Anfrage: Waldbegehung wegen Schonzeitaufhebung

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban vom 17.10.2019 betreffend „Waldbegehung wegen Schonzeitaufhebung“ und Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.12.2019:

Ich frage die Staatsregierung:

Vorbemerkung:
Die Antworten beziehen sich auf den Begang der Regierung von Oberbayern vom 09.10.2019 im Forstbetrieb Oberammergau der Bayerischen Staatforsten. Beim Begang am 02.10.2019 im Forstbetrieb Schliersee waren unter den Teilnehmern keine Kabinettsmitglieder oder Mitglieder des Bayerischen Landtags.

1.a) Haben Kabinettsmitglieder an dem Begang teilgenommen?
Ja.
1.b) Wenn ja, welche?
Herr Staatsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger, MdL.
1.c) Auf welche Einladung hin nahmen die besagten Kabinettsmitglieder an dem Termin teil?
Die Einladung zu dem Termin erfolgte durch die Regierungspräsidentin von Oberbayern.

2.a) Aus welchem Grund ist die Einladung erfolgt?
Die Einladung erfolgte aufgrund einer Interessensbekundung.

3.a) Haben Mitglieder des Landtages daran teilgenommen?
Ja, Herr Landtagsabgeordneter Ernst Weidenbusch, dessen Bejagungsmöglichkeit direkt an die Schonzeitaufhebungsflächen angrenzt.
3.b) Wenn ja, welche?
siehe Antwort zu Frage 3.a
3.c) Auf welche Einladung hin nahmen die Mitglieder des Landtages daran teil?
Die Einladung erfolgte aufgrund einer Interessensbekundung gegenüber der Regierungspräsidentin von Oberbayern (siehe auch Antwort zu Frage 3.a).

4.a) Falls ein Mitglied des Landtages daran teilgenommen haben, trifft es zu, dass diese oder dieser eine Bejagungsmöglichkeit (z. B. Verpachtung, Begehungsschein, usw.) bei den Bayerischen Staatsforsten hat?
siehe Antwort zu Frage 3.a.
4.b) Wenn ja, wie weit liegen die bejagten Flächen von den Flächen entfernt, die von der Schonzeitaufhebung betroffen sind?
siehe Antwort zu Frage 3.a.