Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2021 + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten:
Ich frage die Staatsregierung:
Im Zuge des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ von 2019 und des ergänzenden sogenannten Versöhnungsgesetzes hat die Staatsregierung 50 neue Stellen von Biodiversitätsberaterinnen an den unteren Naturschutzbehörden (UNB) (42 Stellen an den UNBs, 8 Koordinierungsstellen an den Regierungen) und 50 neue Stellen von Wildlebensraumberaterinnen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geschaffen – wie viele dieser Stellen sind bereits besetzt (Stand Januar 2021), in welchen Ämtern sind die Stellen (un)besetzt (bei nicht besetzten Stellen Bitte um Begründung) und welche konkreten Aufgabenbereiche werden jeweils übernommen?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Die 50 Stellen für Biodiversitätsberatung bzw. -koordinierung sind nach den uns vorliegenden Informationen besetzt. Aktuell sind an folgenden Landratsämtern die Stellen für Biodiversitätsberater besetzt (42):
In Oberbayern an den Landratsämtern Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch- Partenkirchen, Landsberg a. Lech, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim, Traunstein und Weilheim-Schongau.
In Niederbayern an den Landratsämtern Deggendorf, Dingolfing, Passau, Regen und Straubing-Bogen.
In der Oberpfalz an den Landratsämtern Cham, Neumarkt i.d. OPf., Neustadt a.d. Waldnaab, Regensburg und Tirschenreuth.
In Oberfranken an den Landratsämtern Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach und Lichtenfels.
In Mittelfranken an den Landratsämtern Erlangen-Höchstadt und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.
In Unterfranken an den Landratsämtern Aschaffenburg, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Würzburg.
In Schwaben an den Landratsämtern Dillingen, Donau-Ries, Günzburg, Neu-Ulm, Oberallgäu und Unterallgäu.
Die Aufgaben der Biodiversitätsberatung sind im Gesetz festgelegt. Vorrangiges Ziel ist es, die gesetzlich vorgegebene Ausweitung des Biotopverbunds im Offenland zu erreichen, vor allem im Rahmen von Kooperationen und mit Hilfe von Förderprogrammen wie VNP und LNPR. Schwerpunktgebiete sind dabei die bayerischen Natura 2000-Gebiete und andere Schutzgebiete, aber auch andere ökologisch wertvolle Bereiche in der Landschaft, die für den Biotopverbund wichtig sind. Zusätzliche Aufgaben sind die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen und die fachliche Begleitung von Naturschutzmaßnahmen in Kommunen. Entsprechend den regionalen Besonderheiten und Erfordernissen können in den Landkreisen unterschiedliche Schwerpunkte gebildet werden.
Von den 8 Stellen für Koordinatoren für Biodiversitätsberatung an den höheren Naturschutzbehörden erhielt jede Regierung eine Stelle, Oberbayern zwei. Alle Stellen sind besetzt.
Die Koordinatoren für Biodiversitätsberatung koordinieren im jeweiligen Regierungsbezirk die Biodiversitätsberater an den unteren Naturschutzbehörden.
Antwort des Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten:
Die Landwirtschaftsverwaltung besetzt die Stellen für die Wildlebensraumberatung mit Fachpersonal der Laufbahn Landwirtschaft, Naturwissenschaft und Technik mit fachlichem Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung.
Von den im Nachtragshaushalt 2020 vorgesehenen 50 Stellen werden 46 den ÄELF zugewiesen. Für die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung erhalten die LfL und die LWG je 2 Stellen.
Seit 1. Januar 2021 wird die Aufgabe Wildlebensraumberatung von allen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wahrgenommen. An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden zum 1. Januar 2021 im Hinblick auf die künftigen ab 01.07.2021 geltenden Amts-strukturen (32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) je AELF 2 Personen, insg. 64 Personen als Ansprechpartner für die Beratung zum Wildlebensraum benannt. Die notwendigen Stellen wurden zum Teil durch Neueinstellungen besetzt oder werden durch Umschichtungen erfüllt. Diese betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Januar 2021 von der Staatlichen Führungsakademie in Zusammenarbeit mit dem StMELF und der LfL entsprechend fortgebildet.
Schwerpunkte der Wildlebensraumberatung bilden der Erhalt und die Förderung von typischen Strukturen und typischen Tier- und Pflanzenarten in der offenen Kulturlandschaft und in den Übergängen zum Siedlungsbereich. Auf dieser Basis erarbeitet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft eine fachliche Leitlinie für die Wildlebensraumberatung in Bayern. Die Wildlebensraumberatung zeigt auf Basis der bestehenden Förderprogramme und weiterer Maßnahmen Gestaltungsmöglichkeiten auf und baut auf den Grundsatz der Freiwilligkeit sowie auf Motivation und Unterstützung durch die ÄELF.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Patrick Friedl vom 19.10.2020 verwiesen.