Anfrage: Ökolandbau in Staatsbetrieben – Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban vom 11.09.2019 + Antwort des Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.10.2019:

Vorbemerkung
In der Schriftlichen Anfrage werden die Begriffe „Staatsbetrieb“, „Staatsgut“ und „staatlicher Betrieb“ sowie „staatliche Flächen“ verwendet. Mangels einer allgemeingültigen Definition für diese Begriffe werden die Begriffe „Staatsbetrieb“, „Staatsgut“ und „staatlicher Betrieb“ synonym verstanden. Sie bezeichnen landwirtschaftliche Betriebe, deren Flächen sich im Eigentum des Freistaats Bayern befinden und die vom Freistaat durch entsprechend Beauftragte aktiv landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Unter „staatlichen Flächen“ in Zusammenhang mit den Fragen 4a und 4b sowie der Antwort zu Frage 1 werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen verstanden, die sich im Eigentum des Freistaats Bayern befinden und die durch die jeweiligen Staatsgüter, Staatsbetriebe bzw. staatlichen Betriebe bewirtschaftet werden.

1) Welche Staatsbetriebe bzw. -güter werden ab 2020 ökologisch bewirtschaftet (Bitte Angabe der Fläche in ha und des Flächenanteils in %)?
In der folgenden Zusammenstellung werden jeweils die staatlichen Flächen in ha angegeben sowie der Prozentsatz der staatlichen Flächen, die ab 2020 ökologisch bewirtschaftet werden.
Im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) werden ab 2020 folgende Teilbetriebe der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) ökologisch bewirtschaftet:

  • Kringell (157,85 ha, 100 %)
  • Neuhof (149,81 ha, 100 %)
  • Schwaiganger (521,73 ha, 100 %)
    Im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden folgende landwirtschaftliche Betriebe der Justizvollzugsanstalten (JVA) ökologisch bewirtschaftet:
  • JVA Amberg (0,72 ha, 89 %)
  • JVA St. Georgen-Bayreuth (50,28 ha, 8 %)
  • JVA Bernau (251,04 ha, 2 %)
  • JVA Ebrach (114,77 ha, 100 %)
  • JVA Kaisheim (88,91 ha, 100 %)
  • JVA Landsberg a. Lech einschließlich Rothenfeld (109,67 ha, 100 %)
  • JVA Laufen-Lebenau (25,46 ha, 100 %)
  • JVA Nürnberg (53,31 ha, 98 %)
  • JVA Straubing (6,92 ha, 100 %)
    Im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gibt es keine Staatsgüter/-betriebe, die bereits jetzt ökologisch bewirtschaftet werden oder bis 2020 umgestellt werden sollen. An den Hochschulen gibt es folgende Lehr- bzw. Forschungseinrichtungen, die – zum Teil nach Grundsätzen des ökologischen Landbaus – landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften:
  • Die Technische Universität München bewirtschaftet landwirtschaftliche Forschungsstationen, um Ressourcen für den Bedarf an Forschung und Lehre bereit zu stellen. Die Forschungsstation Viehhausen wird mit 94,3 ha zu 100 % nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Mit dieser Fläche ist der aktuelle Bedarf an ökologischen Versuchsflächen abgedeckt.
  • Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf verfügt am Campus Weihenstephan über den landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsbetrieb Grünschwaige. Der Betrieb verfügt über 69,3 ha Flächen, die zum größten Teil zugepachtet sind. Rund ein ha staatliche Flächen werden ökologisch bewirtschaftet (8 % der staatlichen Flächen).

2.a) Wie wird die Zielsetzung, ab 2020 30 % der staatlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, umgesetzt?
Die Zielsetzung wird umgesetzt, indem staatliche Flächen auf den ökologischen Landbau umgestellt werden, z. B. durch Umstellung staatlicher Betriebe oder Auflagen in Pachtverträgen. Die obige Aufstellung enthält auch staatliche Betriebe, die erst im Jahr 2020 umgestellt werden.
2.b) Werden auf allen bayerischen Staatsbetrieben bzw. -gütern separate Ökobetriebe gegründet?
Dies hängt von der Organisationsstruktur der staatlichen Betriebe in den jeweiligen Ressorts ab. So werden bzw. wurden beispielsweise bei den BaySG Teilbetriebe (Lehr-, Versuchs- und Fachzentren) auf den ökologischen Landbau umgestellt, wohingegen bei den jeweiligen JVAen entweder der Gesamtbetrieb oder Betriebszweige auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt werden bzw. wurden.

