Anfrage: Entwicklung des Schutzwaldes in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2019 + Antwort des Forstministeriums vom 16.04.2019.

Die Allgäuer Zeitung vom 30.01.2019 berichtet über gescheiterte Versuche Schutzwälder oberhalb der Gemeinde Balderschwang zu errichten. Hintergrund der Berichterstattung sind die Lawinenprobleme in Balderschwand, die aktuell schwere Schäden am Hotel Hubertus verursacht haben. Die Allgäuer Zeitung berichtet weiter, dass Versuche überhalb der Gemeinde Balderschwang Schutzwald zu errichten vor allem wegen der Verbissproblematik durch das Wild fehlgeschlagen sind. Die Bergwaldoffensive habe ihre Bemühungen so vor Jahren eingestellt, weil das Wild zu viel Schaden angerichtet habe und Geld für Neupflanzungen dadurch Verschwendung gewesen wäre. Das zuständige AELF bestätigt in dem Bericht ebenfalls, dass der Schutzwald-Aufbau in Balderschwang verschleppt worden ist und die Voraussetzungen für das Aufwachsen eines gesunden Bergmischwaldes wegen der Jagdproblematik nicht gegeben sind. So liegen auch die Abschusszahlen im gemeindlichen Jagdrevier Balderschwang unterm Soll, der Abschuss von Rehen (seit dem Jahr 2010 gerechnet) wurde z.B. nur zu 76 Prozent erfüllt. Auch bei Rot- und Gamswild wurde das Abschusssoll in den vergangenen Jahren nicht erfüllt. Dies steht im Gegensatz zu dem Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtages aus dem Jahr 1984, in dem vereinbart wurde, für die besonderen Schutzfunktionen des Bergwaldes die Anstrengungen zu intensivieren und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Bergwaldes zu ergreifen.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1.a) War der Staatsregierung die Problematik mit den erfolglosen Schutzwaldbemühungen in Balderschwang bekannt?
Seitens der Verantwortlichen vor Ort ist die Problematik bekannt, siehe dazu die Erläuterungen zu Frage 2a) ff.
1.b) Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

Siehe dazu die Erläuterungen zu Frage 2a) ff.
1.c) Sind der Staatsregierung weitere Fälle bekannt, in denen Versuche Schutzwälder zu etablieren aufgrund der Verbissproblematik scheitern?

Ja.

2.a) Wann gab es den ersten Versuch Schutzwald in Balderschwang aufzubauen?
Bereits 1955 wurden die Anrissbereiche der Lawine durch Bauwerke gesi-chert. Im Schutz dieser Verbauungen wurde auf einer Fläche von etwa 2,5 ha ein neuer Schutzwald oberhalb der Ortschaft angelegt. Daraus hat sich in der Zwischenzeit ein ca. 60-jähriger Fichtenbestand entwickelt.
2.b) Wie viele Versuche wurden seitdem unternommen?

Eine weitere Neuanlage von Schutzwäldern erfolgte anschließend nicht mehr. Planungen der Forst- und Wasserwirtschaftsverwaltung für eine umfangreiche Verbauungs- und Aufforstungsinitiative in den gefährdeten Be-reichen oberhalb der Ortschaft Mitte der 70er und 90er Jahre wurden nicht umgesetzt. Warum der erste Versuch in den 70er Jahren scheiterte, ist heute nicht mehr bekannt. Mitte der 90er Jahre lehnten die Grundbesitzer die Umsetzung dieser Maßnahmen ab.
Mit Beginn des bayernweiten Schutzwaldsanierungsprogrammes im Jahr 1986 wurde die Funktionsfähigkeit der Schutzwälder oberhalb der Ortschaft erfasst. Erste Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes wurden ab dem Jahr 1990 durchgeführt. 2008 wurden die Schutzwälder oberhalb der Ort-schaft (in etwa der gleiche Bereich wie das Sanierungsgebiet) zudem in ein Projektgebiet der Bergwaldoffensive (BWO) aufgenommen. In diesem Rahmen wurden erste Maßnahmen ab 2009 umgesetzt.

