Anfragenpaket zur Afrikanischen Schweinepest

Zusammen mit meinen MdL-Kolleg*innen Rosi Steinberger, Gisela Sengl, Christian Hierneis und Paul Knoblach habe ich nachgefragt, wie es um Bayerns Vorbereitung auf die Afrikanische Schweinepest bestellt ist. Die Antworten auf unsere Fragen finden Sie hier durch Klick auf die jeweilige Anfrage. Unsere Einschätzung dazu lesen Sie hier.


ASP – Jagdausübungsberechtigung

Hat die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild in den grenznahen Regionen von 20 auf 100 Euro zu einem höheren Abschuss von Schwarzwild geführt (Vergleich Abschuss April-September 2019 mit April-September 2020), plant die Staatsregierung die finanzielle Förderung für weitere jagdliche Maßnahmen wie Investitionshilfen für die Beschaffung geeigneter Revierausrüstungen für eine revierübergreifende Bejagung auszubauen und welche Maßnahmen zur jagdlichen Effizienzsteigerung sind neben finanziellen Anreizen noch geplant?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:


Das bayerische Jagdrecht verpflichtet den Revierinhaber zur Vorlage der Streckenlisten (Abschusszahlen) spätestens bis zum 10. April nach Ablauf eines jeden Jagdjahres. Insoweit liegen für das Jagdjahr 2020/21 (1. April 2020 – 31. März 2021) noch keine Abschusszahlen vor, sodass kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist.
Schwarzwild kann, wie das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg und Polen zeigt, eine maßgebliche Größe beim ASP-Seuchengeschehen darstellt. Eine deutliche Reduktion ist somit zur Seuchenprävention unabdingbar. Die Bayerische Staatsregierung hat frühzeitig jagdliche Präventionsmaßnahmen ergriffen, um die Jägerschaft bei dieser Herausforderung zu unterstützen. So wurde die seit 2018 vom StMUV ausgelobte Aufwandsentschädigung von 20 Euro für das Erlegen von Bachen, die nicht für die Jungtieraufzucht benötigt werden, Überläuferbachen und Frischlinge für das Jagdjahr 2020/2021 auf Keiler und Überläuferkeiler erweitert. Zusätzlich wurde diese Aufwandentschädigung in den an Sachsen, Thüringen und Tschechien angrenzenden Landkreisen auf 100 € erhöht. Mit einer Rekordstrecke von über 112.000 erlegten Wildschweinen wurden im vergangenen Jagdjahr 2019/20 so viele Wildschweine wie nie zuvor erlegt. Das entspricht einem Anstieg von 71 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Jagdjahr und von 18 Prozent gegenüber der Rekordstrecke aus dem Jagdjahr 2017/18. Die bayernweit ansteigenden Strecken zeigen, dass die Jägerschaft die Verantwortung ernst nimmt, und dass die zur Verfügung gestellten Werkzeuge wirksam sind.
Darüber hinaus hat das vom StMELF initiierten Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion des Schwarzwildes weitere wichtige Impulse gesetzt. So sind für die Jäger der Einsatz von Nachtsichttechnik, Schalldämpfern und die Fallenjagd deutlich unbürokratischer möglich.

