Anfrage: Agroforstwirtschaft in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.07.2019:

Agroforstsysteme (AFS) sind Landnutzungssysteme, die Bäume und Sträucher mit landwirtschaftlichen Kulturen und/oder Nutztieren auf einer Fläche kombinieren. Zur Erzeugung von Energieholz werden in AFS schnellwachsende Baumarten mit kurzer Umtriebszeit gepflanzt. AFS können sowohl ökologische als auch sozioökonomische Vorteile bieten. Im Bereich der Umweltdienstleistungen können sie zum Schutz von Biodiversität, Klima, Wasser und Boden beitragen.

Auf EU-Ebene werden AFS bereits in verschiedenen Verordnungen berücksichtigt. In der ELER (Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 1698/2005) vom 20. September 2005, wird in Artikel 44 die Ersteinrichtung von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen als prinzipiell förderfähig anerkannt. Im deutschen Agrarförderrecht wird die Bewirtschaftungsform bislang nicht berücksichtigt. Laut einer Aussage von Dr. Eva Ursula Müller vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Gründungsversammlung des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) am Dienstag, 28. Juni 2019, in Berlin kann die Förderung von AFS jedoch durch die Länder beantragt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.a) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Anzahl/Verbreitung von Agroforstsystemen in Bayern?
Die Anzahl und die Verbreitung von Agroforstsystemen (AFS) können derzeit in Bayern nicht statistisch erfasst werden, da im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) kein Nutzungscode für eine agroforstliche Bewirtschaftung existiert. Bei Agroforstsystemen zur Energieholzgewinnung müssen Ackerkultur- und Gehölzbereiche als separate Ackerschläge (Gehölzfläche als Dauerkultur) ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Schlag in mehrere Einzelschläge zerfällt. Die Gehölzstreifen zur Energieholzproduktion werden dabei mit dem Nutzungscode 841 „Kurzumtriebsplantagen max. 20 Jahre“ erfasst. Damit ist es nicht ersichtlich, ob es sich um eine flächige Kurzumtriebsplantage oder um ein AFS zur Energieholzgewinnung handelt.
1.b) Möchte die Staatsregierung eine Ausweitung der Agroforstwirtschaft in Bayern erreichen?
AFS fördern die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und tragen zum Erosi-ons- und Gewässerschutz bei. AFS binden Kohlendioxid, sie kühlen den Boden und die bodennahe Luft in Hitzeperioden und wirken sich deshalb positiv auf zentrale Bodenfunktionen aus, insbesondere aufgrund des Eintrags zusätzlicher organischer Substanz und des damit verbundenen Aufbaus von Humus. Dies hat nachweislich eine positive Wirkung auf die Wasserspeicherkapazität, die Nährstoffspeicherung und -nachlieferung sowie das Bodenleben. AFS können außerdem – im Einzelfall – zur Diversifizierung des Einkommens (Risikominderung) und zur Möglichkeit der Holzproduktion unter Beibehaltung des landwirtschaftlichen Flächenstatus beitragen.
Im Grundsatz erscheint eine zunächst pilothafte Erprobung von modernen Formen der Agroforstwirtschaft in Bayern aufgrund der vielfältigen positiven Klima- und Umweltwirkungen wünschenswert. Die Voraussetzungen für eine breite Einführung solcher Systeme dürften aus arbeitsökonomischen Gründen allerdings in Regionen mit sehr großen Schlägen oder Feldstücken deutlich günstiger sein als in Bayern mit seiner vergleichsweise eher kleinteiligen Agrarstruktur.

1.c) Welche konkreten Ziele hat sie sich hierbei gesetzt?
Die Bayerische Staatsregierung hat im Bereich der AFS Forschungen angestoßen und beobachtet AFS, um bei Bedarf ggf. Maßnahmen zu deren Etablierung auf geeigneten Standorten einleiten zu können.

2.a) Welche Fördermittel können Landwirt*innen, die AFS einrichten/betreiben, aktuell beantragen?
Aktuell gibt es weder im Bereich der investiven Förderung noch im Bereich der Flächenförderung Fördermöglichkeiten für AFS. Es besteht keine Nach-frage aus der Praxis. Die Möglichkeiten für Photovoltaikanlagen auch auf landwirtschaftlichen Flächen sind vielfach deutlich attraktiver als die Anlage von AFS. Für Energieholzstreifen (Anbau bestimmter Arten; Mindestgröße 0,1 ha, Umtriebszeit ≤ 20 Jahre) wird die Basisprämie gewährt (1. Säule).
2.b) Wie beabsichtigt die Staatsregierung, die Förderung von AFS künftig zu handhaben?
Das Interesse an AFS ist aktuell sehr gering und eine Veränderung ist momentan nicht absehbar. Daher lässt sich derzeit kein Handlungsbedarf ableiten. Diese Sichtweise wird, wie eine bundesweite Abfrage ergeben hat, auch weit überwiegend von den anderen Bundesländern geteilt.
2.c) Welche konkreten Maßnahmen sieht sie dabei vor?
Siehe Antwort zu Frage 2b.

