Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 11.05.2020 + Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.07.2020:
1.a) Warum steigt die Schwarzwildpopulation seit 1982 exponentiell?
Das Schwarzwild hat sich in den vergangenen 20 Jahren nicht nur in Bayern massiv vermehrt und fast flächig ausgebreitet. Diese Entwicklung ist nicht auf eine einzelne Ursache zurückzuführen. Vielmehr ist dafür ein komplexes Wirkungsgefüge verantwortlich.
Zunächst handelt es sich beim Schwarzwild um einen sog.“ r-Strategen“. Zu den typischen populationsbiologischen Merkmalen gehören u. a. frühe Geschlechtsreife, ganzjährige Fortpflanzungsfähigkeit und eine Reproduktionsrate, die in der Lage ist, auf günstige Lebensraumbedingungen mit Zuwächsen von bis zu 300 % zu reagieren.
Die landschaftlichen Veränderungen der letzten 20 Jahre führten zu attraktiveren Lebens- und Rückzugsräumen für das Schwarzwild.
Insbesondere in Regionen mit intensivem Maisanbau findet das Schwarzwild vor allem in den Spätsommer- und Herbstmonaten nicht nur Rückzugsräume, sondern leicht erschließbare Nahrungsressourcen. Allerdings ist der Maisanbau nicht die alleinige Hauptursache für die Zunahme dieser Wildart. Auch die Folgen des Klimawandels spielen eine wichtige Rolle. So führen die immer kürzer werdenden Intervalle bei der Baummast, v. a. bei Eiche und Buche, zu einer optimierten Nahrungsverfügbarkeit. Dadurch finden die Wildschweine auch im Herbst/Winter ausreichende Nahrung, so dass Nahrungsengpässe seltener werden. Erhöhte Nahrungsverfügbarkeit führt zu entsprechenden Vermehrungsraten. Milde Winter vermindern die natürliche Mortalitätsrate. Die dargestellten Faktoren beschleunigen zudem in hohem Maß die Populationsdynamik und führen auch dazu, dass das Schwarzwild in bisher ungenutzte Lebensräume vorstößt (Zuzugsgebiete bis hin in Bergregionen).
1.b) Waren die bisher angewendeten Maßnahmen zur Reduktion des Schwarzwildes erfolgreich?
Aufgrund der unter Frage 1.a dargestellten Vielzahl an Einflussfaktoren müssen jagdliche Maßnahmen laufend geprüft und an die jeweilige Situation angepasst werden. Die Staatsregierung hat der Jägerschaft eine breite und innovative Auswahl an jagdlichen Instrumenten zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist auf die Einführung der Nachtsichttechnik, auf den Einsatz von Saufängen oder auf die Etablierung der Informationsplattform „Wildtierportal Bayern“ hinzuweisen. Auch wenn bislang wohl noch keine Trendwende erreicht wurde, haben die ergriffenen Maßnahmen sicherlich zu einer Abflachung der rasanten Entwicklung des Schwarzwildes geführt.
Viele Beteiligte vor Ort zeigen bei der Reduktion der Schwarzwildbestände großes Engagement und können Erfolge vorweisen. Um sie künftig noch besser zu unterstützen, wurde erst im März 2020 das Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild aktualisiert. Vor allem der Einsatz von Nachtsichttechnik und die Fangjagd sind für die Jäger nun deutlich unbürokratischer möglich.
1.c) Was ist Ausdruck eines Erfolges beim Schwarzwildmanagement?
Ein erfolgreiches Schwarzwildmanagement ist insbesondere dadurch geprägt, dass der Jägerschaft umfassende jagdliche Instrumente zur Verfügung gestellt und diese im örtlichen Jagdmanagement eingesetzt werden.
2.a) Was sagen wildbiologische Experten bezüglich der Bestandsparameter in Qualität, Quantität und Raum in Bayern?
Angesichts der oben unter Frage 1.a dargelegten günstigen Faktoren, ist aus wildbiologischer Sicht davon auszugehen, dass die Grenze der Lebensraumkapazität bezogen auf die genannten Parameter in Bayern noch nicht erreicht ist.
