In Brandenburg wurden seit dem ersten Fund eines infizierten Wildschweins Anfang September bisher 36 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt (Stand 25.09.2020) bestätigt. Ein Ausbruch, der für Wild- und Hausschweine nahezu immer tödlich endenden Seuche, wird auch in Bayern immer wahrscheinlicher. Ist die Bayerische Staatsregierung auf den Ernstfall gut vorbereitet, wo besteht aus unserer Sicht noch Handlungsbedarf? Grundlage unserer Einschätzung sind auch die Antworten der Staatsregierung auf unsere in der Plenarsitzung am 23.09.2020 gestellten Fragen, die Sie hier finden.
Ja, der „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), der „bayernweite tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ enthält, ist mit seinen 128 Seiten umfangreich. Neben Grundsätzen zu Präventionsmaßnahmen regelt er in einem Aktionsplan behördliche Zuständigkeiten und enthält Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung im Falle eines Seuchenausbruchs.
Zahlreiche Behörden, Institutionen und Verbände aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich wurden bei der Erstellung miteinbezogen. Neben der Fachkenntnis der beteiligten Akteur*innen wird im konkreten Seuchenfall allerdings der Faktor Zeit eine, wenn nicht die entscheidende Rolle spielen. Die ersten 48 Stunden nach dem durch Laboruntersuchungen bestätigten Auftreten eines Seuchenfalls werden entscheidend sein, wie stark sich die ASP in Bayern weiterverbreiten kann. Je schneller das betroffene Seuchen-Kerngebebiet abgrenzt und eingezäunt werden kann, je schneller mit der intensiven Fallwildsuche durch Suchtrupps nach weiteren Kadavern im Kerngebiet begonnen werden kann, je schneller die Bejagung aller Wildschweine in der Kernzone erfolgt, desto besser sind die Chancen, eine Ausbreitung in andere Regionen zu verhindern.
Wir fragen uns daher:
- Warum setzt die Staatsregierung nicht speziell ausgebildete Kadaversuchhunde, wie z.B. im Saarland oder in Schleswig-Holstein, zur Fallwildsuche ein?
- Warum werden den Jagdausübungsberechtigten keine Berufsjäger*innen, z. B. Personal aus dem StMUV, zur Unterstützung bei der aufwendigen Kadaversuche und anschließenden Bejagung zur Seite gestellt?
- Warum wird nicht, wie in Nordrhein-Westfalen geschehen, eine Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft gegründet, die die zuständigen (Kreisverwaltungs-)Behörden fachlich unterstützt, personell entlastet, als konkreter Ansprechpartner für alle anderen Stellen dient und so schnell und unbürokratisch agieren kann?
Leider haben wir auf diese Fragen keine Antwort seitens des Staatsministeriums bekommen. Auch nicht darauf, woher und zu welchen Konditionen die Jagdausübungsberechtigten die notwendige Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel (für Kleidung, KFZ, Anhänger, Jagdhunde, etc.) bekommen werden. Dabei ist der Seuchenhygiene oberste Priorität einzuräumen, um eine weitere Verschleppung, vor allem in landwirtschaftliche Betriebe, unbedingt zu verhindern.
Die Staatsregierung betont, für den Ernstfall gut gerüstete zu sein. Als Beleg für die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird das Streckenergebnis des Jagdjahres 2019/2020 genannt, das mit 112.000 erlegten Wildschweinen 70 Prozent über dem Ergebnis des Jagdjahres 2018/2019 liegt. Dieser Erfolg ist differenziert zu betrachten. Unstrittig ist, dass durch die Änderung des Waffengesetzes, die jetzt zulässige Verwendung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten die Bejagung deutlich erleichert hat. Außerdem wurde das Verwaltungsverfahren zur Beantragung vereinfacht. Bei der Beantragung von Schalldämpfern sieht es allerdings anders aus. Hier agieren die zuständigen Unteren Jagdbehörden unterschiedlich, teilweise werden Allgemeinverfügungen erlassen, teilweise sind Einzelgenehmigungen zu beantragen, je nachdem in welchem Landkreis gejagt wird, ist also eine entsprechende Genehmigung vorzuhalten oder eben nicht. Wir finden: verwirrend und nicht praxisgerecht.
Auch die Anlage von Saufängen wurde nach Ansicht des StMELF anwendungsfreundlicher gestaltet, findet aber leider vor Ort kaum Umsetzung. Tatsächlich gibt es lediglich vier Saufänge in den Bayerischen Staatswäldern (ein Stationärer, drei Mobile), wie aus unserer schriftlichen Anfrage vom Juli 2020 hervorgeht. Von einer Maßnahme, die breite Zustimmung in der Jägerschaft findet, und damit zum Abschusserfolg beigetragen hat, kann also hier nicht gesprochen werden.
Das gute Streckenergebnis ist maßgeblich dem außergewöhnlichen Engagement zahlreicher Jägerinnen und Jägern zu verdanken. Inwieweit dieses Engagement im langanhaltenden Seuchenfall auch anhält, wird davon abhängen, wie umfassend die Staatsregierung die Jäger*innen, auch langfristig, unterstützt.
Abschließend ist festzuhalten:
Bayern sollte jetzt alle zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel für eine umfassende Prävention ausschöpfen, der Seuchenfall sollte unbedingt vermieden werden. Wirksamer Tierschutz, für Wild- und Hausschwein, beginnt bei der richtigen Seuchenvorsorge. Es gilt, irreparablen Schaden von den bayerischen Nutztierhalter*innen fernzuhalten. Länger anhaltende Handelseinschränkungen könnten zu irreparablen wirtschaftlichen Schäden führen, ein weiteres Bauernhofsterben darf nicht die Folge sein.