Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans Urban (GRÜ) und Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.09.2019:
Ich frage die Staatsregierung:
Ist die Staatsregierung trotz der bei Beibehaltung der 10H-Abstandsregelung mittlerweile auch von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) öffentlich gemachten Unmöglichkeit der Installation von 100 zusätzlichen Windkraftanlagen nach wie vor der Ansicht, dass es ohne Abänderung dieser Regelung möglich sein wird, 100 zusätzliche Windkraftanlagen in den komme-den zwei bis drei Jahren im Staatswald zu errichten, wie soll dieses Vorhaben trotz 10H und geltender naturschutzfachlicher Vorgaben konkret umgesetzt werden und werden diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sein?
Antwort:
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich im Bereich des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele. So soll der Freistaat Bayern beispielsweise das erste klimaneutrale Bundesland werden. In diesem Zusammenhang gilt es auch die Spielräume bei der Windenergie zu nutzen. Der Bayerischen Staatsregierung ist es dabei ein wesentliches Anliegen, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen die Aspekte Raumverträglichkeit inklusive des Natur- und Artenschutzes, Wirtschaftlichkeit und Bürgerakzeptanz verbunden werden.
Im Staatswald sind dazu als nächstes folgende Schritte geplant:
Derzeit gibt es noch keine Überlegungen zu einzelnen Standorten. Die Bayerischen Staatsforsten werden eine Potenzialanalyse erstellen lassen, welche Vorhaben unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Über die Wirtschaftlichkeit von möglichen Anlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden. Mit der Einführung der 10H – Regelung in Bayern ist die Nutzung der Windenergie im Außenbereich in einem anlagenbezogenen Radius der zehnfachen Gesamthöhe entprivilegiert. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist dann nur möglich, wenn die Gemeinde eine entsprechende Bauleitplanung betreibt. Hierbei ist Information und Beteiligung der Bürger gesetzlich vorgesehen. So bietet die 10 H-Regelung in ihrer gesetzgeberischen Intention die Möglichkeit eines fairen Ausgleichs zwischen den Erfordernissen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung.
(Beitragsbild: pixaby)