
Richtige Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof! Als forstpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion begrüße ich die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, den Grundsatz „Wald vor Wild“ zu bestätigen und darüber hinaus grundsätzlich zu bekräftigen. Als Waldbesitzer weiß ich, wie wichtig eine am Zustand des Waldes orientierte Jagd ist. Wir brauchen gerade jetzt im Klimawandel ausreichend Naturverjüngung.
Laut aktuellem Gutachten ist der Verbiss jedoch in 47 Prozent der Hegegemeinschaften Bayerns zu hoch oder deutlich zu hoch – das ist fast die Hälfte der regionalen Einheiten, zu denen die Jagdreviere im Freistaat zusammengefasst sind. Das ist in meinen Augen eine fundamentale Verletzung des Grundsatzes „Wald vor Wild“, der sowohl im Wald- als auch im Jagdgesetz verankert ist.
Ich werde mich daher im Landtag weiterhin massiv für die Rechte der Waldbesitzer und eine zeitgemäße Jagd einsetzen. Wir werden das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Anlass nehmen, die Rechte der Waldbesitzer und das geltende Recht einzufordern. CSU und Freie Wähler dürfen sich nicht länger gegen eine zeitgemäße Jagd wehren.