Anfrage: ASP-Prävention mit Saufängen und Nachtzieltechnik

Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 02.06.2020 „Verwendung von Saufängen und Nachtzieltechnik zur ASP-Prävention bei den Bayerischen Staatsforsten AöR“ + Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.07.2020:

Vorbemerkung:
In der Fragestellung wird uneinheitlich teils von Nachtsichtvorsatz- und
Nachtsichtaufsatzgeräten und teils von Nachtzielgeräten gesprochen. Bei den Antworten wird einheitlich der Begriff „Nachtzieltechnik“ verwendet.

1.a) Wie viele stationäre Saufänge betreiben die BaySF derzeit in ihren Forstbetrieben? (bitte Anzahl je Forstbetrieb nennen)
Ein stationärer Saufang wird im Forstbetrieb Flossenbürg betrieben.
1.b) Wie viele mobile Saufänge betreiben die BaySF derzeit in ihren Forstbetrieben (bitte Anzahl je Forstbetrieb nennen)
Zwei mobile Saufänge werden im Forstbetrieb Flossenbürg und einer im
Forstbetrieb Selb betrieben.

1.c) Wie viele Saufänge sind es nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt insgesamt?
Im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab befinden sich drei Saufänge, im
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ein Saufang.

2.a) Welche Jagdstrecke konnte dadurch im Jagdjahr (2019/2020) bisher erledigt werden? (bitte je Forstbetrieb und Saufang aufschlüsseln).
Im Forstbetrieb Flossenbürg wurden in einem mobilen Saufang 4 und im
zweiten mobilen Saufang 12 Stück Schwarzwild erlegt. Im Forstbetrieb Selb
wurden im mobilen Saufang insgesamt 25 Stück Schwarzwild erlegt.

2.b) Welche Schwarzwild-Jagdstrecke konnte im Jagdjahr 2019/2020 bisher über andere Jagdmethoden erledigt werden? (bitte aufschlüsseln nach Jagdmethode)

2.c) Welche anderen Ansätze verfolgen die BaySF zur Eindämmung der ASP?
In Bayern ist bislang noch kein Fall der ASP bei Wildschweinen aufgetreten.
Insoweit finden keine Maßnahmen der Eindämmung der Seuche Anwendung.

3.a) Wollen die BaySF die Anzahl der Saufänge in Ihren Forstbetrieben ausbauen?
Ein wichtiger Aspekt des im Jahr 2020 aktualisierten Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild ist der Einsatz von Saufängen. BaySF ist angehalten, das umzusetzen.
3.b) Wie viele stationäre Saufänge sind geplant? (bitte aufschlüsseln nach Forstbetrieb)
Siehe Antwort zu Frage 3a.
3.c) Wie viele mobile Saufänge sind geplant? (bitte aufschlüsseln nach Forstbetrieb)
Siehe Antwort zu Frage 3a.

4.a) Welche Vorteile bietet der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Schwarzwildbekämpfung nach Auffassung des STMELF?
Bekanntlich gehört die Nachtjagd bei Schwarzwild zu einer weit verbreiteten Jagdmethode. In diesem Zusammenhang weist das Bayerische Landeskriminalamt darauf hin, dass die Jagdausübung bei Verwendung dieser Technik insbesondere an Sicherheit gewinnt. Der Jäger kann bei der Schussabgabe nachts das Umfeld sicher beobachten, das Wildtier exakt ansprechen und tierschutzgerecht erlegen.
Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Innenminister Joachim Herrmann ist mit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes das waffenrechtliche Verbot von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten für jagdliche Zwecke entfallen.

4.b) Wie viele Nachtzielgeräte (Nachtsichtvorsatz- und Aufsatzgeräte) kommen derzeit in den Forstbetrieben der BaySF um Einsatz? (bitte Aufschlüsseln nach Forstbetrieb)

4.c) Sofern zur flächendeckenden Ausstattung der Betriebe noch weiterer Bedarf an Nachtzielgeräten besteht, wie hoch ist dieser? (bitte Anzahl und Kosten nennen)
Es werden noch 150 Geräte für 372.750 Euro beschafft.
Bei der Anschaffung würde berücksichtigt, dass umfangreich Jagderlaubnisscheininhaber eigene Geräte verwenden. Auch damit wird in erheblichem Maß zu einer ausreichenden Ausstattung beigetragen. Viele Nachtsichtvorsatzgeräte der BaySF werden abwechselnd durch private Jäger und Beschäftigte der BaySF genutzt, was die Auslastung der Geräte steigert.

5.a) Beabsichtigen die BaySF für alle 1800 Jagderlaubnisscheininhaber, die 75 % der Abschüsse auf der Regiejagdfläche tätigen, einen Antrag auf Nachtsichtaufsatz- resp. Vorsatzgerät zu stellen?
Die BaySF wurden aufgefordert, Jagderlaubnisscheininhaber bei Anträgen
für den jagdlichen Einsatz von Nachtsichttechnik zu unterstützen.

5.b) Beabsichtigen die BaySF dies für alle Forstbetriebe zu vollziehen?
Siehe Antwort zu Frage 5a.
5.c) Wenn nein, warum nicht? (Bitte ausführliche Begründung)
Siehe Antwort zu Frage 5a.

6.a) Welche anderen Wildarten werden außerdem unter Verwendung von Nachtzielgeräten im Staatswald bejagt?
Die Bejagung anderer Wildarten als Schwarzwild mit Nachtsichttechnik ist
unzulässig.