Anfrage: Kiebitze im Aubachtal

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNSI 90/DIE GRÜNEN) vom 27.02.2020 + Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.04.2020:

1.a) Wie hat sich der Bestand des Kiebitzes in Bayern seit Erstellung der Ro-ten Liste 2016 entwickelt?
Die Bestandsangabe in der Roten Liste und Liste der Brutvögel Bayerns 2016 mit 6.000 – 9.500 Brutpaaren bezieht sich auf die Brutvogelkartierung 2005 -2009 und stellt den aktuellsten Kenntnisstand landesweit dar. Die nächste landesweite Wiesenbrüterkartierung (inkl. Erfassungen zum Kiebitzbestand) soll im Jahr 2021 stattfinden.
1.b) Welche Bedeutung hat der bayerische Brutbestand des Kiebitzes für den Erhalt der Art in Deutschland?
Die bayerische Brutpopulation hat einen Anteil von 10,3 % am deutschen Brutbestand und ist somit von relevanter Bedeutung für den Erhalt der Art in Deutschland.
1.c) Wie bewertet die Staatsregierung die sich daraus ergebende besondere Verantwortung für den Kiebitz im Hinblick auf die bayerische Biodiversitätsstrategie?
Der Wiesenbrüterschutz und damit auch der Schutz des Kiebitzes ist im Biodiversitätsprogramm 2030 (Konkretisierung der bayerischen Biodiversitätsstrategie) explizit als wichtiges Handlungsfeld aufgeführt.

2.a) Welche Bedeutung hat die Kiebitzpopulation im Aubachtal bei Seefeld für das Kiebitzvorkommen im südlichen Oberbayern?
Die dortige Kolonie mit fünf bis sechs Brutpaaren ist als wichtig für das Kiebitz-Vorkommen im Alpenvorland zu betrachten.
2.b) Wie hat sich der Kiebitzbestand im Aubachtal über die vergangenen Jahre entwickelt?
Der Bestand entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: 1 Brutpaar (Bp.) 2016, 5 Bp. 2017, 6 Bp. 2018 und 6 Bp. 2019.
2.c) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Ist-Zustand der Kiebitz-Kolonie im Aubachtal und deren Entwicklung?
Die Entwicklung der Kolonie ist aufgrund der lokalen Schutzbemühungen bis inklusive 2019 als günstig anzusehen, hängt jedoch stark vom Fortbestehen der Schutzmaßnahmen ab.

3.a) Wann wurden erstmals Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Kiebitz-Population im Aubachtal zu gewährleisten?
Seit 2017 werden konkrete Maßnahmen umgesetzt, einzelne Bemühungen wurden auch schon früher eingeleitet.
3.b) Welche Erfolge wurden dabei erzielt?
Entscheidend für den Bruterfolg ist in erster Linie die Anzahl der flüggen Jungvögel: 1 flügger Jungvogel 2016, 10 flügge Jungvögel 2017, Anzahl der flüggen Jungvögel nicht bekannt 2018 und 9 flügge Jungvögel 2019.
3.c) Welche Maßnahmen will die Staatsregierung aktuell umsetzen, um die wichtige lokale Population des Kiebitzes im Aubachtal auch weiterhin zu erhalten?
Primäres Ziel ist es, über freiwillige Maßnahmen den Fortbestand der Population im Aubachtal zu erhalten. Auch heuer wurde versucht, den beteiligten Landwirt für die Weiterführung der Maßnahmen zu gewinnen. Nach aktuellem Kenntnisstand der höheren Naturschutzbehörde ist dies jedoch zumindest für diese Brutsaison nicht gelungen. Es wird deshalb im Aubachtal aktiv nach alternativen Kooperationspartnern im räumlichen Zusammenhang gesucht.

4.a) Welche Maßnahmen kann die Staatsregierung zum Schutz des Kiebitzes ergreifen, wenn freiwillige Maßnahmen zum Schutz des Kiebitzes keine Akzeptanz finden?
und
4.b) Welche Maßnahmen kann die Staatsregierung zum Schutz des Kiebitzes ergreifen, wenn verordnete Maßnahmen zum Schutz des Kiebitzes nicht ausgeführt werden?

Die Fragen 4.a) und 4.b) werden gemeinsam beantwortet. Der Kiebitz gehört zu den besonders und streng geschützten Vogelarten. Daher finden die gesetzlichen Zugriffsverbote Anwendung (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG). Da-nach unterliegen sowohl Kiebitze als auch deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten einem gesetzlichen Schutz. Daneben finden auch die Schutzvorschriften der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Anwendung. Die gesetzlichen Vorgaben haben unmittelbare Geltung und können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, erforderlichenfalls mit Verwaltungsakten durchgesetzt werden.