3.a) Welche wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema AFS liegen der Staatsregierung vor?
Der Staatsregierung liegen der Abschlussbericht und sämtliche Publikationen aus dem in Frage 3b) genannten Forschungsprojekt „Entwicklung und Erprobung eines Agroforstsystems im ökologischen Landbau zur Energieholzgewinnung“ vor. Zudem wurde im Rahmen des Projektes die im europäischen Raum vorhandene einschlägige Literatur umfassend gesichtet und in der Literaturdatenbank „Zotero“ erfasst.
3.b) Welche Schlüsse hat die Staatsregierung aus dem Feldversuch zur ökologischen Agroforstwirtschaft (Entwicklung und Erprobung eines Agroforstsystems im ökologischen Landbau zur Energieholzgewinnung (Projekt KLIP 19), Laufzeit April 2009 bis Winter 2015/16) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Landesanstalt für Wald (LfW) gezogen?
Im Rahmen des Projektes wurde ein praxistaugliches Konzept für Agroforstsysteme zur Energieholzgewinnung im ökologischen Landbau entwickelt. Nachfolgend sind die wichtigsten Ergebnisse dargestellt:
Herbizidfreier Anbau von Gehölzen
Es wird die mechanische Bodenvorbereitung und Verwendung von Untersaaten empfohlen. Die Untersaaten entfalten zwar eine Konkurrenzwirkung gegenüber den Gehölzen, diese ist jedoch kalkulierbar.
Anbau von nicht züchterisch bearbeiteten Gehölzen
Die Erträge sind deutlich niedriger als bei den züchterisch bearbeiteten Pflanzen.
Wirkung von Energieholzstreifen auf landwirtschaftliche Kulturen
Der Gesamtertrag wird offenbar durch die Energieholzstreifen, verglichen mit den Erträgen im angrenzenden freien Feld, nicht beeinträchtigt. Im Nahbereich der Gehölze (± 5-10 m) gemessene Mindererträge bei Getreide und Kleegras wurden durch eine Ertragssteigerung in weiter vom Gehölzstreifen entfernt liegenden Bereichen kompensiert. Die Qualität von Getreide wurde nicht vermarktungswirksam beeinflusst.
Bodenfauna
Die faunistischen Ergebnisse des Feldversuchs zeigen, dass Agroforstsysteme mit Energieholzstreifen eine geeignete Maßnahme sind, um Defizite in der Ausstattung einer Agrarlandschaft mit Strukturelementen zu beheben, den Biotopverbund von Saum- und Gehölzle-bensräumen zu verbessern und durch ein erhöhtes Nischenangebot die Biodiversität der Ackerflächen zu bereichern. Energieholzstreifen bieten Windschutz und beeinflussen das Mikroklima.
Humus
Mit der Etablierung der Energieholzstreifen ergeben sich zusätzliche ober- und unterirdische C-Einträge im Einflussbereich der Baumstreifen, andere Faktoren (z. B. organische Düngung, Fruchtfolge) sind allerdings für die Kohlenstoffspeicherung des gesamten Agro(forst)-systems mindestens ebenso bedeutsam.

3.c) Wie wurden diese Schlüsse in die landwirtschaftliche Praxis in Bayern eingebracht?
Während der Projektlaufzeit wurde ein intensiver Wissenstransfer betrieben. Bei 46 Feldführungen in den Jahren 2011 bis 2018 besuchten mehr als 1 100 Personen die Versuchsflächen. Die Zielgruppen waren Auszubildende, Landwirte und Waldbesitzer (rund zwei Drittel) sowie Multiplikatoren aus der Verwaltung und Bedienstete der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ferner wurden die Ergebnisse auf einer Vielzahl von Tagungen präsentiert und Vorlesungen hierzu an den beiden Fachschulen für ökologischen Landbau und an der HLS Rotthalmünster gehalten.
Im Rahmen des Tages der offenen Tür 2013 an der LfL wurde ein Merkblatt erstellt.
Die Projektergebnisse wurden weiterhin über Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften (z. B. bioland, ÖKOmenischer Gärtnerrundbrief, Ökologie & Landbau) in die Praxis gebracht.
In verschiedenen Fernsehbeiträgen („Unser Land“ (BR), „W wie Wissen“, „Faszination Wissen“ (ARD, BR, 3Sat), X:enius (Arte)) und Artikeln in der land- und forstwirtschaftlichen Fachpresse und den lokalen und regionalen Tageszeitungen wurde das Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt.
Auch nach Projektende läuft der Wissenstransfer weiter. Im Oktober 2019 richten die beiden Landesanstalten LfL und LWF zusammen mit dem Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung und mit Unterstützung des Zentrums Wald, Forst, Holz das 7. Forum Agroforstsysteme in Deutschland aus.

