Anfrage des Abgeordneten Hans Urban vom 07.12.2020 + Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2020:
Ich frage die Staatsregierung:
Wird die Staatsregierung als Kostenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) die durch die MVV-Tarifsgebietserweiterung auf den Strecken der Oberlandbahn und der Werdenfelsbahn entstehenden Mindereinahmen (durch die dann geltenden MVV-Tarife) vollumfänglich ausgleichen, falls nicht, mit welcher Begründung und von wem soll der eigentlich staatliche Auftrag dann ausgeglichen werden?
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Der Freistaat gewährt den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern seit 2019 im Rahmen eines Gesamtkonzepts eine großzügige Förderung von Verbunderweiterungen und -gründungen mit dem Ziel einer bayernweiten Flächendeckung. So erhalten die auftraggebenden zehn Landkreise und Städte für die laufende Grundlagenstudie zur möglichen Erweiterung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) eine Zuwendung von über 86 %, maximal 7,8 Millionen Euro.
Bestätigt die Studie die Sinnhaftigkeit der MVV-Erweiterung, wird der Freistaat auch Einmalinvestitionen sowie Mindererlöse (Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bezuschussen, die aus dem Verbundbeitritt herrühren:
Sobald der Verbundtarif und die Regelungen zur Einnahmeaufteilung kalkulationssicher feststehen, legt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) sie künftigen SPNV-Ausschreibungen zu Grunde; der Freistaat trägt die Mindererlöse dann vollständig. In vorherigen Ausschreibungen stellt die BEG sicher, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen den neuen Verbundtarif nachträglich anwenden muss, wenn die Verbünde oder Kommunen die Mindererlöse tragen, wofür sie eine staatliche Förderung von 66 ⅔ %, nach fünf Jahren von 100 % erhalten können.
Der vorübergehende Eigenanteil trägt – abgesehen von der Begrenztheit der Haushaltsmittel – der Tatsache Rechnung, dass der Freistaat einerseits den vor 2018 einem Verbund beigetretenen Kommunen keine Förderung gewährt hat, die ÖPNV-Zuweisungen gegenüber 2017 nahezu verdoppelt wurden und der Freistaat die Hauptlast der umfangreichen Grundlagenstudien trägt.