Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban vom 13.08.2020 + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.09.2020
1.Welche Ablösesumme wurde bei der Privatisierung des Walchenseekraftwerks 1994 an den Freistaat gezahlt?
Die Anlagenteile des Walchenseesystems wurden im Gesamtpaket beim Verkauf der Bayernwerk AG mitveräußert. Der Freistaat Bayern erhielt aus dem Verkauf einen Barausgleich von 2,3 Milliarden DM.
2.Was besagt die Heimfallklausel im derzeitig gütigen Konzessionsvertrag (Bitte um Vollständigkeit der Angaben)?
Die Heimfallklausel lautet: „Nach dem Erlöschen der Erlaubnis ist die Unternehmerin verpflichtet, auf Verlangen ihre Eigentums- oder sonstige Rechte an den wasserbautechnischen Anlagen, insb. dem Wehr, Stollen, den Regulierungsbauten sowie an den Gebäuden, auf den Freistaat Bayern zu übertragen. Die Kosten der Übertragung trägt der Freistaat Bayern.“
3.Wie hoch ist der Ablösebetrag (einzuschätzen), den der Freistaat bei Ziehung des Heimfalls des Walchensee-Systems (im Rahmen der Neuverhandlung der Wasserrechte bis 2030) an den bisherigen Betreiber zahlen müsste?
Eine Schätzung über die Höhe eines potentiellen Ablösebetrags ist aufgrund noch sehr vieler offener Fragestellungen derzeit nicht möglich.
4.a) Inwieweit hat der Freistaat Bayern ein Interesse am Heimfall des Walchensee-Systems?
Für den Zeitraum nach dem 30.09.2030 sind für die Gewässerbenutzungen des Walchenseesystems verschiedene Betreibermodelle möglich. Der Umgang mit der Heimfalloption spielt eine wichtige Rolle. Die Faktenanalyse und der interne Abstimmungsprozess dazu sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung verschiedener Ressorts erforderlich.
4.b) Hat er keines, weshalb nicht?
Siehe Antwort auf Frage 4.a).
4.c) Wenn dies noch nicht klar ist, bis wann soll das Interesse des Freistaats am Heimfall geklärt werden (mit Bitte um Nennung der Grundlagen dieser Entscheidung)?
Derzeit ist das noch nicht abschätzbar. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 4.a).
5.a) Inwieweit steht der Freistaat aktuell bereits mit dem Betreiber in Verhandlungen über den Heimfall bzw. Nicht-Heimfall?
Bis dato fanden und aktuell finden keine Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber statt.
5.b) Welche (Zwischen-)Ergebnisse hat dieser Austausch bisher gebracht?
Siehe Antwort auf Frage 5.a).
6.a) Ist dem Betreiber vom Freistaat bereits eine Verlängerung der Konzession in Aussicht gestellt worden?
Nein.
6.b) Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
Entfällt.
6.c) Wenn dies noch erfolgen soll, zu welchen Bedingungen?
Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden (siehe Antwort auf Frage 4.a).
(Beitragsbild: Rettet die Isar e.V.)