Anfrage: Dokumentation des Waldumbaus im forstlichen Gutachten

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.04.2019 + Antwort des Forstministeriums vom 10.04.2019.

Ich frage die Staatsregierung:
Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass künftig der Stand des Waldumbaus im forstlichen Gutachten zu dokumentieren ist, auf welche Weise soll das geschehen und wie können die Anstrengungen beim Waldumbau in Bezug auf den Klimawandel in Zukunft im Gutachten dargestellt werden?

Die Forstlichen Gutachten sind nicht für eine Dokumentation des Waldumbaustandes geeignet. Sie stellen die gesetzlich vorgeschriebene Äußerung zur Situation der Waldverjüngung der zuständigen Forstbehörde im Vorfeld der Abschussplanung durch die unteren Jagdbehörden dar. Hierbei wird der Einfluss des Schalenwildes auf die vorhandene Waldverjüngung beurteilt. Die Dokumentation potentieller Waldumbauflächen sowie bereits umgebaute Flächen in einer Hegegemeinschaft sind in diesem Zusammenhang nicht entscheidungsrelevant.
Unabhängig davon wird in den Forstlichen Gutachten bereits jetzt schon beurteilt, ob durch den Einfluss des Schalenwildes für den Waldumbau wichtige standortgemäße Baumarten negativ beeinflusst werden.