4.a) Aus welchem Grund hat Bayern die nach Aussage von Dr. Eva Ursula Müller (BMEL) mögliche Förderung der bayerischen Agroforstwirtschaft beim Bund bisher nicht beantragt?
Siehe Antwort zu Frage 2b.
4.b.) Inwieweit möchte sich die Staatsregierung beim Bund dafür einsetzen, dass Agroforstwirtschaft im deutschen Agrarförderrecht künftig berücksichtigt wird?
Siehe Antwort zu Frage 2b.
4.c) Welche Definition für AFS hält die Staatsregierung hierbei für sinnvoll?
Siehe Antwort zu den Fragen 2a, 2b und 6a.

5.a) Hält die Staatsregierung die Einführung eines Nutzungscodes für Agroforstschläge, bestehend aus einer Gehölzkomponente sowie einer Ackerkultur- oder Grünlandkomponente, für notwendig?
Aufgrund der derzeitigen Vorgaben im Rahmen des Greenings zur Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und deren Überprüfung ist eine getrennte Erfassung von Acker- bzw. Grünlandkultur sowie der Gehölzfläche der AFS unumgänglich.
5.b) Sieht es die Staatsregierung als sinnvoll an, dass aktuell auf Ackerflächen unter Beibehaltung der Basisprämie nur dann eine agroforstliche Nutzung umgesetzt werden kann, wenn die Gehölzkulturflächen als separate Schläge betrachtet werden?
Aufgrund der in der Antwort zu Frage 5a genannten Gründe wird eine separate Digitalisierung der Gehölzfläche als sinnvoll und unumgänglich erachtet.
Bayern hat ohnehin die vorgeschlagene Mindest-Teilflächengröße auf 0,1 ha abgesenkt, während in anderen Bundesländern 0,3 ha gefordert werden. Dadurch können mehr Gehölzflächen als Energieholzstreifen anerkannt werden.

5.c) Inwieweit will die Staatsregierung den erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der dadurch aktuell für Landwirtinnen entsteht, mindern?
Da diese Gehölzflächen über viele Jahre stabil sind, könnten die einmal digitalisierten Gehölzschläge in den Folgejahren übernommen werden. Es entsteht dann für die Landwirt/-innen in den Folgejahren kein bürokratischer Mehraufwand.

6.a) Sollen nach Ansicht der Staatsregierung Mindestgrößen für Gehölzkulturen auf einem Agroforstschlag festgesetzt sein (Bitte um Begründung)?
Aus fachlicher Sicht sollte der Anteil der Gehölzkulturfläche zwischen 5 % und 20 % der Schlagfläche betragen. So wird gewährleistet, dass die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Agroforstschlag deutlich überwiegt. Ein Vorschlag zu einer kontrollfähigen Definition wurde von der IG AUFWERTEN und der Arbeitsgemeinschaft Agroforst Deutschland (2016) erarbeitet.
6.b) Soll nach Ansicht der Staatsregierung eine Baumartenbegrenzung bei Agroforstschlägen festgesetzt sein (Bitte um Begründung)? Momentan bestehen Einschränkungen bei den Baumarten (siehe Antwort zu 2a.). Die Staatsregierung ist sich jedoch bewusst, dass die Etablierung von neuen Baumarten, die unter den Bedingungen des Klimawandels eine größere Widerstandskraft aufweisen, eine wichtige Zukunftsaufgabe darstellen kann. Die Staatsregierung behält sich daher vor, die bestehenden Einschrän-kungen zukünftig ggf. anzupassen.
6.c) Soll nach Ansicht der Staatsregierung eine Umtriebszeit-Begrenzung bei Agroforstschlägen festgesetzt sein (Bitte um Begründung)?
Im Gegensatz zu Kurzumtriebsplantagen sieht § 2 Abs. 2 Nr. 2 BWaldG für die agroforstliche Nutzung von Baumarten keine Begrenzung der Umtriebszeit vor. Dies ist vor dem Hintergrund einer möglichen stofflichen Nutzung der angebauten Bäume (Wertholzerzeugung) aus Sicht der Staatsregierung auch sinnvoll.

