Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban vom 17.10.2019 betreffend „Erlass der Schonzeitaufhebung durch die obere Jagdbehörde“ und Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26.11.2019:
Ich frage die Staatsregierung:
1.a) Hat im Februar vor Erlass der Verordnung eine Besprechung dazu im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der höheren Jagdbehörde stattgefunden?
Ja.
1.b) Wenn ja, wann genau?
Am 4. Februar 2019.
2. a) Welche Personen haben daran teilgenommen (bitte die einzelnen Personen mit der jeweiligen Funktion genau benennen)?
– Michaela Kaniber, Staatsministerin
– Hubert Aiwanger, Staatsminister, stellvertretender Ministerpräsident,
Parteivorsitzender Freie Wähler
– Hubert Bittlmayer, Amtschef des StMELF
– Stephan Sedlmayer, Leiter Leitungsstab im StMELF
– Maria Els, Regierungspräsidentin der Regierung von Oberbayern
– Karl Traunspurger, Leiter des Sachgebiet 10, Sicherheit und Ordnung
der Regierung von Oberbayern
– Hubert Reicherseder, Jagdberater der Regierung von Oberbayern
– Hubertus Wörner, Leiter der Abteilung Wald und Forstwirtschaft im
StMELF
– Stefan Pratsch, Leiter des Referats Waldumbau, Waldschutz, Bergwald
im StMELF
– Helene Bauer, Leiterin der Obersten Jagdbehörde im StMELF
– Dr. Karin Höglmeier, Leiterin Team Forstliche Information im
StMELF
– Martin Neumeyer, Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen
Staatsforsten
– Reinhard Neft, Vorstand der Bayerischen Staatsforsten
– Martin Eggert, Vorstandsbüro der Bayerischen Staatsforsten
– Paul Höglmüller, Leiter Forstbetrieb Ruhpolding der Bayerischen
Staatsforsten
2.b) Was war das Ergebnis?
Der Verordnungsentwurf und der diesbezügliche Antrag der BaySF wurden in Bezug auf Verordnungskulisse und Schonzeitregelungen im Rahmen des Treffens dargelegt, erläutert, nicht jedoch verändert. Nach dem Treffen wurde lediglich bei der Anlage „Bestimmungen der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) für die Jagdausübung im Rahmen der Verordnung über die Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern“ der Verordnung eine Nr. 8 ergänzt:
„Die Bayerische Forstverwaltung schlägt in Abstimmung mit den BayerischenStaatsforsten der Regierung von Oberbayern jährlich geeignete, in der Verordnung bezeichnete Gebiete vor, die beispielhaft den Stand der Schutzwaldsanierung deutlich machen und zeigen, wie das Ziel der Verordnung unter Berücksichtigung ausreichender Lebensräume für das Gamswild erreicht werden kann. Die Regierung von Oberbayern wählt daraus geeignete Flächen aus und führt jährlich in der Regel bis zu vier Begänge zusammen mit den Bayerischen Staatsforsten und der Bayerischen Forstverwaltung unter Beteiligung der örtlichen Jägerschaft bis 15. Oktober durch. Danach prüft sie in Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten und der Bayerischen Forstverwaltung, ob Änderungen der Verordnung erforderlich sind.“
2.c) In welcher Form hat das Treffen die Verordnung beeinflusst?
Siehe Antwort zu Frage 2b).