3.1: „Gefördert wird die Bewässerung einer geförderten Kultur oder Saat während der ersten fünf Jahre und höchstens zweimal jährlich. Eine wiederholte Förderung der Bewässerung ist frühestens nach sechs Wochen möglich. Die Entscheidung überein geeignetes Verfahren trifft die Bewilligungsbehörde.“ Seit April 2020 konnten Waldbesitzerinnen und -besitzer die Unterstützung beantragen, vorerst bis Jahresende 2020 begrenzt.
Da es sich um einen neuen Fördertatbestand von inhaltlich hoher Komplexität handelt, wurde die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) mit der wissenschaftlichen Begleitung betraut. Die ÄELF wurden daher angewiesen, bis Ende 2020 Berichte zu den geförderten Bewässerungsmaßnahmen zu erstellen, die die Erfahrungen der Waldbesitzendenund ÄELF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit dem neuen Fördertatbestand darlegen. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen dazu dienen, notwendige ergänzende Regelungen und mögliche Änderungen beim Kontrollverfahren festlegen zu können.