7.a) Welches Potenzial misst die Staatsregierung der Agroforstwirtschaft besonders in Zeiten der Klimakrise bei?
Agroforstsysteme können durch die Festlegung von Kohlenstoff in der ober- und unterirdischen Biomasse sowie durch den Aufbau von organischem Bodenkohlenstoff (Humus) einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zahlreiche Untersuchungen in temperierten Agroforstsystemen der letzten Jahre haben gezeigt, dass neben dem in der ober- und unterirdischen Biomasse festgelegten Kohlenstoff (jährlich ca. 1,1 bis 3,0 t C pro Hektar) auch in den Böden bedeutende Mengen an organischem Kohlenstoff sequestriert werden (jährlich ca. 0,4 bis 1,9 t C pro Hektar).
Das in Agroforstsystemen produzierte Holz kann außerdem fossile Energieträger ersetzen und damit im bemessenen Ausmaß einen zusätzlichen Beitrag zur Verminderung anthropogener CO2-Emissionen leisten. Bei der Verwertung als Wertholz bindet das Holz innerhalb der Nutzungskaskade langfristig Kohlenstoff aus der Atmosphäre.
AFS können auch eine interessante Nutzungsalternative auf wiedervernässten Moorstandorten darstellen. Auch direkte Klimawirkungen (z. B. Wind-Erosion) könnten sich durch AFS abmildern lassen.

7.b) Wie möchte die Staatsregierung die Agroforstwirtschaft konkurrenzfähig mit konventionellen Landbaumethoden machen?
Für eine stärkere Umsetzung der Agroforstwirtschaft sollten zunächst rechtliche und administrative Rahmenbedingungen vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet werden.
Damit die Bewirtschafter von AFS-Flächen für ihren Gehölzaufwuchs wirtschaftlich tragfähige Erlöse erwirtschaften können, ist aber auch die Schaffung geeigneter Absatzmöglichkeiten erforderlich. Einen Beitrag hierzu leistet die Bayerische Staatsregierung durch die derzeit bestehenden bayeri
schen Förderprogramme für Holzenergie (z. B. Programm BioKlima des StMWi). Dadurch wird u. a. auch die Wettbewerbsfähigkeit von AFS gestärkt und abgesichert. Wegen der nachgewiesenen schwierigen und im Praxisbetrieb oft nachteiligen Qualitätseigenschaften von Brennstoffen aus dem kurzen Umtrieb (verglichen mit Waldrestholz) ist insbesondere die Verwendung in größeren Heiz(Kraft-)werken für Brennstoffe aus AFS zu bevorzugen, da dort durch geeignete Emissionsminderungsmaßnahmen den besonders anspruchsvollen Belangen der Luftreinhaltung am wirtschaftlichsten Rechnung getragen werden kann.

7.c) Wie möchte die Staatsregierung die Möglichkeiten von AFS unter den bayerischen Landwirtinnen populärer machen?
AFS stehen im Wettbewerb zu anderen Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere auch zur Energieerzeugung, der auch in Bayern knappen und deshalb teuren landwirtschaftlich genutzten Fläche. Neben dem hohen Flächendruck, unzureichenden Fördermöglichkeiten, verbunden mit hohen Erstinvestitionskosten und nicht-monetären Barrieren – wie z. B. unsichere rechtliche Rahmenbedingungen – wird der noch lückenhafte Kenntnisstand in der Praxis als eine mögliche Ursache für die zurückhaltende Umsetzung von Agroforstsystemen in Bayern vermutet. Eine wichtige Maßnahme stellt deshalb die Intensivierung des Wissenstransfers (Vorträge auf Praxistagungen, Feldführungen, Wissenstransferveranstaltungen etc.) dar.

8.a) Inwieweit steht die Staatsregierung mit Akteuren der agroforstwirtschaftlichen Forschung (auch außerhalb Bayerns) in Kontakt (Bitte um konkrete Nennung der Akteure)?
Die Bayerische Staatsregierung ist über ihre nachgeordneten Forschungs- und Beratungseinrichtungen in den wichtigsten wissenschaftlichen und beratenden Netzwerken vertreten. Beispielsweise stehen das Institut für Ökologischen Landbau, Bodenkultur und Ressourcenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bzw. die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene mit verschiedenen Akteuren aus der agroforstlichen Forschung in Kontakt.
Bayern
Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung und Lehrstuhl für Ökologischen Landbau und Pflanzenbausysteme der Technischen Universität München,
Deutschland
BTU Cottbus, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL), Georg-August Universität Göttingen, Universität Kassel, Innovationsgruppe AUFWERTEN, Burkhard Kayser (unabhängiger Agro-forstberater, beteiligt an in und ausländischen Forschungsprojekten).
International
Agridea, Agroscope (Schweiz), Universität für Bodenkultur (Österreich), EURAF-Board, UNIFI- DAGRI, IVALSA, Florenz (Italien)
Sonstige
Ein weiterer, intensiver Austausch findet über die Mitgliedschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG Agroforst Deutschland der Gesellschaft für Pflanzenbauwissenschaften e.V. (GWP), Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF)), in der European Agroforestry Federation (EURAF) und über die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen (z. B. Forum Agroforstsysteme, Jahrestagung der Gesellschaft
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