Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 23.11.2020 betreffend Walchenseekraftwerk – Kostenpunkt + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.01.2021
1) Wie viel Wasserzins oder Ufergelder hat das Walchenseekraftwerk (bzw. die jeweiligen Betreiber) seit seinem Bestehen an den Freistaat oder sonstige Empfänger abgeführt?
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Wassernutzungsgebühren haben sich im Laufe von knapp 100 Jahren, in denen das Walchenseekraftwerk betrieben wird, mehrfach geändert. Bereits nach Art. 73 WG 1907 konnten auf Grundlage einer Ministerialvorschrift Gebühren zur Staatskasse erhoben werden. Seit Inkrafttreten des Bayerischen Wassergesetzes im Jahr 1963 hat es verschiedene Verordnungen gegeben, in denen die Erhebung einer Wassernutzungsgebühr geregelt waren.
Seit 01.01.1995 erhebt der Freistaat Bayern für die der Wasserkraftnutzung dienen-den Gewässerbenutzungen (Aufstauen, Absenken, Ableiten und Einleiten von Wasser) staatseigener Gewässer eine Nutzungsgebühr nach der Wassernutzungs-Gebührenordnung WNGebO vom 07.11.1995 (GVBl. S. 766, BayRS 753-1-2-U) zuletzt geändert durch § 8 der Verordnung vom 30.08.2005 (GVBl. S. 468), wenn die mittlere Leistung 1100 kW übersteigt. Zuständig für die konkrete Festsetzung der Gebühren ist das für das Wasserrecht zuständige Landratsamt. Die Einnahmen aus den Wassernutzungsgebühren fallen dem allgemeinen Staatshaushalt zu.
Über die tatsächliche Höhe der in den knapp 100 Jahren des Walchenseebetriebs angefallenen Wassernutzungsgebühren liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.
2) Wie hoch waren seit Bestehen des Walchenseekraftwerks die Kosten für Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Wasserhaushalt durch den Kraftwerksbetreiber (Bitte um Auflistung der Maßnahmen und der zugehörigen Kosten)?
In den wasserrechtlichen Genehmigungen des Walchenseekraftwerks gibt es keine Verpflichtung des Betreibers, Daten hinsichtlich der Art der Unterhaltung und der aufgewendeten Kosten den staatlichen Überwachungsbehörden vorzulegen. Insofern handelt es sich hier um Betreiberdaten, von denen die Staatsregierung keine Kenntnis hat.
3) Wie hoch war seit Bestehen des Walchenseekraftwerks der finanzielle Aufwand für Flussbaumaßnahmen im Einzugsbereich des Walchenseekraftwerks, getragen durch die staatliche Wasserwirtschaft (Bitte um Auflistung der Maßnahmen und der zugehörigen Kosten)?
Seit 1998 wurden unterhalb des Krüner Wehrs zum Schutz der Bebauung vor Hochwasser und zum Schutz der Wasserschutzgebiete von Krün und Wallgau vor oberflächiger Erosion und zum Erhalt der Kulturlandschaft (Weiderechte) mehrfach Kiesräumungen zur Beseitigung der Kiesauflandungen durchgeführt.
Die Aufwendungen durch die staatliche Wasserwirtschaft belaufen sich in der Summe einschließlich der erforderlichen Vermessungen etc. bis heute auf rd. 895.000 Euro. Ein Großteil (geschätzt 60 – 70 %) dieser Kiesräumungen sind dem Vorhandensein und Betrieb des Krüner Wehrs zuzuschreiben. Eine genauere Differenzierung ist kaum möglich.
Im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen gibt es von Seite der staatlichen Wasserwirtschaft keine Unterhaltungspflichten, die direkt auf den Betrieb des Walchenseekraftwerks zurückzuführen sind.