Anfrage: Bayerische Jagdberater*innen

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban vom 19.10.2020 betreffend Bayerische Jagdberater*innen + Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.12.2020

Anlagen

  • Anlage 1 „Anzahl Jagdberaterinnen und stellv. Jagdberaterinnen bei den unteren Jagdbehörden“
  • Anlage 2 „Anzahl Jagdberaterinnen und stellv. Jagdberaterinnen, die selbst Revierinhaber sind“

1.a) Welche fachlichen Qualifikationen müssen geeignete „Kandidat*innen“ vorweisen, die das Ehrenamt ausüben möchten?
Die Jagdberaterinnen sowie Stellvertreter*innen müssen zum Beginn ihrer Bestellung Inhaber eines gültigen Jahresjagdschein sein. Die Bestellung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Jagdbehörde. Dabei ist zu beachten, dass die Persönlichkeit die Aufgabe sachkundig, gewissenhaft und unparteiisch ausüben kann.
1.b) Ist ein forstlicher Hintergrund erforderlich (Ausbildung zum/zur Forstwirt*in oder Studium an einer Hochschule)?
Nein.
1.c): Wie viele amtierende Jagdberater*innen haben eine forstliche Ausbildung bzw. ein forstliches Studium abgeschlossen (Bitte aufschlüsseln nach Berufsausbildung zum/zur Forstwirt*in und Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule))?
Von den derzeit bestellten Jagdberater*innen und stellvertretenden Jagdberater*innen bei den unteren Jagdbehörden haben sieben eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Forstwirt*in und 25 einen Hochschulabschluss.

2.a) Wie viele Jagdberater*innen gibt es in Bayern (Bitte nach Regierungsbezir-ken, Landkreisen/kreisfreien Kommunen und jeweiliger Unterer Jagdbehörde aufschlüsseln)?
In Bayern sind derzeit 201 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdbera-ter*innen bei den unteren Jagdbehörden bestellt. Für die Aufschlüsselung siehe Anlage 1.
2.b) Wie viele der bayerischen Jagdberater*innen sind selbst Revierinhaber*innen (Bitte nach Regierungsbezirken, Landkreisen/kreisfreien Kommunen aufschlüsseln)?
119 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdberater*innen bei den unte-ren Jagdbehörden sind selbst Revierinhaber*in. Für die Aufschlüsselung siehe Anlage 2.

3.a) Wie viele Jagdberater*innen haben Reviere in Hegegemeinschaften, in denen die Verbissbelastung nach dem Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung von 2018 (Aufnahmezeitraum 2015-2018) als günstig bzw. tragbar eingestuft wurde („grüne Hegegemeinschaft“)?
64 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdberater*innen bei den unteren Jagdbehörden haben Reviere in einer „grünen Hegegemeinschaft“.
3.b) Wie viele Jagdberater*innen grüner Hegegemeinschaften haben 2018 freiwillig ein revierweises Gutachten für ihr Revier erstellen lassen?
26 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdberater*innen bei den unteren Jagdbehörden haben 2018 freiwillig eine ergänzende Revierweise Aussage für ihr Revier erstellen lassen.
3.c) Welche Ergebnisse/Empfehlungen für die nächste Abschlussplanung lieferten diese revierweisen Aussagen (Bitte gruppieren nach gleicher Empfehlung)?
Die Revierweisen Aussagen lieferten folgende Ergebnisse zur „Wertung der Verbisssituation“ (in den Revierweisen Aussagen wird keine Empfehlung für die nächste Abschussplanung getroffen):

4.a) Wie viele Jagdberater*innen haben Reviere in Hegegemeinschaften, in denen die Verbissbelastung nach dem Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung von 2018 als hoch bzw. deutlich zu hoch eingestuft wurde („rote Hegegemeinschaft“)?
56 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdberater*innen bei den unteren Jagdbehörden haben Reviere in einer „roten Hegegemeinschaft“.
4.b) Wie viele Jagdberater*innen haben Reviere, in denen die Verbissbelastung nach den verpflichtend zu erstellenden revierweisen Aussagen des Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung von 2018 als hoch bzw. deutlich zu hoch eingestuft wurde („rote Reviere“)?
40 Jagdberater*innen und stellvertretende Jagdberater*innen bei den unteren Jagdbehörden sind Revierinhaber eines Reviers, dessen Verbisssituation im Rahmen einer ergänzenden Revierweisen Aussage als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ eingestuft wurde.
4.c) Welche Empfehlungen für die nächste Abschlussplanung lieferten diese revierweisen Aussagen (Bitte gruppieren nach gleicher Empfehlung)?
In den Revierweisen Aussagen wird keine Empfehlung für die nächste Abschussplanung getroffen.