Anfrage: „Wohnen für Hilfe“

Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 04.05.2020 + Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 11.05.2020:

Nachdem 2019 im Bundestag der Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Steuerfreistellung von „Wohnen für Hilfe“-Projekten mit dem Hinweis „Kein Handlungsbedarf“ abgelehnt worden ist, hat das bayerische Sozialministerium Leiterinnen von „Wohnen für Hilfe“-Projekten eine „bayerische Lösung“ des steuerrechtlichen Problems zugesagt, wie sieht diese „bayerische Lösung“ der unklaren steuerpolitischen bzw. rechtlichen Lage für Wohnungsgeberinnen und -nehmer*innen aus, ab wann soll diese greifen und aus welchem Grund entscheidet das Bayerische Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales aktuell über keine „Wohnen für Hilfe“-Förderanträge mehr, obwohl das Förderprogramm „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)“ 2020 endet?

Antwort des Staatsministeriums:

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 12. Dezember 2019 die zunächst im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Schaffung einer gesetzlichen Befreiungsnorm für das Konzept „Wohnen für Hilfe“ nicht umgesetzt, da für die Regelung vom Bundestag „kein Bedarf gesehen“ wurde.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat deshalb Anfang April 2020 das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) um Prüfung gebeten, ob angesichts der Rechtsauffassung des Bundestages den bayerischen Finanzämtern im Wege einer Allgemeinverfügung eine Auslegungshilfe zu den gesetzlichen Regelungen dahingehend gegeben werden könnte, dass im Rahmen des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ erbrachte Leistungen nicht steuerbar sind.

Das StMFH hat in seiner Antwort betont, dass auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 21. Juni 2018 eine gesetzliche Steuerfreistellung des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ befürwortet hätten. Es sei jedoch eine bundesgesetzliche Befreiungsnorm im Einkommensteuergesetz erforderlich und ein Sonderweg auf Landesebene nicht möglich. Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften mit der Aufforderung an die Bundesregierung verbunden, zeitnah eine Regelung zur Befreiung alternativer Wohnformen im Bereich der Einkommensteuer zu schaffen und so das gesellschaftspolitisch wichtige Konzept „Wohnen für Hilfe“ zu stärken.

Frau Staatsministerin Trautner hat bereits den Bundesminister für Arbeit und Soziales und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schriftlich gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die Thematik zeitnah nochmals aufgreift und bei geeigneter Gelegenheit eine entsprechende Gesetzesänderung initiiert, um eine rechtssichere Fortführung des Konzepts „Wohnen für Hilfe“ zu ermöglichen.

Die staatliche Förderung von Beratung zu und Vermittlung von „Wohnen für Hilfe“ im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ soll den Ausbau dieser alternativen Wohnform in Bayern unterstützen. So lange jedoch bei der Vereinbarung von „Wohnen für Hilfe“ keine Rechtssicherheit für die Beteiligten besteht, ist eine staatliche Förderung nicht zielführend und daher einzustellen. Insofern ist zu hoffen, dass der Bund alsbald die notwendige Rechtssicherheit herstellt, damit die staatliche Förderung wieder aufgenommen werden kann. Die SeLA-Förderrichtlinie tritt zwar zum 31. Dezember 2020 außer Kraft, jedoch ist deren Verlängerung geplant, sofern entsprechende Haushaltsmittel durch den Bayerischen Landtag im Rahmen des DHH 2021/2022 zur Verfügung gestellt werden.

Wir Grüne haben dieses Thema schon seit Langem auf dem Schirm. Bereits im Februar 2018 hat Kerstin Celina, MdL, dem damaligen Finanzminister Söder einen Brief geschrieben, um ihn auf die Situation aufmerksam zu machen und sich im Kreis der Finanzminister der Länder für eine Steuerfreistellung von „Wohnen für Hilfe“ einzusetzen. Im Mai 2018 folgte dann ein Antrag:

Wie das für Anträge aus der Opposition leider so selbstverständlich der Fall ist, ist er abgelehnt worden.

Natürlich ist die Steuerfreistellung von „Wohnen für Hilfe“ ein bundesgesetzliche Angelegenheit, da sie das Einkommensteuergesetz betrifft. Nichtsdestotrotz möchten wir dieses so wichtige Thema auch im Landtag weiter voranbringen. Denn wir sehen beim Konzept „Wohnen für Hilfe“ nicht nur die steuerrechtliche Seite, sondern noch viel mehr die soziale. Deshalb planen wir in nächster Zeit parlamentarische Initiativen einzubringen, die konkrete Möglichkeiten aufzeigen sollen, eine Vereinsamung gerade von Senior*innen zu vermeiden und ein generationenübergreifendes Miteinander zu fördern. Unserer Ansicht nach ist gerade das Konzept „Wohnen für Hilfe“ dafür ein sehr gutes Instrument. Im Zuge dessen werden wir weiter darauf drängen, dass die Bayerische Staatsregierung die steuerrechtliche Neubewertung von „Wohnen für Hilfe“ auf ihrer Agenda behält und sich auf Bundesebene um die Einhaltung ihres eigenen Koaltionsvertrags (S. 27) kümmert.