ASP – Krisenmanagement

Wer (Institution, Behörde, etc.) übernimmt im ASP-Seuchenfall im bayerischen Krisenstab konkret anfallende Aufgaben (z. B. Organisation von Personal für Drückjagden, Kadaversuche, Einrichtung von Sammelstellen … ), plant die Staatsregierung die Gründung einer Wildtierseuchen-vorsorgegesellschaft o. Ä. zur Unterstützung der zuständigen Behörden und zur Durchführung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und inwieweit ist im Seuchenfall zur schnellen Lokalisierung von infizierten Wildschweinen der Einsatz von Kadaversuchhunden (Bitte um Erklärung von Organisation und Durchführung) geplant?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Tierseuchenbekämpfung ist eine Staatsaufgabe über alle Verwaltungsebenen hinweg. Die Zuständigkeiten für die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im ASP-Seuchenfall sind für Bayern in der Verordnung über den Gesundheitlichen Verbraucherschutz (GesVSV) festgelegt und dort einsehbar. Im Bayerischen Qualitätsmanagementsystem gibt es darüber hinaus für den Tierseuchenfall speziell festgelegte Notfallpläne. Speziell für die Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wurde der Rahmenplan Afrikanische Schweinepest aufgelegt. Dieser bündelt alle Zuständigkeiten und notwendigen Informationen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der ASP und gibt das erforderliche rechtliche und technische Werkzeug an die Hand, um die von der EU geforderten Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich und effektiv veranlassen zu können. Hier sind insbesondere die Festlegung der erforderlichen Restriktionszonen und die Organisation und Durchführung jagdlicher Maßnahmen wie z. B. die gezielte Suche nach Fallwild oder die verstärkte Bejagung von Wildschweinen sowie die Untersagung der Jagd im betroffenen Gebiet zu nennen.
Für die Abstimmung von Maßnahmen von überregionaler Bedeutung existiert auf Bund-Länder-Ebene der „Zentrale Krisenstab Tierseuchen“, dem die Staatssekretäre der für das Veterinärwesen zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder angehören. Auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung wurde vor über 15 Jahren zur Gewährleistung eines intensiveren Zusammenwirkens von Bund und Ländern die „Task Force Tierseuchenbekämpfung“ (Task Force) eingerichtet. Diese soll die von einer hochkontagiösen Tierseuche betroffenen Länder auf deren Anforderung hin beratend unterstützen und für eine vertiefende, länderübergreifende Koordinierung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen sorgen, ohne dabei in die Länderzuständigkeiten einzugreifen.
Weiterhin gilt: Bayern ist für den Seuchenfall gut vorbereitet. Hierzu wurde bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Prävention und Bekämpfung aufgelegt, das laufend an das aktuelle ASP-Geschehen außerhalb Bayerns angepasst und intensiviert wird.
Detaillierte Vorgaben zur Fallwildsuche sind dem Rahmenplan Afrikanische Schweinepest, der allgemein zugänglich auf der Internetseite des StMUV veröffentlicht wurde, zu entnehmen.
Die Privatisierung der Tierseuchenbekämpfung, z.B. in einer Wildtiervorsorgegesellschaft, ist in Bayern nicht vorgesehen.

ASP – Prävention I

In welcher Höhe wurden in Bayern seit 2018 finanzielle Bundes- und Landesmittel zur ASP-Prävention verwendet, gibt es in Bayern ein flächendeckendes staatliches ASP-Monitoring z. B. parallel zur Trichinenschau, und falls ja, wie sieht dieses konkret aus?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Für Maßnahmen zur ASP-Prävention sind für die Haushaltsjahre 2019/2020 rund 2 Mio. Euro aus Mitteln der Tierseuchenbekämpfung eingestellt worden. Zusätzlich wurden im Rahmen der Fraktionsinitiativen für die ASP-Bekämpfung 1,2 Mio. Euro von den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt.
Um einen möglichen Ausbruch der ASP rechtzeitig zu erkennen, wird ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen und Wildschweinen durchgeführt. Bei Wildschweinen werden verendet aufgefundene und verunfallte Wildschweine sowie die erlegten Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare krankhafte Auffälligkeiten zeigen, auf ASP untersucht.
Die Jagdausübungsberechtigten in Bayern erhalten seit 2017 für die Beprobung von Wildschweinen im Rahmen des ASP-Wildschwein-Monitorings eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro je Probenahme.

