Für Lärmschutz in Haidach

Heute die fraktionsfreie Zeit in den Osterferien genutzt, um mich endlich um ein Anliegen der Eurasburger Bürger aus dem Ortsteil Haidach zu kümmern. Sie kämpfen seit Jahrzehnten für einen Lärmschutz, der die Häuser zur Garmischer Autobahn A95 hin abschirmt. Nachdem Rüttelstreifen auf der Fahrbahn aufgebracht worden sind, wurden im Herbst auch noch abschirmende Bäume gefällt, die quasi als natürlicher Lärmschutz dienten.

Ich habe in dieser Sache eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, wie eine Verbesserung für die Bewohner von Haidach erreicht werden kann. Auf die Antwort bin ich gespannt, vor allem hoffe ich dadurch, wieder Schwung in die Sache zu bringen. Denn auch nachdem MdL und Wirtschaftsminister a.D. Franz Josef Pschierer (CSU) den Haidachern im Herbst 2018 versprochen hat, sich zu kümmern und die Sache bei der damaligen CSU-Verkehrsministerin Ilse Aigner vorzubringen, ist nichts passiert.

Versprechen, dass etwas passieren wird, kann auch ich nicht. Aber ich kann meinen Beitrag dazu leisten, dass das Anliegen der Haidacher auf die politische Agenda der Staatsregierung kommt. Das versuche ich mit meiner Anfrage.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2019: Lärmschutz für die Bewohner des Eurasburger Ortsteils Haidach an derAutobahn A95

Die Lärmbelästigung der Einwohner des Ortsteils Haidach der Gemeinde Eurasburg durch die Garmischer Autobahn (A95) wurde bereits in der Tagespresse thematisiert, hat zu einem langjährigem Protest der Anwohner geführt und auch MdL und Staatsminister a.D Franz Josef Pschierer hat sich bereits mit dem Anliegen der Eurasburger Anwohner der A95 befasst. Die Bewohner von Haidach fordern seit fast 20 Jahren einen Lärmschutzwall, um nicht länger dem Verkehrslärm der Autobahn ausgesetzt zu sein. Nachdem im Oktober 2018 zusätzlich Bäume, die bisher als natürlicher Lärmschutz gewirkt hatten, gefällt und in den letzten Jahren Rüttelstreifen angebracht worden sind, wird die Forderung der Anwohner nach einem Lärmschutzwall bzw. einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A95 im Bereich Haidach umso drängender.

Ich frage die Staatsregierung:

1.a) Wie hoch ist die aktuelle Lärmbelastung der Bewohner Haidachs am genanntem Streckenabschnitt?
b) Inwieweit besteht bei einer Veränderung der Ist-Situation (gefällte Bäume, angebrachte Rüttelstreifen) ein Anspruch auf Neu-Berechnung der Lärmbelastung?
c) Sieht sich die Staatsregierung veranlasst, aufgrund der gestiegenen Lärmbelastung (Bäume, Rüttelstreifen) neue Berechnungen für die betroffenen Stellen zu veranlassen?

2.a) Woran scheitert die Installation einer Lärmschutzwand an genanntem Streckenabschnitt?
b) Welche Lärmminderung würde für den Ortsteil Haidach durch die Errichtung eine Lärmschutzwand mit 2, 4 oder 6 Metern erfolgen?
c) Welche Kosten würde die Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand in den jeweils oben genannten Höhen verursachen?

3.a) Unter welchen Umständen kann ein Lärmschutz am genannten Streckenabschnitt realisiert werden?
b) Wie lauten die Ergebnisse von Staatsminister a.D. Pschierer und Staatsministerin a.D. Aigner, die sich bereits mit dem Thema befasst haben?
c) Wer ist aus Sicht der Staatsregierung der Aufwandsträger einer Lärmschutzmaßnahme?

4.a) Erhält die Brücke auf Höhe Haidach, die im Zuge der Autobahnsanierung erneuert wird, eine Lärmschutzmaßnahme (Bitte um Begründung)?
b) Inwieweit ist diese Brücke in Planung, Statik und Ausführung auf eine künftige Aufnahme einer Lärmschutzwand ausgelegt?
c) Inwieweit wird im Zuge der Sanierung, insbesondere der Fahrbahn und deren technischen Einrichtungen wie Entwässerung, Leitplanken, Notrufsäulen und Wildschutzzaun auf die künftige Installation einer Lärmschutzwand Rücksicht genommen?

5.a) Inwieweit hält es die Staatsregierung für sinnvoll, im Zuge der geplanten Errichtung eines Hochwasserschutzes an der betroffenen Stelle auch einen Lärmschutzwall zu errichten?
b) Inwieweit unterstützt die Staatsregierung diesbezüglich den Vorschlag von Anwohnern und Gemeinde, den Wall aus dem Aushub örtlicher Bauunternehmer zu errichten?
c) Wie soll diese Unterstützung konkret aussehen?

6.a) Gesetzt den Fall die Gemeinde würden in Eigenregie eine Lärmschutzvorrichtung errichten, wie hoch würde die finanzielle Förderung durch den Freistaat ausfallen?
b) Woraus ergibt sich dieser Wert?
c) Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

7.a) Inwieweit ist die Staatsregierung der Ansicht, dass eine sofortige Geschwindigkeitsbegrenzung auf betreffendem Streckenabschnitt sofortige Besserung hinsichtlich der Lärmbelastung für die Anwohner bedeuten würde?
b) Woran scheiterte die Einrichtung einer geschwindigkeitsbegrenzte Zone auf genanntem Streckenabschnitt bisher?
c) Ab welchem Dezibel-Überschreitungsbereich besteht ein Anspruch auf Nachbesserung beim Lärmschutz?

8.a) Inwieweit hält die Staatsregierung es für tragbar, die Geschwindigkeit nicht zu begrenzen/keinen Lärmschutzwall zu errichten, sondern die Anwohner weiter einer erhöhten Lärmbelastung auszusetzen?
b) Als wie groß bewertet die Staatsregierung die Gefahr für die Gesundheit der Anwohner?