Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.10.2019 betreffend „Beschäftigungstherapie für Forstleute?“ und Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.11.2019:
Ich frage die Staatsregierung:
1. Ist das Forstliche Gutachten eine Beschäftigungstherapie für Forstleute?
Nein. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Zustand der Waldverjüngung bei der Abschussplanung zu berücksichtigen ist. Die zuständigen Forstbehörden verfassen dazu die Forstlichen Gutachten.
2. Sieht die Staatsregierung im Verbiss lediglich ein ökonomisches oder auch ein ökologisches Problem?
Die Staatsregierung sieht im Verbiss auch ein ökologisches Problem.
3. Ist es aus Sicht der Staatsregierung richtig, dass das im Artikel 1 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) formulierte Walderhaltungsziel “Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen” auch aus ökologischen Gründen 2005 geschaffen worden ist?
Ja.
4. Wird die Staatsregierung darauf hinwirken, dass im Staatswald höherer Verbiss als im Privatwald zugelassen wird, mit der Begründung der Verbiss stelle keinen ökologischen Schaden dar?
Nein.
5. Wie schätzt die Staatsregierung die Folgen der Entmischung und des Totverbisses ein?
Es wird bei der Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass Totverbiss in einem Ausmaß gemeint ist, der zur Entmischung führt. Entmischung und Totverbiss benachteiligen gerade die Baumarten, die für klimafeste Mischwälder besonders wichtig sind. Zudem schränken sie die waldbaulichen Möglichkeiten der Eigentümer ein. Deshalb sind Entmischung und Totverbiss unerwünscht.
6. Seit wann sieht die Forstpolitik der Staatsregierung einen Wald mit Mischbaumarten (Laubbäume, etc.) als wichtiges Ziel an?
Stabile und gesunde Mischwälder sind seit mehreren Jahrzehnten Ziel der bayerischen Forstpolitik.
7.a) Trifft es zu, dass der Grundsatz Wald vor Wild in der Regierungserklärung eines Bayerischen Ministerpräsidenten aufgegriffen wurde?
Ja.
7.b) Wann war dies erstmals?
1998.
7.c) Unter welchem Ministerpräsidenten war dies (bitte begründen)?
Ministerpräsident a. D. Dr. Edmund Stoiber griff den Grundsatz „Wald vor Wild“ in seiner Regierungserklärung vom 29. Oktober 1998 auf.