2.c) Wie viel finanzielle Mittel wurden seit dem ersten Versuch in die Bemühungen einen Schutzwald aufzubauen in die einzelnen Maßnahmen, wie etwa Pflanzungen oder Verbauungen und Wegebau investiert?
Die Gesamtinvestitionen in das Projektgebiet der BWO „Balderschwang“ belaufen sich seit 2009 auf rd. 310.000 Euro und verteilen sich wie folgt:
Pflanzungen
ca. 20.500,- €
Verbauung (teilweise Abbau)
ca. 40.500,- €
Erschließung
ca. 158.000,- €
Bringung (Waldpflege)
ca. 36.000,- €
Waldbau (u. a. Pflege, Waldschutz)
ca. 32.000,- €
Zaunbau
ca. 5.000,- €
Sonstiges (u. a. Monitoring, Organisation, Trennung von Wald und Weide)
ca. 18.000,- €

3.a) Gab es von Behördenseite, wie z.B. Wasserwirtschaftsämter oder Forstverwaltung Hinweise auf die Problematik eines nicht vorhandenen Schutzwaldes?
Ja.
3.b) Wenn ja, welche?

Stellungnahmen der Lawinenwarnzentrale des LfU aus den Jahren 2001 und 2006. In der Stellungnahme vom 30.10.2006 wurde die Lawinengefahr im Bereich zwischen den beiden bis dahin dokumentierten Katasterlawinen bei extremen Witterungssituationen bewertet. Die beiden Stellungnahmen wa-ren auch Grundlage eines Gutachtens durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten zum Umbau und Erweiterung des Hotels Hubertus in Balderschwang vom 23.12.2009.
Ergänzend siehe Antwort zu Frage 2 ff.

3.c) Warum wurden diesen Hinweisen nicht nachgegangen?
Den Hinweisen wurde nachgegangen.

4.a) Welche Möglichkeiten gibt es seitens des Gesetzgebers Verhältnisse herzustellen, die einen dringend benötigten Schutzwald aufwachsen lassen können?
Die Staatsregierung sieht keinen Anlass, das bewährte Jagd- und Waldgesetz in diesem Zusammenhang zu ändern.
4.b) Wurde von diesen Möglichkeiten in Balderschwang Gebrauch gemacht?

Von den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten wird in Balderschwang Gebrauch gemacht. Siehe Antwort zu Frage 5b).
4.c) Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort Frage 4b).

5.a) Wie soll in Zukunft das jagdliche Problem in Balderschwang gelöst werden, um die Voraussetzungen für einen Schutzwald zu schaffen?
Die Bayerische Forstverwaltung kann im Rahmen ihrer beratenden Aufga-ben Angebote zur Problemlösung für die Beteiligten unterbreiten: So wurde beispielsweise im Rahmen der Bergwaldoffensive 2011 ein Bejagungskonzept gemeinsam von allen Beteiligten erarbeitet. Die Jagdgenossenschaft vor Ort ist nun am Zug, dieses Bejagungskonzept konsequent umzusetzen.
Darüber hinaus wird bei der kommenden Abschussplanung die Untere Jagd-behörde ein besonderes Augenmerk auf das Gemeinschaftsjagdrevier Bal-derschwang haben, insbesondere im Hinblick auf das Rehwild. Bereits im Vorfeld werden die jagdlichen Verantwortungsträger (Jagdgenossenschaft und Revierinhaber) auf die besondere Situation hinsichtlich des Schutzwaldes hingewiesen und aufgefordert, die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zu berücksichtigen und umzusetzen.

5.b) Welche Initiativen gibt es hier bereits?