3.a) Werden einzelne Staatsgüter auf ökologische Landwirtschaft umgestellt, um im Gesamten die Quote von 30 % zu erreichen?
Es werden bzw. wurden sowohl einzelne staatliche Betriebe als auch Teile von staatlichen Betrieben sowie Flächen außerhalb staatlicher Betriebe auf ökologischen Landbau umgestellt.
3.b) Werden auf allen Staatsgütern 30 % der Flächen ab 2020 ökologisch bewirtschaftet?
Nein. Denn nach der EG-Öko-Verordnung muss entweder der Gesamtbetrieb oder ein kompletter Teilbetrieb umgestellt werden. Es kann z. B. nur die Fläche (Ackerbau) als Teilbetrieb umgestellt werden und die Tierhaltung wird weiterhin konventionell betrieben. Nicht zulässig wäre die ökologische Bewirtschaftung von nur 30 % der Betriebsfläche.

4.a) Inwieweit werden die ökologisch bewirtschafteten staatlichen Flächen und Betriebe künftig nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung bewirtschaftet?
Alle ökologisch bewirtschafteten staatlichen Flächen werden nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung bewirtschaftet.
4.b) Inwieweit werden auf den künftig ökologisch bewirtschafteten staatlichen Flächen und Gütern Kriterien anerkannter Bio-Anbauverbände angewendet?
Hierzu gibt es keine staatlichen Vorgaben. Es ist jedoch das Ziel, bei Umstellung eines Gesamtbetriebes diesen möglichst auch nach den strengeren Vorgaben eines Öko-Anbauverbandes zu bewirtschaften. Bei Umstellung von Betriebszweigen ist dies nicht möglich, da alle Anbauverbände eine Gesamtbetriebsumstellung fordern.
4.c) Falls die Kriterien eines anerkannten Bio-Anbauverbandes verwendet werden, welche?
Bisher sind einzelne staatliche Betriebe nach den Kriterien von Bioland e. V. und von Naturland e. V. zertifiziert.

5.a) Werden die künftig ökologisch bewirtschafteten Betriebe für die Auslobung ihrer Produkte das Bayerische Biosiegel nutzen?
Bei der Tätigkeit der staatlichen landwirtschaftlichen Betriebe steht die Erzeugung von Öko-Produkten für den Markt nicht im Vordergrund. Von daher ist eine Zertifizierung nach dem Bio-Siegel Bayern nicht gefordert, aber möglich. Die Entscheidung darüber obliegt den jeweils Verantwortlichen.

6.a) Inwieweit wird auf Staatsgütern, deren Flächen künftig ökologisch bewirtschaftet werden, auch die Tierhaltung nach den Kriterien der ökologischen Landwirtschaft umgestellt?
Ziel der Staatsregierung ist die Gesamtbetriebsumstellung. Diese beinhaltet in Tierhaltungsbetrieben auch immer die Umstellung der Tierhaltung. In Einzelfällen kann die Tierhaltung jedoch nicht oder nicht kurzfristig auf ökologische Haltungsbedingungen umgestellt werden, da z. B. teilweise erhebliche bauliche Investitionen zu tätigen sind oder nicht ausreichend Flächen für Auslauf oder Weidehaltung zur Verfügung stehen.
6.b) Welche Maßnahmen sind im Hinblick auf Tierwohl, Stallbau und Weidegang diesbezüglich vorgesehen (Bitte um Aufstellung für alle Betriebe nach Standort, Tierart und geplanter Umstellung bis 2030)?
Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben gemacht werden. Im Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Pferdehaltung Haupt- und Landgestüt Schwaiganger ist, in Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln, die Umstellung im Jahr 2020 vorgesehen. Dort sind erhebliche Gebäudeinvestitionen notwendig, um auch die Pferde nach den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung halten zu können.

7.a) Sind im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 entsprechende Mittel für die Umstellungen eingestellt?
Im aktuellen Doppelhaushalt konnten zusätzliche Mittel für Umstellungen, die sich aus der Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ergeben, schon aufgrund der zeitlichen Abfolge nicht eingestellt werden.
7.b) Werden notwendige Mittel rechtzeitig in den Nachtragshaushalt 2019/20 eingestellt?
Im Rahmen der Anmeldungen zum Nachtragshaushalt wurden von den jeweiligen Ressorts auch Mittel zur Umsetzung des Volksbegehrens angemeldet. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes obliegt jedoch dem Bayerischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber.
7.c) In welcher Höhe soll dies erfolgen?
Der Nachtragshaushalt befindet sich derzeit in Aufstellung. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass hierzu derzeit keine Auskünfte gegeben werden können.