Anfrage: Barrierefreiheit auf den Strecken der BRB gewährleisten

Anfrage des Abgeordneten Hans Urban/BÜNDNIS 90, Die Grünen vom 18.09.2020

„Entscheidend für die Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen sowie die Umsetzung von Inklusion im Sinne der UN-BRK ist Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Es geht um den Abbau nicht nur von baulichen Barrieren, sondern auch von Barrieren für sinnesbehinderte, geistig oder psychisch behinderte Menschen.“ (Punkt 3.9.) „Staatlich betreute Baumaßnahmen an Straßen, Wegen sowie Zugängen zu Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs (z. B. Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, geringe Bordsteinhöhe für mobilitätseingeschränkte Menschen) werden barrierefrei gestaltet.“ (Punkt 3.9.1.1.) Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“ (2013)

„Wir wollen schneller bauen – für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität. An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt.“ Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (August 2020)

Ich frage die Staatsregierung:

1.a) Welche Auswirkungen haben die Ankündigungen, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Rahmen des Kabinettsbeschlusses für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz
gemacht hat, auf Bayern?
1.b) Was bedeutet das im Konkreten für Barrierefreiheit, Infrastrukturausbau und Elektrifizierung auf den Strecken der Bayerischen Regiobahn (BRB) München-Bayrischzell/München-Lenggries/München-Tegernsee?

2.a) Wie geht die Staatsregierung mit den anhaltenden Beschwerden von Menschen mit Behinderung um, die nach dem Austausch einzelner Züge der BRB-Flotte von „Integral“- zu „Lint54“-Zügen schlechtere Barrierefreiheit als zuvor beklagen?
2.b) Wie geht die Staatsregierung mit den anhaltenden Beschwerden von Anwohner*innen an BRB-Strecken um, die seit dem Einsatz der „Lint54“-Züge über Lärmbelästigung (Quietschen etc.) klagen?
2.c) Inwieweit werden konkrete Maßnahmen hinsichtlich beider Beschwerdegründe unternommen (Nennung Maßnahme und Zeitpunkt)?

3.a) Wie lautete der exakte Text der Ausschreibung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) für den Betrieb der Bahnstrecken „Bayerische Oberlandbahn 2014+“ hinsichtlich Fahrzeugausstattung, Einstiegshöhe und diskriminierungsfreiem Zugang?
3.b) Wie begründet sich, dass bei der Ausschreibung das Wort „stufenlos“ als Kriterium für Barrierefreiheit verwendet wurde und nicht der technisch definierte Begriff „niveaugleich“ (ein Begriff der TSI-PRM)?
3.c) Wie verantwortet die Staatsregierung die Konsequenzen, die dies nach sich gezogen hat hinsichtlich der Barrierefreiheit?

4.a) Weshalb wurde beim Festlegen der Kriterien für den Betrieb der Strecken nicht explizit darauf geachtet, dass vom Betreiber ein für die Strecken der BRB bestmöglich passendes Zug-Modell eingesetzt werden muss (hinsichtlich Abstand Bahnsteigkante-Zug etc.)?
4.b) Inwieweit unterstützt die Staatsregierung das Vorgehen des Betreibers BRB beim Austausch der Zugflotte von „Integral“ zu „Lint54“?
4.c) Inwieweit unterstützt die Staatsregierung, dass dem Modell „Lint54“ der Vorzug gegenüber dem Modell „Lint45H“ gegeben wurde, obwohl der beim Modell „Lint54“ die Lücke nicht niveaugleich geschlossen wird, beim „Lint54H“ auf 25 von 22 Bahnsteigen der Strecke jedoch schon?

5.a) Welche Schlüsse aus dem aktuellen Debakel nimmt die Staatsregierung für die nächste Ausschreibung und Vergabe der BRB-Strecken über die BEG im Rahmen von „Oberland 2027+“ (Vergabebeginn 2022) mit?
5.b) Welche Kriterien werden bei der Ausschreibung für den Betrieb von „Oberland 2027+“ angelegt, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit?
5.c) Inwieweit hält die Staatsregierung bis zur Betriebsaufnahme in 12/2026 den Betrieb der BRBStrecken mit der derzeitigen Flotte aus „Integral“- und „Lint54“-Zügen für vertretbar?

6.a) Welche Summe an Regionalisierungsmitteln, die Bayern vom Bund erhält, liegt derzeit im Haushalt?
6.b) Wie viel Prozent der Regionalisierungsmittel fließen auf die Strecken der BRB zwischen München-Bayrischzell/Lenggries/Tegernsee?
6.c) Wofür werden die Mittel ausgegeben (bitte aufgliedern nach Summen und einzelnen Maßnahmen)

7.Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, gemäß der UN-BRK Artikel 20 die Mobilität im Oberland barrierefrei zu gestalten, vor allem auch mit Blick auf das Versprechen „Bayern Barrierefrei 2020“ von Ministerpräsident Seehofer und Söder?