2009: Runder Tisch im Rahmen der BWO; alle Beteiligten einschließlich den Jagdverantwortlichen vereinbaren die gemeinsame Zielsetzung „funktionsfähiger Schutzwald“.
2011: Runder Tisch beschließt, dass das von einem Wildbiologen verfasste Jagdkonzept Grundlage für die zukünftige Bejagung ist.
2014: erste Zwischenbilanz; Waldbauliche Maßnahmen wurden durchgeführt, die zwingend notwendige jagdliche Begleitung blieb jedoch deutlich unterhalb der vereinbarten Ziele. Daraufhin wurde das Projektgebiet der BWO in den Status „stand by“ gesetzt und somit Maßnahmen des BWO-Programmes auf das Notwendigste reduziert. Damit sollte der Jagdgenossenschaft die Gelegenheit gegeben werden, die für das Gelingen einer funktionsgerechten Verjüngung des Schutzwaldes erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
2017: Auflösung Wintergatter; die Abschusszahlen für Rehwild wurden angehoben und zuletzt weitestgehend erfüllt.
08.02.2019: Runder Tisch zum Thema notwendige Folgemaßnahmen nach Lawinenabgang auf das Dorf Balderschwang. Das AELF Kempten ist bereit, die Aktivitäten der BWO wieder vollumfänglich aufzunehmen, sobald die jagdlichen Rahmenbedingungen einen Erfolg der Sanierungsmaßnahmen erwarten lassen.
Vom Landratsamt Oberallgäu werden für alle drei vorkommenden Schalenwildarten weitgehende Schonzeitaufhebungen angeordnet. Außerdem ergehen Anordnungen über den körperlichen Nachweis für Rot- und Rehwild, sowie die Erstattung einer schriftlichen Abschussmeldung binnen einer Woche für jedes erlegte oder verendet gefundene Stück Rot-, Gams- und Rehwild, um jederzeit während des laufenden Jagdjahrs die Kontrolle über den aktuellen Stand der Abschusserfüllung zu haben.

5.c) Welche Bedeutung misst die Staatsregierung einem Schutzwald in Balderschwang zu?

Intakte Schutzwälder haben in Balderschwang sowie im gesamten bayerischen Alpenraum eine sehr große Bedeutung.

6.a) Ist der Staatsregierung die Zielsetzung des Bergwaldbeschlusses von 1984 bekannt, insbesondere dass der Schalenwildbestand durch jagdliche Maßnahmen so zu regulieren ist, dass die standortgerechte natürliche Verjüngung des Bergwaldes grundsätzlich ohne die üblichen Schutzvorrichtungen (Zaun, Einzelschutz) möglich ist?
Ja.
6.b) Wenn ja, warum wird der Bergwaldbeschluss nicht umgesetzt?

Der Bergwaldbeschluss wird umgesetzt.
6.c) Wird die Staatsregierung darauf drängen, dass Maßnahmen ergriffen werden um die jagdlichen Zielsetzungen des Bergwaldbeschlusses auch in Balderschwang umzusetzen?

Ja, siehe Antwort zu Frage 5b)

7.a) Welche Initiativen gab es seitens der Staatsregierung Vorschläge und Kritikpunkte aus der Expertenanhörung „Maßnahmen zum Schutz des Bergwaldes“ vom 04. Februar 2015 umzusetzen bzw. zu verbessern?
Zahlreiche lfd. Initiativen: Besonders hervor zu heben sind
– Aufbau und Weiterentwicklung eines Integralen Schutzwald-Managements
– Fortführung der Bergwaldoffensive
– Waldumbauoffensive 2030
– Waldpakt vom 18. Juli 2018

7.b) Sind der Staatsregierung seitdem Maßnahmen bekannt, die ergriffen wurden, um die damals von den Experten geäußerte Schalenwildproblematik und die ausbleibenden Verjüngung zu
verbessern?

Ja.
7.c) Wenn ja, welche?

Beispielhaft sind zu nennen:
– Siehe Antworten zu den Fragen 5b) u. 7 a)
– Forstliches Gutachten, Stärkung der Revierweisen Aussagen

8.a) Gibt es in Balderschwang und Umgebung gefährdete Schalenwildarten?
Nein.
8.b) Wenn ja, welche?

Siehe Antwort Frage 8a).