Ich frage die Staatsregierung:
Ist die durch die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen angeordnete nicht-öffentliche Herbst-Hegeschau am 23.10.2020 rechtlich zulässig, obwohl Hegeschauen nach §16 Abs. 4 Satz 1 AVBayJG öffentlich zu erfolgen haben, welche besonderen Gründe werden seitens der UJB angeführt, die eine Durchführung der Hegeschau dringend erforderlich machen, wird in irgendeiner Form gewährleistet, dass die ausgeschlossene Öffentlichkeit trotzdem Kenntnis zum vorgelegten Kopfschmuck erhält (z. B. in Form eines Online-Livestreams, Foto-Dokumentation o. ä.)?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Die für den 23.10.2020 in Sonthofen geplante Hegeschau wird nicht stattfinden. Das zuständige Landratsamt Oberallgäu hat die Hegeschau aufgrund dynamisch steigender Corona-Fallzahlen abgesagt.