Am 24. November vergangenen Jahres hat der Deutsche Forstzertifizierungsrat die neuen, seit 1. Januar 2021 nun gültigen PEFC-Standards verabschiedet. Es wurde ein neuer Standard aufgenommen, der darauf abzielt, die Verwendung von Plastik im Wald in Form von erdölbasierten Materialien wie Wuchshüllen, Verbisss-, Schäl- und Fegeschutz, Markierungsbändern etc. möglichst zu vermeiden oder sie durch adäquate Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen zu ersetzen. Wir begrüßen diese Ergänzung, haben wir uns doch schon 2019 intensiv mit diesem Thema beschäftigt.

Ergebnis: Seit 2014 besteht für Kommunal- und Privatwaldbesitzer*innen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Wuchshüllen im Rahmen WaldFÖPR zu erhalten. Im Zeitraum 2015-2018 wurden jährlich plusminus 440.000 Wuchshüllen im Privat- und Kommunalwald eingesetzt und mit knapp 2 Mio. Euro über die WaldFÖPR bezuschusst. Wir finden: Viel öffentliches Geld für viel umweltschädliches Plastik, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte.
Doch müssen wir uns auch ehrlich machen: Die Änderung stellt keine Verpflichtung dar. Sie appelliert lediglich an das ökologische Gewissen eines jeden und einer jeden Waldbesitzer*in. Nur hat uns die Erfahrung eben auch gelehrt, das mit der Freiwilligkeit ist halt immer so eine Sache…
Nicht freiwillig, sondern seit Jahren rechtlich bindend hingegen ist die Erfüllung der Abschusspläne auf Grundlage der Forstlichen Gutachten durch die Jagdpächter*innen. Solange hier die Vorgaben nicht endlich konsequent flächendeckend umgesetzt bzw. (wiederholte) Nichterfüllung entsprechend geahndet wird, werden weiter Metallzäune, Plastikhüllen und -klipperl unser Bild vom Wirtschaftswald prägen, und, so muss man es sagen, negativer Standard sein. Zu einer ähnlichen Einschätzung sind auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) im Rahmen unserer Anfrage von Oktober gekommen: mit einer erfolgreichen, zielgerichteten Jagd steht und fällt (fast) alles im Wald!
Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung sind neben der persönlichen Motivation und dem Engagement jedes einzelnen Jägers und jeder einzelnen Jägerin sicher auch Einstellung, Interesse und das fachliche Know-How (jagdlich und forstlich) der örtlich zuständigen Jagdberater*innen an den Unteren Jagdbehörden. Diese sind vielerorts nicht nur bloße Ansprechpartner*innen, sondern als Inhaber*innen eigener Jagdreviere auch Vorbild, was die Umsetzung der Vorgaben aus den Gutachten angeht. Mit einer Anfrage haben wir im November 2020 daher bei der Staatsregierung nachgefragt, wie es um die Ausbildung, aber vor allem auch um den „Jagderfolg“ der bayerischen Jagdberater*innen bestellt ist. Das Ergebnis ist leider überraschend negativ: 119 der 201 bayerischen Jagdberater*innen sind selbst Revierinhaber*innen (60%), jede*r Zweite ist Mitglied einer roten Hegegemeinschaft und jede*r Dritte ist selbst Inhaber*in eines roten Reviers! Nur 32 haben eine forstliche Ausbildung.
Leider muss man es hier so deutlich sagen: So wird das nichts werden mit dem Aufbau klimastabiler, gemischter Wälder. Einen wirklichen Mehrwert stellen die staatlichen Berater*innen nur dar, wenn sie neben dem notwendigen ganzheitlichen fachlichen Input vor allem in der Jagdpraxis Vorbilder sind, die den Grundsatz des Waldgesetzes „Wald vor Wild“ konsequent vertreten und in der Lage sind, ihre eigene hohe persönliche Motivation an dessen Umsetzung an die Jäger*innen weiterzugeben. Logische Konsequenz aus unserer Anfrage: Die Kriterien für die Neu-Besetzung bzw. wiederholte Besetzung der Jagdberater*innenstellen müssen von staatlicher Seite unbedingt angepasst und zwingend auch (jagdliche) Motivation und Umsetzungserfolg berücksichtigt werden.