2.b) Hat die Staatsregierung eine Ausbreitung des Schwarzwildes in der Raumverteilung seit 1982 mit ihren zur Verfügung gestellten jagdlichen Maßnahmen erreicht?
Siehe Antworten zu Fragen 1.a und 1.b.
3.a) Wie könnte man jagdliche Rahmenbedingungen und das Maßnahmenpaket Schwarzwild der Staatsregierung optimieren und ausbauen?
Das Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild wurde erst aktuell optimiert und ausgebaut (siehe Antwort zu Frage 1.b).
3.b) Ist es von Seiten der Staatsregierung geplant dieses punktuell oder flächig umzusetzen?
Das Maßnahmenpaket hat bayernweit Gültigkeit, kann aber regionalspezifisch umgesetzt werden.
3.c) Sofern Projektregionen angedacht sind, wo sind diese geplant?
Siehe Antwort zu Frage 3.b.
4.a) Welche Abschussverteilung bezogen auf Geschlecht und Altersklassen haben wir seit 1982?

4.b) Wie müsste die Abschussverteilung zur langfristigen Reduktion der Population sein?
Eine nachhaltige Schwarzwildreduktion ist maßgeblich abhängig von der Höhe der Gesamtstrecke, einem hohen Streckenanteil bei der Jugendklasse wie auch einem entsprechenden Eingriff bei den Bachen unter Beachtung des Elterntierschutzes.
5.a) Führt eine Erhöhung der Abschussprämien zu einer Erhöhung der Abschüsse in den akut gefährdeten Bereichen?
Nach Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zahlt Bayern keine Abschussprämien. Bayern verfolgt mit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung einen anderen Ansatz. Die Aufwandsentschädigung wird auf Antrag für das jeweilige Jagdjahr rückwirkend ausbezahlt und deckt in der Regel nicht den vollständigen Aufwand. Die Aufwandsentschädigung wird in den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik im Jagdjahr 2020/2021 auf 100 € erhöht. Über die Höhe der ausgezahlten erhöhten Aufwandsentschädigungen liegen noch keine Daten vor.
5.b) Wenn nicht, soll an der Zielsetzung, den jagdliche Methoden oder der Motivation etwas geändert werden?
Siehe Antwort zu Frage 5.a.
5.c) Wenn nicht, warum?
Siehe Antwort zu Frage 5.a.
6.a) Ist es nach Auffassung der Staatsregierung unter Berücksichtigung wildbiologische Erkenntnisse möglich, mit dem System der Freizeitjagd eine deutliche Bestandssenkung zu vollziehen?
Der Begriff der „Freizeitjagd“ ist dem Jagdrecht fremd. Das Jagdrecht ist in Deutschland an das Grundeigentum gebunden. Das Jagdausübungsrecht kann in Eigenbewirtschaftung (d. h. in Regie) genutzt oder an Dritte verpachtet werden.
6.b) Was müsste eintreten, um eine Bestandssenkung zu vollziehen?
Siehe Antwort zu Frage 4.b.
7.a) Wie hoch wären die wirtschaftlichen Schäden im Falle eines ASP-Ausbruches in Bayern?
In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist eine belastbare Schätzung zur Höhe der wirtschaftlichen Schäden im Falle eines ASP-Ausbruchs aufgrund der Variabilität eines Seuchengeschehens nicht möglich.
8.a) Welche konkreten Maßnahmen setzen die BaySF AöR derzeit zur Eindämmung der ASP um?
In Bayern ist bislang noch kein Fall der ASP bei Wildschweinen aufgetreten. Insoweit finden keine Maßnahmen der Eindämmung der Seuche Anwendung.
8.b) Wie hoch ist der jährliche zeitliche Aufwand je Forstbetrieb zur ASP-Eindämmung? (bitte je Maßnahme auflisten)
Siehe Antwort zu Frage 8.a.
8.c) Wie hoch ist der jährliche finanzielle Aufwand je Forstbetrieb zur ASP-Eindämmung? (bitte je Maßnahme auflisten)
Siehe Antwort zu Frage 8.a.