5.a) Welche Ergebnisse aus der Zusammenarbeit zwischen Bund Naturschutz, Landesamt für Umwelt Garmisch-Partenkirchen, Wildlebensraumberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde Starnberg, Regierung von Oberbayern, AELF Weilheim und nicht zuletzt dem Landwirt, auf dessen Fläche die Kiebitze brüten, sind der Staatsregierung bekannt?
Dank des Engagements der Wildlebensraumberatung des AELF Pfaffenhofen sowie der höheren und unteren Naturschutzbehörde (verbunden mit ehrenamtlichem Engagement insbesondere des Bund Naturschutz) ist es bislang gelungen, die Brutpopulation auf den Ackerflächen im Aubachtal zu halten und zu fördern. Der bisherige Erfolg beruht unter anderem auf dem regelmäßigen behördlichen Kontakt zu dem Flächenbewirtschafter. Dadurch konnte der Landwirt immer wieder neu zu zielführenden Maßnahmen motiviert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3.c) verwiesen.
5.b) Wie reagiert die Staatsregierung auf diese Ergebnisse?
Die Schutzmaßnahmen wurden in den letzten Jahren sukzessive ausgeweitet. Eine Fortführung war auch für 2020 vorgesehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass neben Förderprogrammen Beratung und Begleitung der Betriebe bei der Maßnahmenumsetzung die entscheidenden Erfolgsfaktoren darstellen. Der Wildlebensraumberatung und den betroffenen Naturschutzbehörden kommt hier eine besonders wichtige Be-deutung zu.

6.a) Hält die Staatsregierung die derzeit ergriffenen Maßnahmen für ausreichend, um die Funktion des Aubachtals als zuverlässige Brutstätte für den Kiebitz zu gewährleisten?
Mit den bisherigen Maßnahmen konnte der Schlupferfolg verbessert werden. Die Erfolgsquote bei der Aufzucht der Jungvögel könnte allerdings durch verbesserte Strukturen im nahen Umfeld der Brutfläche noch weiter verbessert werden. Weiterhin wird für die Umsetzung von Maßnahmen zum Kiebitzschutz eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Landwirten von zentraler Bedeutung sein.
6.b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Kiebitze auch im Frühjahr 2020 einen Brutplatz auf ihrer angestammten Fläche im Aubachtal finden?
und
6.c) Inwieweit ist die Staatsregierung hierzu im Austausch mit dem betroffenen Landwirt?

Die Fragen 6.b) und 6.c) werden gemeinsam beantwortet. Das AELF Weilheim und die Naturschutzbehörden sind (auch unter Einbindung des Kreisobmanns des BBV-Kreisverbands Starnberg) weiterhin im Austausch mit den örtlichen Landwirten, um eine einvernehmliche Lösung zur Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen für den Kiebitzschutz zu finden.

7) Welche Flächen in öffentlicher Hand könnten im Aubachtal zum Schutz der Kiebitzpopulation entsprechend bewirtschaftet werden?
Der Staatsregierung sind im Aubachtal keine Flächen der öffentlichen Hand bekannt, die zum Schutz der Kiebitzpopulation entsprechend bewirtschaftet werden könnten.

8.a) Wie will die Staatsregierung den Kiebitz, der von allen Wiesenbrütern den geringsten Anteil von Vorkommen in gesetzlich streng geschützten Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten hat, in Bayern wirkungsvoll schützen?
Bereits aktuell gibt es in vielen Regionen vorbildliche Projekte zum Kiebitzschutz in Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz. Mit der Einstellung von Biodiversitätsberatern bei den unteren Naturschutzbehörden und der Ausweitung der Wildlebensraumberatung auf alle Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können diese Aktivitäten weiter forciert werden.
Um den Kiebitz innerhalb und außerhalb gesetzlich geschützter Naturschutz- und Vogelschutzgebiete wirkungsvoll zu schützen, hat das LfU zudem einen Maßnah-menkatalog zum effektiven Kiebitzschutz erarbeitet.
Im Zuge der Neukonzeption des Vertragsnaturschutzprogramms und des KULAP für die neue EU-Agrarförderperiode ab voraussichtlich 2023 sollen die Maßnahmen zum Kiebitzschutz in den Agrarumweltprogrammen in gemeinsamer Abstimmung von StMUV und StMELF optimiert und erweitert werden.

8.b) Warum haben die bisher angewandten freiwilligen Maßnahmen wie Vertragsnaturschutz oder das Kulturlandschaftsprogramm den Rückgang des Kiebitzes nicht aufgehalten?
Der Kiebitz war ursprünglich ein Brutvogel des Grünlands und dort auch im Fokus der Agrarumweltprogramme. Durch den Rückgang des Grünlands und den fortschreitenden Wandel des Kiebitzes vom Wiesen- zum Feldvogel ergibt sich der Bedarf, nun auch Maßnahmen für Ackerbruten zu integrieren und die Programme entsprechend anzupassen. Diesem Bedarf wird mit der Neukonzeption der Programme Rechnung getragen (s. Antwort Frage 8.a).