ASP – Prävention II

Wie ist der Stand bei der Entwicklung des Personalkonzepts, das nach Auskunft des StMUV zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten aufgrund des hohen Zeitaufwands für den Seuchenfall entwickelt werden soll, werden beim StMUV beschäftigte Berufsjäger*innen zur ASP Prävention, insbesondere zur Schulung und Beratung von Jäger*innen und Waldbesitzer*innen, eingesetzt, und wenn nein, wann beabsichtigt die Staatsregierung das zu ändern?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Die fachgerechte Durchführung einer Fallwildsuche stellt hohe Ansprüche an das eingesetzte Personal. Neben einer ausreichenden körperlichen Fitness und einer hohen Eigenmotivation ist das Vorliegen jagdlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse beim Suchpersonal unabdingbar.
Für die Fallwildsuche in den Restriktionszonen sind primär die ortsansässigen Jagdausübungsberechtigten zu verpflichten, siehe hierzu § 14d Abs. 5b Satz 1 Schweinepest-Verordnung. Diese verfügen über die erforderlichen Revierkenntnisse und sind in der Lage, unverzüglich auf einen ihnen persönlich bekannten sowie mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Helferkreis von Jägerinnen/Jägern sowie anderweitig jagdlich erfahrenen Personen zurückzugreifen.
Ist eine unverzügliche und wirksame Suche durch den Jagdausübungsberechtigten nicht sichergestellt (z. B. Abwesenheit; hohes Alter, Krankheit), hat dieser eine solche Suche durch andere Personen zu dulden und bei einer solchen mitzuwirken, siehe § 14d Abs. 5b Satz 2 Schweinepest-Verordnung.
Wie die Erfahrung in anderen EU-Staaten mit ASP-Fällen gezeigt hat, ist von länger andauernden Seuchengeschehen und damit auch von sich wiederholenden Fallwildsuchen auszugehen, was eine anhaltende zeitliche Belastung für die Jagdausübungsberechtigen mit sich bringt. Die Organisation und Durchführung einer Fallwildsuche durch Unterstützungspersonal obliegt der Behörde vor Ort. Um hier ausreichende Unterstützung zu gewährleisten, wurden flexibel einsetzbare Konzepte mit dem Bayerischen Jagdverband, der Bundeswehr, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie den anderen Behörden im Geschäftsbereich des StMUV entwickelt.

ASP – Seuchenhygiene

Wo befinden sich Verwahrstellen zur seuchenhygienischen Sammlung von verendeten Wildschweinen bzw. Aufbruch (bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis auflisten), wie wird im Seuchenfall verfahren, wenn Räumlichkeiten, die der Wildbretverwertung bzw. –aufbewahrung dienen (z. B. Wildkammer, Kühlzelle) dekontaminiert werden müssen und im Nachgang vorerst nicht nutzbar sind, zu welchen Konditionen erhalten die bayerischen Jagdausübungsberechtigten, die im Seuchenfall zu verwendenden Desinfektionsmittel bzw. Biozide und Schutzausrüstungen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Im Falle eines ASP-Ausbruches sind eine systematische Suche nach verendeten Wildschweinen (sog. Fallwildsuche) sowie, im weiteren Verlauf, die Durchführung jagdlicher Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die dabei aufgefundenen Wildschweinkadaver bzw. die dabei in den entsprechenden Restriktionszonen erlegten Wildschweine sind unschädlich zu entsorgen. Dafür ist es erforderlich, ein über ganz Bayern verteiltes Netz von Verwahrstellen/Kadaversammelstellen vorzubereiten, an denen die aufgefundenen Kadaver bzw. die erlegten Tiere bis zur unschädlichen Entsorgung gelagert werden können. Da unbekannt ist, wo und in welchem Umfang ASP-Ausbrüche auftreten, ist insbesondere hinsichtlich der notwendigen Entsorgungskapazitäten eine hohe Flexibilität gefordert. Ein entsprechendes Konzept wurde mit den Regierungen und den für die Entsorgung zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalten bayernweit abgestimmt.
Für die einzelnen Regierungsbezirke wurden folgende Standorte erfasst (Stand 21.09.2020):