Anfrage: Zukunftsprogramm Geburtshilfe

Anfrage des Abgeordneten Hans Urban (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 25.11.2019 zum Plenum am 26.11.2019:

Wie hoch sind die von der Staatsregierung für das Förderjahr 2018 in den Haushalt eingestellten Mittel für das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“, welcher Teil dieser Summe ist daraus an Landkreise und kreisfreie Städte abgeflossen und wie verteilen sich die abgeflossenen Mittel auf Säule 1 und 2 aus dem Förderprogramm?

Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

Die erste Fördersäule des „Zukunftsprogramms Geburtshilfe“ mit dem Ziel der Unterstützung, Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung ist mit einem „Rumpfjahr“ im September 2018 gestartet. Vor Abzug der allgemeinen Haushaltssperre waren hierfür im Haushaltsjahr 2018 5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. In 2018 konnten 48 Förderungen, die wegen Kooperationen von Kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt 51 Kommunen zugute kamen, mit einem Finanzvolumen von rund 2,5 Mio. Euro bewilligt werden. Aktuell stehen noch Verwendungsnachweise von verschiedenen Kommunen zu den durchgeführten Maßnahmen aus. Der Abschluss der Verwendungsprüfung und die Auszahlung aller Schlussraten ist Anfang 2020 zu erwarten.

Die zweite Fördersäule „Defizitausgleich für Krankenhäuser“ ist im Jahr 2019 (Zuschuss zum Ausgleich eines im Vorjahr aufgelaufenen Defizits an einer Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie) gestartet. Im Haushaltsjahr 2018 waren dementsprechend keine Mittel in den Haushalt eingestellt. Für das Förderjahr 2019 sind vor Abzug der allgemeinen Haushaltssperre 21,5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.