Anfrage: Gewinnausschüttung Bayerische Staatsforsten

Anfrage des Abgeordneten Hans Urban/BÜNDNIS 90, Die Grünen vom 17.07.2019 + Antwort des Forstministeriums.

Aus welchen Gründen wurde für den Doppelhaushalt 2019/2020 mit 10 Mio. Euro für das Jahr 2019 und 20 Mio. Euro für das Jahr 2020, insgesamt 30 Mio. Euro Gewinnausschüttung der BaySF an das Finanzministerium eingeplant, obwohl die Gewinnausschüttung bereits im Jahr 2018 aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen auf Null Euro zurück gesetzt wurde und welche Erkenntnisse wurden in den wenigen Wochen nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/20 bis zur Ankündigung des Ministerpräsidenten zum Stopp der Gewinnausschüttung der BaySF gewonnen, dass anstatt 30 Mio. Euro Null Euro an das Finanzministerium als Gewinn ausgeschüttet werden sowie welche Gründe gab es, nach Null Euro Gewinnausschüttung im Jahr 2018 mit 30 Mio. Euro für den Doppelhaushalt 2019/20 zu planen?

Antwort:

Für das Haushaltsjahr 2018 betrug die veranschlagte Gewinnabführung 55 Mio. Euro. Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurden auf Grund der zunehmenden Kalamitätsschäden (Trockenheit, Borkenkäfer, Sturm) und der Negativentwicklungen am Holzmarkt die veranschlagten Einnahmen aus der Gewinnabführung deutlich reduziert: Gegenüber dem Jahr 2018 um minus 45,0 Mio. Euro für 2019 und um minus 35,0 Mio. Euro für 2020. Als Unternehmen der Urproduktion mit fast vollständiger finanzieller Abhängigkeit vom Holzmarkt ist die BaySF immer unvorhersehbaren und unkalkulierbaren naturalen Risiken im Geschäftsbetrieb ausgesetzt. Die Gewinnablieferung im Haushaltsplan stellt letztendlich eine auf Basis von Prognosen und Marktentwicklungen erwartete Einnahme dar.

Die tatsächliche Abführung an den Staatshaushalt wird nach Art. 11 Staats-forstengesetz vom Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten nach Ab-schluss eines jeden Geschäftsjahres beschlossen. Die Sicherung der finanzi-ellen Leistungsfähigkeit der Bayerischen Staatsforsten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, nämlich der vorbildlichen Waldbewirtschaftung, ist dabei vorrangig zu berücksichtigen. Bereits für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, auf eine Abführung an den Freistaat Bayern zu verzichten und den erwirtschafteten Überschuss im Unternehmen zu belassen.

Die Erbringung von Klimaschutzleistungen und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel spielen künftig eine noch wichtigere Rolle. Deshalb sollen betriebliche Erträge in den kommenden Jahren vermehrt in die Stär-kung und Zukunftssicherung der staatlichen Wälder fließen.