
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bekommt ein Radverkehrskonzept für den Alltagsradverkehr. Worum es geht, das erklären wir in diesem Beitrag.
Im Februar 2019 hat der Kreistag beschlossen: Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen soll ein Radverkehrskonzept bekommen.
Der Grund: Ein schneller und sicherer Arbeitsweg auf längeren Strecken zwischen den Ortschaften im Landkreis stellt für Radler*innen (egal ob E- oder nicht) noch immer die Ausnahme dar. Um das Radfahren im Alltag attraktiver und möglichst zur Regel zu machen, braucht es gute und schnelle Verbindungen von A nach B. Hierfür soll ein sogenanntes Zielliniennetz im Rahmen des Radverkehrskonzept erarbeitet werden.
Was bedeutet Alltagsradverkehr? Der Schwerpunkt „Alltagsradverkehr“ bedeutet, dass nicht die Freizeit-, sondern die Alltagsradler*innen im Mittelpunkt des Projekts stehen, also diejenigen, die mit dem Rad in die Arbeit, zur Schule oder auch zum Einkaufen fahren. Sie brauchen keine idyllisch gelegenen Strecken, sondern wollen auf möglichst kurzen Verbindungen schnell und sicher von A nach B kommen.
Das Ziel: In einem ersten Schritt soll ein Konzept für ein flächendeckendes, durchgehendes, regionales Alltagsradwegenetz entwickelt werden, das mit den Kommunen und den Nachbarlandkreisen und allen anderen betroffenen Akteur*innen abgestimmt ist. Sehr genau soll aufgelistet werden, wo Wege, Querungshilfen oder Fahrbahnmarkierungen fehlen, wo die Beschilderung verbessert werden muss und wer für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zuständig ist. Der Ist-Zustand des Radnetzes wird erfasst und analysiert durch das beauftragte Planungsbüro, Mängel werden benannt, Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Zudem sollen die Radwegweisung erweitert und angepasst sowie eine Datenbank für die Radinfrastruktur aufgebaut werden. Übergeordnetes Ziel muss dann die Umsetzung, sprich der Bau von Radwegen, sein.
Der Hintergrund: Im Klimaschutzkonzept des Landkreises von 2012 ist nachzulesen, dass knapp zwei Drittel des Energieverbrauchs aus Treibstoffen im Landkreis auf den motorisierten Individualverkehr entfallen. 60 Prozent der CO²-Emission im Bereich Verkehr verursachen Personen, die im einzelnen Pkw unterwegs sind. Das Einsparpotenzial beim motorisierten Individualverkehr ist mit 27 Prozent enorm. Um Einsparungen an Energie und CO² beim Verkehr zu erreichen, sieht das Klimaschutzkonzept also eine Verlagerung vor: weg vom Auto hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fuß- und Radverkehr.
Die Finanzierung: Für die Erstellung des Konzepts erhält der Landkreis eine Förderung aus dem LEADER-Programm der Europäischen Union. Dieses Programm zielt auf die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft ab. Hauptmerkmale sind dabei Innovation, Kooperation aber auch Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung. 26 460 Euro beträgt die Förderung der Konzepterstellung durch das Leader-Programm, 25 000 Euro steuert der Landkreis bei.
Die Planung: Mit der Erarbeitung des Radverkehrskonzept betraut ist das Planungsbüro Topplan. Die zuständigen Mitarbeiter*innen verbinden die Bedürfnisse von Alltags- und Freizeitradler*innen und lassen sie in die Planung für ein sinnvolles Radwegenetz münden. Qualitätskriterien dabei sind: Verkehrssicherheit, komfortable Befahrbarkeit, schnelle und direkte Radverbindungen, Orientierung durch gute Wegweisung und Fahrbahnmarkierungen, Fahrradabstellanlagen, Servicestationen – all diese Aspekte müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt: Radverkehr muss gleichberechtigter Teil der Verkehrsplanung werden. Ein Radwegenetz für den Alltagsradverkehr basiert auf den Schlagworten sicher, schnell, komfortabel, direkt. Wir müssen eine neue Radkultur schaffen, durch eine attraktive, gute und sichtbare Infrastruktur. Aufs Rad zu steigen muss zum Vorteil werden!
Projektablauf:
– Entwurfsplanung durch Topplan (bis Juni 2020);
– Auftaktveranstaltung (24. Juni 2020);
– Rückmeldezeitraum und Einarbeitung der Anmerkungen für die Besprechungsrunden (bis 7. Juli 2020);
– Abstimmung des Wegenetzes mit Kommunen und Belangträgern (Juli bis September 2020);
– Ortsbefahrung mit Bestandsanalyse (Herbst 2020);
– Ausblick 2021: Vorstellung der Bestands- und Mängelanalyse, Handlungsempfehlungen zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Alltagsradwegenetzes, Präsentation der Zwischen- und Endergebnisse vor politischen Gremien, Festlegung Alltagsradwegenetz
In den Prozess eingebunden werden als zuständige Akteur*innen: Kommunen, Staatliches Bauamt, Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Bayerische Staatsforsten, Kreispolitik, ADFC, Tourismusorganisationen, etc.
Weitere Infos: www.topplan.de/toelz-wolfratshausen