Anfrage: Gebietskulisse VNP Wald

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.12.2020 betreffend Gebietskulisse Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) + Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.01.2021

Vorbemerkung:
Die Richtlinie zum Vertragsnaturschutzprogramm Wald wird im Januar neu aufgelegt und an die naturschutzrechtlichen Vorgaben aus Volksbegehren und Begleitgesetz (Art. 5c BayNatSchG) angepasst. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen wird auf diese erweiterte Definition des Fördergegenstands Bezug genommen. Die bisherige Nr. 4.2 der Richtlinie (Gebietskulisse) wurde gestrichen. Vorhaben nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald können auf ökologisch wertvollen Flächen im Privat- und Körperschaftswald gefördert werden, die neben den geschützten Teilen von Natur und Landschaft wie Naturschutzgebieten auch Flächen des Netzes „Natura 2000“, Flächen des Bayerischen Biotopverbundes oder Flächen umfasst, auf denen aus artenschutzrechtlichen Gründen eine Förderung gerechtfertigt ist. Je nachdem, welche Fördermaßnahme abgeschlossen werden soll, gibt es spezielle naturschutzfachliche Zuwendungsvoraussetzungen, die die jeweilige Fläche erfüllen muss und die von der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens bestätigt wird.
Ziel ist es, das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald auf 6 % der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes in Bayern auszudehnen.

  1. Wie groß ist die VNP Wald-Gebietskulisse insgesamt in Hektar, die für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung steht (ohne Überlagerung der Einzelkulissen?
    Der Vertragsnaturschutz Wald kann, soweit die Flächen die Zuwendungsvoraussetzungen der jeweiligen Fördermaßnahme erfüllen, auf allen Privat- und Körperschafts-waldflächen gewährt werden. Die Fläche der Privat- und Körperschaftswälder in Bayern umfasst 1.693.777 ha (Stand Dezember 2020: Auswertung der forstlichen Übersichtskarte der Bayerischen Forstverwaltung).
  2. Welche Flächengrößen in Hektar entfallen dabei auf die einzelnen zugrundeliegenden Kulissen (bitte auflisten für naturschutzrechtlich festgelegte Schutzgebiete (getrennt nach Schutzgebietskategorie), gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 des BayNatSchG, Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000, Flächen des bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur, Flächen mit Artenhilfsprogrammen, Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-Richtlinie außerhalb von Natura 2000-Gebieten, Biberlebensräume, Stockausschlagwälder)?
    In der Tabelle unten werden die gewünschten Flächengrößen (in Hektar) des Privat- und Körperschaftswaldes insbesondere in den jeweiligen Schutzgebieten dargestellt, soweit sie ohne Weiteres ermittelt bzw. für eine GIS-Auswertung herangezogen werden konnten. Eine flächenhafte Auswertung gesetzlich geschützter Waldbiotope nach § 30 BNatSchG i.V. mit Art. 23 BayNatSchG sowie der Naturdenkmäler und der geschützten Landschaftsbestandteile ist nicht möglich.

Für das Netz Natura 2000 beträgt die Fläche an Privat- und Körperschaftswäldern in FFH-Gebieten 401.619 ha, in Vogelschutzgebieten 166.403 ha. Flächenaussagen zu den Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete können nicht getroffen werden.
Die Fläche der noch aktiv bewirtschafteten Stockausschlagswälder wird in Bayern auf knapp 5.000 ha geschätzt.