Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.02.2021 + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Ich frage die Staatsregierung:
Wie hoch waren die Entgelte für Wasserkraftnutzung in Bayern im Jahr 2020, wie hoch waren die staatlichen Aufwendungen zum Ausgleich von gewässerökologischen und flussmorphologischen Nachteilen durch Wasserkraftnutzung und wurden alle aufgetretenen Nachteile beseitigt?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Entgelte für die Wasserkraftnutzung Dritter werden im allgemeinen Staatshaushalt vereinnahmt. Dem StMUV sind dazu keine Zahlen bekannt. In Anbetracht der zur Beantwortung der Anfrage verfügbaren Zeit ist eine Zusammenstellung der angefallenen Entgelte für die Wasserkraftnutzung im Jahr 2020 in Bayern an dieser Stelle nicht möglich.
Gewässerbelastungen, die auf private Nutzungen zurückzuführen sind, sind gemäß Verursacher-prinzip von den Nutzern selbst zu beseitigen. Daher sind entsprechend den jeweiligen wasser-rechtlichen Erlaubnissen von den Betreibern von Wasserkraftanlagen insbesondere Aufwen-dungen entsprechend der Verpflichtungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Einhaltung der §§ 33 bis 35 WHG insb. bei der Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Schutz der Fischpopulationen sowie Strukturverbesserungen zu leisten. Aufwendungen des Staates für die Beseitigung von Belastungen durch die private Wasserkraftnutzung sind daher i. d. R. nicht veranlasst.
Die sogenannten „signifikanten Belastungen“ (vgl. § 4 der Oberflächengewässerverordnung) an Gewässern, die auf Wasserkraftnutzung zurückzuführen sind, werden sukzessive im Zuge der Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach WRRL beseitigt. Nähere Angaben zu Gewässer-belastungen und entsprechenden Maßnahmen sowie zum bisherigen Stand der Maßnah-menumsetzung sind den aktuellen Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmen-programme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum zu entnehmen. Diese stehen der Öffentlichkeit aktuell bis zum 22.06.2021 im Rahmen der Anhörung auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt zur Verfügung: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm .