Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 30.11.2020 + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 3.12.2020:
Ich frage die Staatsregierung:
Hat die Staatsregierung dem Betreiber der Kraftwerkskette Mittlere Isar rechtzeitig zur 10-Jahres-Frist vor dem Auslaufen der Wasserrechte dasselbe angekündigt, wenn ja, wann ist das erfolgt (bitte um Nennung der Zielsetzung der Ankündigung), wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Die mit Beschluss des Bezirksamts München vom 09.02.1933 für den Betrieb des Mittleren Isarkanals erteilte wasserrechtliche Gestattung ist auf eine Laufzeit von fast 100 Jahren befristet und gilt bis 30.09.2030. Davon war die Gestattung über 70 Jahre unwiderruflich erteilt. Mit einer Vorlauffrist von 10 Jahren konnte die Gestattung erstmals zum 01.10.2005 widerrufen werden. Im Jahr 1995 wurden Verhandlungen mit der Bayernwerk AG aufgenommen und vereinbart, zunächst auf einen förmlichen Widerruf zu verzichten, um eine einvernehmliche Lösung zur Änderung des Benutzungsumfangs an der Isar im gewässerökologisch notwendigen Umfang zu erreichen. Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen war vereinbart, dass die Bayernwerk AG auf die Einhaltung der 10 Jahresfrist verzichten und der Freistaat Bayern unverzüglich widerrufen würde. Am 18./25.06.2001 wurden durch einen Vertrag die geänderten Benutzungsbedingungen an der Isar zum Betrieb des Mittleren Isarkanals festgelegt und dadurch gewässerökologische Änderungen bereits lange vor Ablauf des Bescheides verwirklicht. Im Gegenzug wurde auf den förmlichen Widerruf verzichtet. Inhalt des Vertrags sind insbesondere eine höhere Restwasserabgabe in die Isar am Oberföhringer Wehr ab dem Jahr 2002 und Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung.