Pressemitteilung: „Freiberufler ohne Lobby nicht im Stich lassen“

Grüne fordern Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Klein- und Kleinstunternehmer*innen

München/Bad Tölz-Wolfratshausen/Garmisch-Partenkirchen – Besonders hart hat die Corona-Krise Solo-Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmer*innen getroffen. „Viele fallen durch das Auffangnetz der aktuellen Hilfsprogramme“, sagt Hans Urban, Landtagsabgeordneter der Grünen aus Eurasburg. Seine Fraktion möchte das ändern und hat einen Antrag eingebracht, der ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Klein-/Kleinstunternehmer vorsieht.

„Die akuten Einnahmeausfälle haben viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer in eine existenzbedrohende Situation gebracht, wohlgemerkt ohne eigenes Verschulden“, so Urban. „Die Staatsregierung darf diese Einzelkämpfer im Unterstützungs-Wirr-Warr nun nicht vergessen.“ Betroffen sind vielfach Berufsgruppen, die bereits vor Corona unter prekären Bedingungen gearbeitet haben. „Künstler, Kunst- und Theaterpädagogen, Autoren, viele freie Journalisten, Sozialpädagogen, Musiker, Übersetzer, Berg- und Naturführer, kurz Freiberufler aus diversen Berufsgruppen fallen aktuell durch das Unterstützungsraster und werden wohl noch lange unter den Auswirkungen von Covid-19 zu leiden haben.“ Urbans Büro sowie die Grüne Landtagsfraktion haben bereits zahlreiche Schreiben Betroffener erreicht. „Auch im Oberland haben wir viele Freiberufler, die auf staatliche Unterstützung angewiesen wären, aber bisher nicht gehört worden sind. Nur weil sie keine laute Lobby haben, darf die Staatsregierung sie aber nicht im Stich lassen.“ 

Geht es nach den Grünen, soll sich Bayern ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen. Dort ist ein Soforthilfeprogramm aufgelegt worden, dass die Arbeitsbedingungen Solo-Selbstständiger und Kleinst- und Kleinunternehmer*innen berücksichtigt und deren Existenz sichert. Dieses sieht neben einem einmaligen Zuschuss vor, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1180 Euro pro Monat geltend gemacht werden können. 1180 Euro entsprechen dem aktuellen pfändungsfreien Existenzminimum in Deutschland und sollten auch in Bayern in dieser Höhe ausbezahlt werden, fordern die Grünen. Die Abstimmung über den Antrag wurde im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst auf die nächste Sitzung vertagt.