Anfrage: Änderungen der Förderpraxis im KULAP

Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban (GRÜ) + Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.02.2020.

Ich frage die Staatsregierung:

Warum fördert die Staatsregierung im KULAP keine Neuabschlüsse für bodennahe Gülleausbringung auf Grünland, obwohl die Pflicht dazu erst 2025 greift, hat die Staatsregierung für die kommenden fünf Jahre kein Interesse die durch bodennahe Ausbringung erreichte Emissionsminderung sicherzustellen und mit welcher Zielsetzung wird die Fruchtfolgewirtschaft im Ökolandbau im Ökolandbau im KULAP nicht länger entsprechend honoriert wie sie dies im konventionellen Landbau wird?

Die bodennahe bzw. emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger wird mit Beginn des Jahres 2020 sukzessive gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2025 ist sie dann auch bei Grünland gesetzlicher Standard. Über das KULAP hat Bayern seine Landwirte seit vielen Jahren auf diese bevorstehenden Anpassungen vorbereitet und im Rahmen einer freiwilligen Agrarumweltmaßnahme die bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger mit anerkannter Technik anteilig finanziell honoriert.
Die KULAP-Maßnahmen B25/26 werden im aktuellen Antragszeitraum Januar/Februar 2020 ausschließlich für eine befristete Verlängerung angeboten. Erstmalige Neuanträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren sind dagegen aus den vorgenannten Gründen ausgeschlossen.

Durch die KULAP-Maßnahme B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbe-trieb wird die Umstellung des Gesamtbetriebs auf ökologischen Landbau und damit auf eine grundlegend andere Bewirtschaftungsweise honoriert. Entscheidend für die Frage, ob bei einer Kombination von weiteren, auf einen bestimmten Betriebszweig oder lediglich eine bestimmte Einzelfläche bezogenen KULAP-Maßnahmen mit der Maßnahme B10 zusätzliches Geld bezahlt wird, ist daher, ob dem teilnehmenden Öko-Betrieb – wenn er diese Maßnahme nutzt – dadurch auch ein über B10 hinausgehender Zusatzaufwand bzw. Minderertrag entsteht. In der Konsequenz gibt es folglich KULAP-Maßnahmen auf ein und derselben Fläche, die zusätzlich zur B10-Hektarprämie in voller Höhe honoriert werden können. Es gibt aber auch Maßnahmen, bei denen in Kombination mit B10 nur noch eine anteilige Zahlung erfolgen kann sowie solche, die nicht kombinierbar sind, weil die Prämienkalkulation keinen finanziellen Zusatzbetrag ergibt.

Die der Förderung in der ökologischen Landwirtschaft unterstellte Fruchtfolgewirtschaft wird in der Maßnahme B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb weiterhin unverändert gefördert. Neueinsteiger erhalten in den ersten beiden Jahren der Maßnahmenteilnahme 350 € je Hektar sowohl für Acker- als auch für Grünlandflächen. Danach erhalten teilnehmende Betriebe 273 € je Hektar. Zusätzlich können diese Betriebe auch einen Kontrollkostenzuschuss in Höhe von 35 € je Hektar (bis max. 15 Hektar) beantragen. Des Weiteren erhalten Teilnehmer an der Maßnahme B10 auch zusätzliche Förderungen, sofern sie an weiteren, kombinierbaren Maßnahmen teilnehmen. Aktuell sind 20 Kombinationen möglich, in 2020 wurde die Zahl der mit finanziellen Mehrzahlungen verknüpften Kombinationen von 12 auf 13 erhöht.

Bei den KULAP-Maßnahmen zur Vielfältigen Fruchtfolge ist eine Kombination mit zusätzlicher finanzieller Vergütung für Öko-Betriebe bereits seit 2017 nach einer Neubewertung der Zusammenhänge nicht mehr möglich.
Konventionelle Betrieb erhalten keine Förderung in der Maßnahme B10 und können daher für entstandene Einkommensverluste durch ihre freiwillige Erbringung von Leistungen für die Umwelt in den entsprechenden KULAP-Maßnahmen zur vielfältigen Fruchtfolge honoriert werden.